…gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Datum 1.6.2007 wurden an…
…direkte postalische Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke im Ausland grundsätzlich zu (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², Rz 3 zu § 11 ZustG). Eine solche internationale Übung besteht - im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten - aber nicht mit dem Fürstentum Liechtenstein, das (ebenso wie die Schweiz) einer Zustellung ausländischer abgabenbehördlicher…
…steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft, deren Zwecke Entwicklung, Produktion, Kauf und Verkauf von medizinischen…
…steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft, deren Zwecke Entwicklung, Produktion, Kauf und Verkauf von medizinischen…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Bei der Bw. handelt es sich um eine in der Schweiz (Kanton Bern) ansässige Aktiengesellschaft, die seit dem Jahre 1994 in Österreich eine…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin bezog im Streitjahr aus der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung eine Rente in Höhe von 15.612,00 SFr. Das Finanzamt hat diesen…
…wurde nicht nachgekommen. Da auch vom UFS keine inländische Zustelladresse ermittelt werden konnte und Zustellungen in die Schweiz grundsätzlich völkerrechtlich verboten sind (s Ritz, BAO, 3. Auflage, § 10 ZustellG, Tz 4), erfolgt die Zustellung durch Hinterlegung im Akt. Die Berufung war abzuweisen. Wien, am 20…
…inländischen Abgabenbehörde deshalb nicht möglich sei, weil die Schweiz Zustellungen auf ihrem Hoheitsgebiet nur dann dulde, wenn es sich um die Aufforderung einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, handle. Zudem bestehe mit der Schweiz nur der "kleine Auskunftsverkehr", d.h. Auskünfte können nur dann eingeholt…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erhielt im Jahr 1996 im Erbweg 100 % der Aktien der Schweizerischen S-AG übertragen, welche im Jahr 2001 liquidiert wurde…
…November 2002 mit, dass sie in der vergangenen Woche geheiratet hätte und nunmehr tatsächlich in die Schweiz gezogen sei. Daraufhin wurde die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 26. November 2002 (nach versuchter Zustellung an die inländische Adresse mit Postaufgabe am 3. Dezember 2002 an die neu…
…gewesen, sodass die Bescheide nach Ablauf der Hinterlegungsfrist an die Steuerbehörde zurückgestellt worden seien. Vom 5. Juni 2007 bis einschließlich 8. Juni 2007 sei der Bw seiner Arbeit in der Schweiz nachgegangen, um sodann noch am 9. Juni 2007 nach Ungarn zur Zahnbehandlung zu fahren…
…in Österreich. Vom 16.04.2007 bis 30.11.2007 erzielte er Lohneinkünfte als Arbeitnehmer in der Schweiz und bezog für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 15.04.2007 sowie vom 30.11.2007 bis 31.12.2007 Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice Österreich. Auch…
…abzuholen, da die Zustellung in Österreich erfolgen müsse. Die Bw. habe sich sodann am 12. Mai 2010 zum Zollamt Mäder begeben, um die Schriftstücke zum vereinbarten Termin abzuholen. Da der Finanzbeamte nicht anwesend gewesen sei, habe sich die Bw. wieder in die Schweiz begeben. Am…
…die Bw. weiter in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war und hier ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen hatte. Dazu war es aus folgenden Gründen nicht berechtigt: Die Bw. hat für die weiteren von ihr angegebenen Wohnsitze in der Schweiz Beweisunterlagen vorgelegt, und zwar: 1. Wohnung WStr.9, CH…
…als üblich festgestellt wurden, es sich bei der H. und bei der GZ., genaue Bezeichnung: GT. (ausgewiesene Empfängerin der Vergütungen für das or.) um Schweizer Domizilgesellschaften handle, deren Geschäftstätigkeit im Ausland ausgeübt werde. Als Verwaltungsrat bei der GZ. fungierte Herr MPS., der neben Herrn RF…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…bei Bekanntwerden der gegenständlichen Entscheidung jedenfalls den Eindruck zu vermeiden, dass die Übernahme einer Geschäftsführertätigkeit in Österreich und entsprechender abgabenrechtlicher Verpflichtungen gegenüber dem österreichischen Fiskus für Schweizer Geschäftsleute vernachlässigbare Aufgaben darstellen, welche man getrost auch - wie im gegenständlichen Fall der Beschuldigte - zum Schaden der österreichischen…
…sein muss, als offenkundig sein schweizer Transportunternehmen nicht zu gleichen Bedingungen wie die Konkurrenzunternehmen in der Europäischen Gemeinschaft die gegenständlichen Beförderungsaufträge bedienen konnte. Durch den Zeitablauf ist auch der spezialpräventive Aspekt in den Hintergrund getreten. Als relevant verbleibt der Umstand der Generalprävention insofern, als andere…
…Streitzeitraum (nur) in Österreich über einen Wohnsitz verfügte und dass das Besteuerungsrecht an den schweizerischen Einkünften der Berufungswerberin Österreich zustand. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Abschließender Hinweis zur Zustellung: Nach § 25 Abs. 1 Zustellgesetz (ZustG, BGBl. Nr. 200/1982 idgF) können Zustellungen an Personen…