…Haftungsbescheid an den Bw., welcher von ihm am 25. Jänner 2010 an der Zustelladresse X-Dorf übernommen wurde. Auch auf der von ihm am 18. Februar 2010 eingebrachten Berufung gegen den Haftungsbescheid und die zugrunde liegenden Abgabenbescheide hat der Bw. neuerlich die genannte Adresse angegeben…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über den Devolutionsantrag des Dw, Zustelladresse unbekannt, vertreten durch ECONOMY - Wirtschaftstreuhand GesmbH, 4600 Wels, Durisolstraße 7, vom 2. Dezember 2008 betreffend die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 und 2008 und die Haftungs- und Abgabenbescheide Jänner 2004…
…Abgabenbehörde erster Instanz weitere Ermittlungen betreffend der Zustellung der Bescheide vom 15. November 2005 an die vom Berufungswerber angegebene Zustelladresse (5 als Abgabestelle) vor und hat in diesem Zusammenhang die ehemalige Arbeitgeberin des Berufungswerbers - KD - vernommen. Der darüber aufgenommenen Niederschrift ist Folgendes zu entnehmen: "Laut…
…Abgabenbehörde erster Instanz weitere Ermittlungen betreffend der Zustellung der Bescheide vom 15. November 2005 an die vom Berufungswerber angegebene Zustelladresse (5 als Abgabestelle) vor und hat in diesem Zusammenhang die ehemalige Arbeitgeberin des Berufungswerbers - KD - vernommen. Der darüber aufgenommenen Niederschrift ist Folgendes zu entnehmen: "Laut…
…Abgabenbehörde erster Instanz weitere Ermittlungen betreffend der Zustellung der Bescheide vom 15. November 2005 an die vom Berufungswerber angegebene Zustelladresse (5 als Abgabestelle) vor und hat in diesem Zusammenhang die ehemalige Arbeitgeberin des Berufungswerbers - KD - vernommen. Der darüber aufgenommenen Niederschrift ist Folgendes zu entnehmen: "Laut…
…erst am 10. November 2005 an die Zustelladresse zurückgekehrt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung zu 91/16/0091 vom 9.7.1992 mit der Frage befasst, wann davon die Rede sein kann, dass jemand "rechtzeitig" von einem Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte und…
…bzw. allenfalls auch von diesen beauftragter Dritter zugrunde, die sich auf den Unternehmensgegenstand beziehen. Eine reine Zustelladresse genügt diesen Anforderungen ebenso wenig, wie die bloße Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen oder betrieblichen Ausstattungsgegenständen. Auch die Verbuchung von Geschäftsvorfällen eines Unternehmens stellt für sich noch keine Tätigkeit dar…
…99/14/0224). Indizien für eine Lebensgemeinschaft können auch die polizeiliche Meldung an ein- und demselben Wohnort sowie eine gemeinsame Zustelladresse sein (VwGH 30.6.1994, 92/15/0212). Die Bw. wohnte im berufungsgegenständlichen Zeitraum mit dem Vater ihrer Kinder in einer gemeinsamen Wohnung (seit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung des Bw., Zustelladresse unbekannt, vertreten durch ECONOMY - WirtschaftstreuhandgesmbH, 4600 Wels, Durisolstraße 7, vom 4. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Heinz Anzinger, vom 27. August 2007 und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. betreffend die Berufung des Bw., Zustelladresse unbekannt, vertreten durch ECONOMY - WirtschaftstreuhandgesmbH, 4600 Wels, Durisolstraße 7, vom 19. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Heinz Anzinger, vom 28. April 2008 betreffend…
…2006, KöSt 2006, USt 2007, KöSt 2007 bis zum 06.10.2010 noch immer nicht bei unserer Kanzleiadresse (Zustelladresse) einlangten, haben wir mit eingeschriebenem Brief vom 06.10.2010 (Beilage A) die Übermittlung der Berufungsvorentscheidungen betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens USt 2006, KöSt 2006, USt…
…§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der K- GmbH in Höhe von € 36.927,95 zur Haftung herangezogen. Dieser Bescheid wurde mit RSb- Brief versendet, der nach erfolglosem Zustellversuch an der Zustelladresse beim Postamt hinterlegt wurde. Beginn der Abholfrist war der 2. Februar 2012…
…Gleiches wie im Fall einer falschen Adresse gilt, wenn unter der angegebenen (existierenden) Adresse keine Geschäftstätigkeit entfaltet wird. Eine bloße Zustelladresse ist keine Anschrift iSd § 11 Abs 1 Z 1 UStG. Der Leistungsempfänger ist in seinem Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben des leistenden Unternehmers…
…zu entnehmen, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe Im Jänner 2007 teilte der Berufungswerber mit Schreiben an das Finanzamt mit, in die Schweiz verzogen zu sein. Als inländische Zustelladresse gab er Frau MB, Adr2 an. Er sei nunmehr in der Schweiz steuerpflichtig. In Österreich…
…1a UStG 1994 vorlägen (siehe die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 25. Februar 2010, RV/0062-S/09). Die R-AG ist eine im Dezember 1996 ins Öffentlichkeitsregister eingetragene liechtensteinische Aktiengesellschaft mit Sitz und Zustelladresse des Treuhandbüros GO in Mauren. Geschäftsgegenstand ist die Planung, Konzeption…
…genannten Nebenwohnsitz in Wien, den er mit Mail vom 11. Jänner 2010 der Berufungsbehörde als primäre Zustelladresse genannt hat. Im streitgegenständlichen Veranlagungsjahr 2008 bezog Bw. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von folgenden Arbeitgebern: | Arbeitgeber | Zeitraum | AMS Arbeitslosengeld | 10.01. bis 23.01…
…und Ing. Gottfried Parade über den Vorlageantrag des Herrn Mag. B., unbekannter Aufenthalt, per Zustelladresse R.B., vom 24. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Mai 2009 betreffend Gebühren und Erhöhung nach der am 27. August 2009…
…9 i.V.m. 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH in Höhe von € 135.430,63 in Anspruch genommen. Als Zustelladresse ist im Bescheid die X angegeben. Die Zustellung des Haftungsbescheides blieb nach Ansicht des Finanzamtes vorerst erfolglos. Aus diesem Grunde…
…Zollamtes Salzburg vom 28. Mai 2002, Zahl 600/01926/01/2003 ersatzlos aufgehoben wird. Entscheidungsgründe Mit Prüfungsauftrag des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 21. Februar 2003 wurde bei der gegenständlichen Bf. (Zustelladresse Fa. St., XXXXK) eine Prüfung bezüglich der Einfuhr von Waren, welche Antidumpingzöllen unterliegen könnten, durchgeführt…
…und stellte die Sachbescheide vom 26. April 2004 an den Zustellungsbevollmächtigten Herrn GF B, zu. Da der Zustellungsbevollmächtigte jedoch zum Zeitpunkt der Bescheidzustellung nicht an der amtlich vorliegenden Zustelladresse in B1, anwesend war, wurde der RSb-Brief am 5. Mai 2004 beim Postamt 1040 Wien…