…die der Arbeitgeber im anderen Staat hat, und hinsichtlich der Tätigkeit des Bw in den anderen Vertragsstaaten jeweils sämtliche dieser Kriterien erfüllt werden, bleibt für das Einkommen, soweit es nicht auf Deutschland entfällt, das Besteuerungsrecht in Österreich. Die auf Deutschland entfallenden aus der inländischen Bemessungsgrundlage…
…die der Arbeitgeber im anderen Staat hat, und hinsichtlich der Tätigkeit des Bw. in den anderen Vertragsstaaten jeweils sämtliche dieser Kriterien erfüllt werden, bleibt für das Einkommen, soweit es nicht auf Deutschland entfällt, das Besteuerungsrecht in Österreich. Die auf Deutschland entfallenden aus der inländischen Bemessungsgrundlage…
…Einkünfte bis zum 30. Juni 2001 in Liechtenstein besteuert würden. Die Verordnung BGBl. II 215/2001, die für die Zuteilung der Besteuerungsrechte bei Gesellschafter-Geschäftsführern die Anwendung des Art. 15 DBA-Liechtenstein vorsehe, lege ausdrücklich fest, dass die Bestimmung mit 1. Juli 2001 in Kraft…
…das Besteuerungsrecht zuteilt und daher auch bei vorhergehender abschließender Zuteilung des Besteuerungsrechts sehr wohl zur Anwendung kommt. Dass Art 19 DBA Österreich - Dänemark im vorliegenden Fall anwendbar ist, ist aber für die Lösung der hier zu beurteilenden Rechtsfrage nicht einmal notwendig, da die Anwendung des…
…Aufgrund der Angaben des Berufungswerbers habe sich dieser im Jahr 2003 vom 8. Jänner bis 6. August, vom 8. August bis 7. September und vom 17. September bis 16. Dezember, somit an 333 Tagen, in Korea aufgehalten. Korea würde das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften im…
…ist, wo der Berufungswerber seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hatte und schließlich, ob Österreich oder einem anderen Staat das Besteuerungsrecht an den Einkünften des Berufungswerbers zustand. Folgender Sachverhalt steht fest: Der Berufungswerber ist österreichischer Staatsbürger. Er war in den Streitjahren bei der Schweizer Firma Ä, deren…
…ableiten. Da Art. 7 DBA-Türkei bei der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Betriebsstättenbegriff und nicht an die Rechtsform anknüpft, ist die Nichterwähnung von Personengesellschaften ohne Belang. Im Hinblick auf den teleologischen Aspekt (siehe die obigen Ausführungen zum Abkommenszweck) kann jedenfalls nicht angenommen werden, dass…
…Für die Zuteilung des Besteuerungsrechtes dieser Einkünfte sind folgende Bestimmungen des DBA Spanien relevant: Art. 6: "(1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dürfen nur in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. (2) Der Ausdruck "unbewegliches Vermögen" bestimmt sich nach dem Recht des Vertragsstaates…
…und erfüllt die fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt. Das DBA regelt die Zuteilung des Besteuerungsrechtes für Ruhebezüge (teilweise abweichend von Art. 19 OECD-Musterabkommen) in den Artikeln 18 und 19: "Artikel 18 Ruhegehälter Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 1 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen…
…Berufungswerberin in Streitzeitraum in Österreich wie auch in Liechtenstein keine Bewilligung für die Ausübung des Architektenberufes innehatte, hinderte daher nicht, diese Tätigkeit als freiberufliche einzustufen. Die Zuteilung des Besteuerungsrechtes erfolgte daher gemäß Art. 14 DBA-Liechtenstein. Betriebstättenzurechnung Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des Art…
…Einrichtung eintrete. Der Begriff der "festen Einrichtung" sei im OECD-Abkommen nicht definert. Es könnten auf Grund der Tatbestandsmerkmale für die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Quellenstaat drei Voraussetzungen herausgearbeitet werden. Erstens müsse der Steuerpflichtige im Quellenstaat eine "Einrichtung" (Räumlichkeiten im Festspielhaus) haben, die zweitens…
…Irland erzielten Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, ungeachtet der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an die Republik Irland als Quellenstaat. Als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt gemäß Artikel 22 des Abkommens bei der Ermittlung der österreichischen Einkommensteuer die Anrechnung der irischen Steuer. Bei diesem Anrechnungsverfahren ist die…
…Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 Iit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich gilt unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wie lange der Geschäftsführer sich beruflich in Österreich aufhält. Auch wenn der Inlandsaufenthalt maximal 3…
…durch das Finanzamt die Anwendung des Art. 7 DBA Zypern verweigert worden und der Republik Zypern zustehende Unternehmensgewinne in Österreich rechtswidrigerweise der Besteuerung unterworfen worden. Unterhält ein Unternehmen auf Zypern eine Betriebsstätte, so stehe gemäß Art. 7 DBA Zypern das Besteuerungsrecht an diesen Betriebsstättengewinnen Zypern…
…zahlungen für die Jahre 2012 (respektive Abweisung des Antrages auf Herabsetzung) und 2013 waren im Hinblick darauf, dass auch die Festsetzung von Vorauszahlungen von der Beurteilung der sachverhaltsmäßig nicht ausreichend geklärten Frage abhängt, ob Österreich das Besteuerungsrecht an den vom Bw im Inland erwirtschafteten Einkünften…
…bzw. Liefer- und Abnahmeverträgen zu entnehmen ist und nach den obigen Ausführungen als gegeben angenommen wird, muss die Argumentation im Berufungsschriftsatz vom 28. Jänner 1997, wonach für eine Zuteilung des gegenständlichen Steuergutes eine Betriebsstätte des Dr. W. H. in Österreich gegeben sein hätte müssen, ins…
…der bisherigen Rechtsansicht festgehalten wurde. Maßgebend für die Zuteilung eines Besteuerungsrechtes des Tätigkeitsstaates an den Lohneinkünften sei die 183-Tage-Regel und nach dieser stehe eben Österreich für die gesamten Einkünfte im Jahr 2009 das Besteuerungsrecht zu. Nach mehreren Firstverlängerungsansuchen, weil noch auf Unterlagen aus…
…bzw. Liefer- und Abnahmeverträgen zu entnehmen ist und nach den obigen Ausführungen als gegeben angenommen wird, muss die Argumentation im Berufungsschriftsatz vom 28. Jänner 1997, wonach für eine Zuteilung des gegenständlichen Steuergutes eine Betriebsstätte des Dr. W. H. in Österreich gegeben sein hätte müssen, ins…
…bzw. Liefer- und Abnahmeverträgen zu entnehmen ist und nach den obigen Ausführungen als gegeben angenommen wird, muss die Argumentation im Berufungsschriftsatz vom 28. Jänner 1997, wonach für eine Zuteilung des gegenständlichen Steuergutes eine Betriebsstätte des Dr. W. H. in Österreich gegeben sein hätte müssen, ins…
…Prokuristenbezug ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates . Da laut DBA Ö/L kein Besteuerungsrecht des Quellenstaates besteht , kommt es im Ansässigkeitsstaat zu keiner Befreiung mit Progressionsvorbehalt bzw. zu keinem Methodenwechsel . Selbst wenn man die Zuteilung der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit unter Artikel 7 des DBA mit…