…Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen gilt, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Zufolge § 101 Abs 4 BAO gilt dies auch für schriftliche Ausfertigungen, die nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in einem Feststellungsverfahren (§ 188) an…
…Bescheide gehören daher erst mit ihrer rechtswirksamen Zustellung an den Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht…
…Bescheide gehören daher erst mit ihrer rechtswirksamen Zustellung an den Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht…
…Folgen an die aufgelöste und damit beendigte Gemeinschaft "Erben nach AB und Mitbesitzer". Im Hinblick auf den materiellen Bescheidadressaten, dh. jener Personen, die dem Inhalt des Bescheides nach angesprochen waren, wurde damit unzweifelhaft die beendete und nicht mehr existierende Personenvereinigung angesprochen. Existiert eine Personenvereinigung nicht…
…Feststellungen sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt in € zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerber (Bw) waren an der 1986 gegründeten GmbH&CoKG seit ihrem jeweiligen Eintritt bis zur Auflösung der Gesellschaft 1992 (Löschung im Firmenbuch 1993) als Kommanditisten beteiligt…
…mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, SM, AV" in ihr Eigentum übernahm. Die OHG wurde in Folge der Abtretung des Geschäftsanteiles an MS aufgelöst, die Auflösung wurde am 10. Jänner 2006 im Firmenbuch des Landesgerichtes I eingetragen. Die mit Abtretungsvertrag…
…und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, CAgnes, Hotel-X" in ihr Eigentum übernahm. Die C OHG wurde in Folge der Abtretung des Geschäftsanteiles an Agnes C aufgelöst, die Auflösung wurde am 10. Jänner 2006 im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck eingetragen. Nach der Ehescheidung hat Agnes…
…GmbH als Zustellungsbevollmächtige erfolgte daher zu Recht. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO gilt die Zustellung einer einzigen Ausfertigung eines Feststellungsbescheides nur dann als Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung, wenn auf diese Rechtsfolge - was vorliegend nicht geschehen ist - in der Ausfertigung hingewiesen wird. Dies bedeutet…
…festgehalten, dass die atypisch stille Gesellschaft mit der Rechtswirksamkeit des Vertrages aufgelöst ist. Durch die Einbringung des stillen Gesellschaftsanteils in die Übernehmende finde eine Auseinandersetzung zwischen den Einbringenden und der Übernehmenden nicht statt. 2.) Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in…
…festgehalten, dass die atypisch stille Gesellschaft mit der Rechtswirksamkeit des Vertrages aufgelöst ist. Durch die Einbringung des stillen Gesellschaftsanteils in die Übernehmende finde eine Auseinandersetzung zwischen den Einbringenden und der Übernehmenden nicht statt. 2.) Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in…
…die Zustellung an alle Mitglieder der EDV Working Egger KEG als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…die in Rede stehende SC KEG übergegangen. Eine allfällige Zustellung an der auch im Haftungsbescheid angeführten Anschrift der ST GmbH in G., L-Straßehabe deshalb nicht zum Erfolg führen können, weil naturgemäß der Geschäftsbetrieb längst aufgelöst gewesen sei. Im Übrigen habe auch für die GmbH…
…Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung…
…Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung…
…per 31. Dezember 1995 eingestellt und sich folgedessen aufgelöst hat" zum Ausdruck gebracht. Entsprechend § 191 Abs. 2 BAO ist dann, wenn an eine bereits beendigte Personenvereinigung oder Gemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit ein Feststellungsbescheid ergehen soll, der Bescheid an diejenigen zu richten (im Falle einer Feststellung…
…keine Person von der Abgabenbehörde gemäß § 81 Abs. 2 als Vertreter bestellt worden. so muss die Zustellung von an die Personenvereinigung gerichteten Bescheiden eben durch Zustellung an alle Gesellschafter erfolgen (vergleiche Ritz, BAO 2 , Rz. 1 zu § 81, unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH…
…dass danach die Feststellungsbescheide 1990 bis 1994 mit Zustellung an Dr. K gleichzeitig auch gegenüber Dr. A wirksam ergangen sind. Am 25. März 1996 wurde dem Finanzamt von Dr. R mitgeteilt, dass die Dr. K - Dr. A Anwaltsgemeinschaft per 31. Dezember 1995 aufgelöst worden wäre…
…Mit der Zustellung an WT sei an eine nicht mehr empfangsberechtigte Person zugestellt worden (Seite 2 bis 3). Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat im März 2006 zur Entscheidung vor. Beantragt wurde die mündliche Verhandlung und die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. In…
…Gemäß § 93 Abs 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechnung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass…
…gilt mit der Zustellung der Bescheidausfertigung an diese Person die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft (KG) als vollzogen. Im gegenständlichen Fall liegt ein klassischer Anwendungsfall des obzitierten § 188 Abs. 1 BAO vor, wonach dann wenn an Einkünften aus Gewerbebetrieb mehrere Personen beteiligt…