…gilt für den Fall, dass im Verfahren der Zustellung Mängel unterlaufen, die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Es ist grundsätzlich eine Beweisfrage, ob eine Zustellung durch Hinterlegung rechtswirksam erfolgt ist. In dubio wird man…
…hinzuweisen. Die Bestimmung, dass der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist, bedeutet, dass eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung keine Rechtswirkungen entfaltet. Eine Heilung des Zustellmangels ist diesfalls lediglich durch tatsächliches Zukommen nach § 7 Zustellgesetz möglich (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Tz 9…
…hinzuweisen. Die Bestimmung, dass der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist, bedeutet, dass eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung keine Rechtswirkungen entfaltet. Eine Heilung des Zustellmangels ist diesfalls lediglich durch tatsächliches Zukommen nach § 7 Zustellgesetz möglich (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Tz 9…
…womit allfällige vorherige Zustellmängel geheilt wurden: Wenn die Zustellung nicht durch Einbringung in die Databox am 6. Sepember 2008 erfolgte, wurden die Bescheide gemäß § 7 ZustellG am 24. Oktober 2008 durch tatsächliches Zukommen zugestellt. Wenn die Zustellung bereits durch Einbringung in die Databox am 6…
…Bw ist nicht als Bescheidadressatin und nicht als Zustellempfängerin angeführt, sodass eine Heilung der in den Punkten K und L aufgezeigten Mängel bei der Zustellung durch tatsächliches Zukommen iSd§ 7 ZustellG unmöglich war, kann nicht rechtsgeschäftlich für die 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille bzw die 3…
…1 ZustellG auch das tatsächliche Zukommen eines Telefaxes keine Zustellwirkung (Ritz, BAO³ § 7 Rz 7). (Tele)Faxen ist nämlich Fernkopieren via Telefonnetz, so dass dem Empfänger eines Telefaxes regelmäßig nur eine (Fern)Kopie eines Schriftstückes, nicht jedoch das entsprechende Original zugeht. Eine durch Missachtung einer…
…2008 maßgeblichen Fassung enthielt das Zustellgesetz in seiner im Zeitpunkt der Übermittlung der als Umsatz- und Einkommensteuerbescheide intendierten erstinstanzlichen Erledigungen in Kraft stehenden Fassung auch keine besondere Vorschrift für die Heilung einer infolge unterbliebener Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger mangelhaften Zustellverfügung durch tatsächliches Zukommen (vgl…
…der Übermittlung der erstinstanzlichen Erledigungen - "Aufhebungsbescheide gemäß § 299 BAO" vom 29. Juli 2004 - in Kraft stehenden Fassung auch keine besondere Vorschrift für die Heilung einer infolge unterbliebener Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger mangelhaften Zustellverfügung durch tatsächliches Zukommen (vgl. VwGH 4.11.2009, 2008/17/0094…
…u.v.a.). Es wäre daher der ausgewiesene Vertreter, Dr. W.K. als Empfänger zu bezeichnen und die Zustellung an diesen zu bewirken gewesen. Eine Sanierung der fehlerhaften Zustellung kann nur durch tatsächliches Zukommen des Schriftstückes erfolgen; § 7 und § 9 Abs. 1 ZustG Als "Schriftstück…
…der jedoch gemäß § 7 Zustellgesetz saniert ist. Unterlaufen bei der Zustellung Mängel, so gilt sie nach § 7 Zustellgesetz als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem von der Behörde angegebenen Empfänger tatsächlich zugekommen ist. Ist der Bescheid von der Behörde an den Bw…
… 17 Abs. 3 ZustellG verbunden war, bleibt zu prüfen, ob dieser evidente Zustellmangel allenfalls nach § 7 ZustellG dadurch geheilt wurden, dass der Bw. als Empfängerin dieser Pfändungsbescheid in der Folge tatsächlich zugekommen ist. Durch die Ermittlungsergebnisse ist erwiesen, dass der hinterlegte Pfändungsbescheid innerhalb der Abholfrist…
…Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird…
…Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser…
…Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Im angefochtenen…
…die Zustellung des Spruchsenatserkenntnisses erfolgt ist. Die Frage, ob der Bf. bewusst die Geldstrafe einbezahlt hat, oder ihm die entsprechende Zahlung bei Unterfertigung der Sammelüberweisung nicht auffallen musste, bleibt ohne rechtliche Bedeutung, da im Sinne der oben angeführten Judikatur rein auf das tatsächliche Zukommen des…
…Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass auch eine allfällige Ausfolgung der angefochtenen Schriftstücke durch den Masseverwalter an Gemeinschuldner nach der Aufhebung des Konkurses kein Wirksamwerden als Bescheide (Berufungsvorentscheidungen) gegenüber dem nunmehr wieder selbst im Abgabenverfahren handlungsfähigen Steuersubjekt durch tatsächliches Zukommen gemäß § 7 ZustG bewirkt hätte…
…Zustellung hätte an jeden einzelnen der Mitgesellschafter erfolgen müssen. Da gem. § 9 ZustellG für einige Bw. Zustellvollmachten aufrecht wären und ungeachtet dieser Zustellvollmachten an die jeweiligen Bw. zugestellt worden sei, sei keine rechtswirksame Zustellung erfolgt. Dieser Mangel sei nicht gemäß § 7 ZustellG durch tatsächliches Zukommen…
…Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird…
…rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent geworden ist, keine Rechtswirkungen. Dies selbst dann nicht, wenn die Berufungsvorentscheidung der Bw. bzw. deren zur Empfangnahme befugten Vertretern iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG, Arno K und Johannes K, durch Weiterleitung seitens der Steuerberatungskanzlei nachträglich zugekommen wäre, weil die Zustellung…
…bescheidempfangende Vertreter selbst durch sein Verhalten diesen Irrtum bei der Behörde herbeigeführt hat, ändert nichts an der Rechtswidrigkeit des Vorganges. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist …