…Ausmaß, in welchem die Haftung geltend gemacht wird, vorzunehmen ist. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw. ein Zahlungsplan zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor der Konkurseröffnung verwirklicht, so entspricht es der im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigenden Billigkeit, dass…
…Ausmaß, in welchem die Haftung geltend gemacht wird, vorzunehmen ist. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw. ein Zahlungsplan zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor der Konkurseröffnung verwirklicht, so entspricht es der im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigenden Billigkeit, dass…
…Abs. 2 KO). Durch diese Bestimmung wird die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters der KEG (bzw. nunmehr KG) abweichend von den sonstigen Mitschuldnern der Gesellschaftsschuld durch Erfüllung des Zwangsausgleichs der Gesellschaft überhaupt aufgehoben. Die Rechtswirkungen des Gesellschaftsausgleichs kommen, wenn darin nicht anderes bestimmt ist, einem…
…der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Sinn und Zweck dieser Haftungsbefreiung ist es, die Haftung des verschuldensunabhängig haftenden Gesellschafters auf die Quote zu beschränken. Der Gesetzgeber habe daher für den Zwangsausgleich der Personengesellschaft einerseits als auch für den Zwangsausgleich des persönlich haftenden Gesellschafters andererseits festgelegt…
…Z. 5 KO versagt wurde, weil die der Gemeinschuldnerin aufgetragene Leistung einer Sicherheit für die Erfüllung des Zwangsausgleichs (Barzahlung von 1 Mio. S binnen 30 Tagen) nicht erfolgte. In der Folge wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens mit Gerichtsbeschluss vom 7. März 2000 aufgehoben…
…auf Grund seiner umfangreichen persönlichen Haftungen nunmehr selbst einen Privatkonkurs beantragen. Im Hinblick auf den dargestellten Sachverhalt bestehe aus Sicht des Masseverwalters der dringende Verdacht, dass es im Zuge der Gründung des Einzelunternehmens durch den Bw. (während eines noch nicht zur Gänze erfüllten Zwangsausgleiches) bzw…
…nach § 9 BAO haftende Vertreter einer Gesellschaft die durch den Ausgleich oder Zwangsausgleich bewirkte Befreiung von den Abgabenschulden nicht für sich in Anspruch nehmen könnten. Die Haftung sei nur insoweit akzessorisch, als sie das Bestehen des Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung der Haftung voraussetzen würde…
…Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft noch die Vertreterstellung im haftungsrelevanten Zeitraum. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Im vorliegenden Fall bedeutete die Annahme eines Zwangsausgleiches, dass die Gesellschaft nach …
…des Vollstreckungsverfahrens iHv. 0,55 €, je mit Fälligkeit 18. Dezember 2003 vorgeschrieben, womit der Abgabenrückstand auf insgesamt 28.865,15 € anwuchs. Die Vorschreibung dieser Vollstreckungsgebühren blieb ebenfalls unbekämpft. In Ansehung dieser Verfahrensergebnisse forderte das Finanzamt sämtliche eingangs dieser Entscheidung namentlich angeführten persönlich haftenden…
…KG mit ihren Gläubigern am 4. 11. 2009 abgeschlossenen Zwangsausgleich mit Beschluss vom 22. 12. 2009 die Bestätigung versagt hat (§§ 153 f KO). Im April 2010 hat der Masseverwalter dem Konkursgericht die Masseunzulänglichkeit im Sinn des § 124a KO angezeigt, woran sich bis zum heutigen Tag…
…11. 2009 abgeschlossenen Zwangsausgleich mit Beschluss vom 22. 12. 2009 die Bestätigung versagt hat (§§ 153 f KO). Im April 2010 hat der Masseverwalter dem Konkursgericht die Masseunzulänglichkeit im Sinn des § 124a KO angezeigt. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist unter diesen Umständen die Schlussfolgerung…
…In der Begründung wurde unter anderem ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Berufungswerbers als Haftender wegen seiner Stellung als Vertreter sowie durch die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung auf Grund seiner Pflichtverletzung als Vertreter, seines Verschuldens an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für…
…bei der Abstimmung über den Zwangsausgleich die Zustimmung erteilt und somit auch das Erlöschen der Geschäftsführerhaftung genehmigt. Es entspreche der Billigkeit, die Bw. mit derartigen Beträgen, die sie niemals leisten könne, zu belasten. Im Rahmen von Billigkeitserwägungen habe das Finanzamt von Haftungen Abstand zu nehmen…
…Gleichlagerung des Berufungsfalles (Haftungsbescheiderlassung nach Zahlungsplan) die allerdings zur Geschäftsführerhaftung nach §§ 9, 80 BAO ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes zu berücksichtigen, mit der erkannt wurde, dass es dann, wenn hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw. ein Zahlungsplan zustande kommt, und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des…
… 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos…
…Abgabenentrichtung nachzuweisen. Der Haftende erfährt nur dann eine Einschränkung der Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (Hinweis auf VwGH 12.12.1999, 96/14/0104). Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers bedeutet nicht, dass…
…nach auch auf das Ausmaß der Haftungsinanspruchnahme innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens zu beziehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt Folgendes ausgesprochen: "Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich (bzw. ein Zahlungsplan) zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Primärschuldner…
…Haftung auf die Rechtswirkungen des rechtskräftig bestätigten Ausgleiches bzw. Zahlungsplanes (Restschuldbefreiung nach §§ 156 Abs. 1 iVm 193 Abs. 1 zweiter Satz KO) grundsätzlich nicht Bedacht zu nehmen. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der…
…Es fällt auch nicht in die Zuständigkeit des Konkursgerichtes darüber zu entscheiden, mit welcher Quote der Geschäftsführer die Haftungsschuld zu erfüllen hat. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw. Zahlungsplan zu Stande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim…
…die Aufhebung des Konkurses neu zu laufen begonnen. Das Konkursverfahren sei am 17. Februar 2006 eröffnet worden und die Forderungsanmeldung am 23. Februar 2006 erfolgt, damit sei der Haftungsbescheid innerhalb offener Frist erlassen worden. Gemäß § 12 BAO hafte der Bw. als persönlich haftender Gesellschafter unmittelbar…