…das von der Bw gesetzte Verhalten, nämlich die objektive, seit dem Erbgang 1991 andauernde massive Verkürzung an Einkommensteuer hinsichtlich der in der Stiftung-FL allein im Zeitraum 2000 - 2007 erwirtschafteten Kapitalerträge (über 4 Mio. Euro), ja auch nur der 1992 - 2005 ausgeschütteten Zuwendungen von knapp…
…ein erhöhter Steuersatz von 25%. Der Verweis der Befreiungsbestimmung des § 1 Abs. 6 Z 1 war daher ganz klar nur auf gemeinnützige Stiftungen bezogen. Das SchenkMG enthielt weiters eine Bestimmung im KStG, wonach die bis zum 31.07.2008 entrichtete ErbSt für Zuwendungen an Privatstiftungen…
…Bestimmungen des EWR, und zwar die vier Grundfreiheiten anzuwenden. Zudem bestehe ein generelles Diskriminierungsverbot. Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes für Zuwendungen an ausländische Stiftungen bei Gewährung von Gegenseitigkeit sei nun mehr zwingend vorgeschrieben, da die bisher im letzten Satz des § 10 Abs. 4 enthaltene Ermessensbestimmung…
…dessen Nachkommen unabhängig von unternehmerischen Risken, familienrechtlichen Vorgängen (z. B. Scheidung) oder vergleichbaren Umständen, welche das Familienvermögen gefährden könnten, Absicherung bieten sollte." als erwiesen anzunehmen. Der Aktenlage nach hatte die Bw. als Stifterin somit vorsätzlich gehandelt, sich durch wiederholte Zuwendungen aus der Stiftung eine fortlaufende…
…die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 lit a nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht gegeben. Dies mit folgender Begründung Die Berufungswerberin zitiert Nikolaus Arnold, Errichtung von und Zuwendungen an Privatstiftungen in Arnold/Stangl/Tanzer, Stiftungssteuerrecht, Rz II/65, worin zur Frage, ob es sich…
…unter Lebenden und Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ) - ausgenommen Zuwendungen an Stiftungen - von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten (§ 1 des Bankwesengesetzes) a) beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I bis IV, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2004 entsteht, ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendungen, ..."…
…des Kaufpreises einer von HW erworbenen Liegenschaft von der WI-GmbH übernommen. Fraglich ist, ob sich der daraus ergebende Vorteil als verdeckte Ausschüttung (Zuwendung) an HW behandelt und der Bw. Kapitalertragsteuer vorgeschrieben werden kann. Wiesner (SWK 1984 AI 169) erachtete verdeckte Ausschüttungen von Stiftungen (bereits…
…Erlangung von Zuwendungen als mildtätiger Stiftungszweck im Sinne des § 37 BAO gewertet werden. Dass die in § 4 b) Stiftungszusatzurkunde normierte leihweise Überlassung von Musikinstrumenten der Bw. an Nachkommen unter den selben Bedingungen wie bei Musikstudenten erfolgen soll, lässt im Hinblick auf § 4 a) Stiftungsurkunde die…
…Nach den Gesetzesmaterialien hat die Befreiung folgenden Zweck: Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, zu denen auch Stiftungen, Anstalten und Fonds als juristische Personen des öffentlichen Rechtes zählen, verfolgen grundsätzlich die Förderung der Allgemeinheit. Diese Zuwendungen sollen daher von der Steuerpflicht ausgenommen sein." (EB zur ErbStG-Novelle…
…der Stiftung gewidmete Vermögen für den Stifter oder für seine Gattin erhalten bleibe. Die Bestellung des Stifters zum Erstbegünstigten bzw. seiner Gattin zur Folgebegünstigten sei insoweit nur als Vorsorge für den Notfall anzusehen. Die Bw habe zu Lebzeiten ihres Gatten keinerlei Zuwendungen von der Stiftung…
…sind u. a. Schenkungen unter Lebenden von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten (zB Sparbücher, Sparbriefe, Kapitalsparbücher, Einlagen bei Bausparkassen, Termingelder, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten; ausgenommen: Zuwendungen an Stiftungen) von der Schenkungssteuer befreit. Die Befreiung wurde aus Anlass der Aufhebung der Anonymität der Sparguthaben, sozusagen als…
…mit einem Investitionsvolumen von rund € 635.000,00 netto bzw. € 760,000,00 brutto auf ihre Rechnung erworben und diese ab 1. Dezember 2010 an die Stifterin, die Mitglied des Vorstandes und gemäß § 7 Abs. 1 der Stiftungszusatzurkunde auch Anwartschaftsberechtigte auf Zuwendungen ist…
…1 lit. a bis c, die nicht von einer inländischen auszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 4) ausbezahlt werden, sowie Zuwendungen einer ausländischen Stiftung oder sonstigen Vermögensmasse, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind. | 3. | Nicht im Inland bezogene Kapitalerträge im Sinne des § 93…
…[ Durch die Zwischenschaltung einer Stiftung könnte {. ..] die Steuerbelastung für die Schenkung nahezu halbiert werden.' Weiters führt die Bw. aus: "Auch nach Lang ist Zweck des § 8 Abs. 3 lit b zweiter Satz ErbStG die Verhinderung von Gestaltungen, die darauf hinauslaufen, Zuwendungen an Dritte durch 'Zwischenschaltung…
…idgF - anzuwenden auf Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Todestag nach dem 31. Juli 2008 liegt, bzw. unter Lebenden, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht - unterliegen der Stiftungseingangssteuer nach diesem Bundesgesetz unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen…
…in Höhe von € 97.500,00 sowie der Freibetrag nach § 14 Abs. 1 ErbStG in Höhe von € 110,00 abgezogen. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass die Vorschreibung verfassungswidrig sei, weil andere unentgeltliche Erwerbe bzw. Zuwendungen wie etwa Zuwendungen an Stiftungen …
…von € 72,50 und das Wohnrecht an der oben genannten Liegenschaft mit einem (steuerlichen) Wert von € 97.500,00 angesetzt. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewandt, dass die Vorschreibung verfassungswidrig sei, weil andere unentgeltliche Erwerbe bzw. Zuwendungen wie etwa Zuwendungen an Stiftungen…
…Mandatsvertrag sowohl bei der laufenden Verwaltung der Stiftung (hinsichtlich Veranlagungen), als auch bei Zuwendungen von Stiftungsvermögen Entscheidungskompetenz gehabt und habe diese auch tatsächlich ausgeübt. Folge man dennoch der Rechtsmeinung der Bw. durch Einstufung der genannten Stiftung als intransparente Stiftung und somit Gleichstellung in ihrer Wesensart…
…die Ausschüttung sowohl von der Stiftung als auch der Bf. beim Finanzamt angezeigt worden sei. Diese Steuerpflicht der Ausschüttungen könne auch durch die Anfechtung der Ausschüttungsbeschlüsse nicht rückgängig gemacht werden. Der Einwand des Irrtums könne nicht dazu führen, die Körperschaftsteuerpflicht der Zuwendungen an die Bf…
…FLAG 1967 sind der Bund, die Länder und die Gemeinden mit Ausnahme der von diesen Gebietskörperschaften verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds von der Leistung des Dienstgeberbeitrages befreit und haben daher auch die Familienbeihilfe aus eigenen Mitteln zu tragen. Eine genaue Definition dieser Betriebe…