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328 Treffer1727 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3718-W/11Eine vom Abgabepflichtigen im Verfahren mehrmals angegebene Zustelladresse gilt als Abgabestelle, an der wirksame Zustellungen durch Hinterlegung vorgenommen werden konnten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…Haftungsbescheid an den Bw., welcher von ihm am 25. Jänner 2010 an der Zustelladresse X-Dorf übernommen wurde. Auch auf der von ihm am 18. Februar 2010 eingebrachten Berufung gegen den Haftungsbescheid und die zugrunde liegenden Abgabenbescheide hat der Bw. neuerlich die genannte Adresse angegeben…

UFSL RD/0008-L/081) Devolutionsantrag bei Säumigkeit in der Berufungserledigung 2) Postfach als Zustelladresse 3) E-Mail an den UFS als Anbringen 4) Wirksamkeit einer eingeschränkten Vollmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.03.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über den Devolutionsantrag des Dw, Zustelladresse unbekannt, vertreten durch ECONOMY - Wirtschaftstreuhand GesmbH, 4600 Wels, Durisolstraße 7, vom 2. Dezember 2008 betreffend die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 und 2008 und die Haftungs- und Abgabenbescheide Jänner 2004…

UFSS RV/0306-S/07Zurückweisung einer Berufung wegen Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Abgabenbehörde erster Instanz weitere Ermittlungen betreffend der Zustellung der Bescheide vom 15. November 2005 an die vom Berufungswerber angegebene Zustelladresse (5 als Abgabestelle) vor und hat in diesem Zusammenhang die ehemalige Arbeitgeberin des Berufungswerbers - KD - vernommen. Der darüber aufgenommenen Niederschrift ist Folgendes zu entnehmen: "Laut…

UFSS RV/0305-S/07Zurückweisung einer Berufung wegen Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Abgabenbehörde erster Instanz weitere Ermittlungen betreffend der Zustellung der Bescheide vom 15. November 2005 an die vom Berufungswerber angegebene Zustelladresse (5 als Abgabestelle) vor und hat in diesem Zusammenhang die ehemalige Arbeitgeberin des Berufungswerbers - KD - vernommen. Der darüber aufgenommenen Niederschrift ist Folgendes zu entnehmen: "Laut…

UFSS RV/0304-S/07Zurückweisung einer Berufung wegen Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Abgabenbehörde erster Instanz weitere Ermittlungen betreffend der Zustellung der Bescheide vom 15. November 2005 an die vom Berufungswerber angegebene Zustelladresse (5 als Abgabestelle) vor und hat in diesem Zusammenhang die ehemalige Arbeitgeberin des Berufungswerbers - KD - vernommen. Der darüber aufgenommenen Niederschrift ist Folgendes zu entnehmen: "Laut…

UFSW FSRV/0002-W/06Hinterlegung bei Ortsabwesenheit, Beginn der Rechtsmittelfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.04.2006

…erst am 10. November 2005 an die Zustelladresse zurückgekehrt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung zu 91/16/0091 vom 9.7.1992 mit der Frage befasst, wann davon die Rede sein kann, dass jemand "rechtzeitig" von einem Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte und…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…bzw. allenfalls auch von diesen beauftragter Dritter zugrunde, die sich auf den Unternehmensgegenstand beziehen. Eine reine Zustelladresse genügt diesen Anforderungen ebenso wenig, wie die bloße Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen oder betrieblichen Ausstattungsgegenständen. Auch die Verbuchung von Geschäftsvorfällen eines Unternehmens stellt für sich noch keine Tätigkeit dar…

UFSL RV/0747-L/04Kein Alleinerzieherabsetzbetrag bei aufrechter Lebensgemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…99/14/0224). Indizien für eine Lebensgemeinschaft können auch die polizeiliche Meldung an ein- und demselben Wohnort sowie eine gemeinsame Zustelladresse sein (VwGH 30.6.1994, 92/15/0212). Die Bw. wohnte im berufungsgegenständlichen Zeitraum mit dem Vater ihrer Kinder in einer gemeinsamen Wohnung (seit…

UFSL RV/1499-L/08Sicherstellungsauftrag, obwohl die Entstehung des Abgabenanspruches strittig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung des Bw., Zustelladresse unbekannt, vertreten durch ECONOMY - WirtschaftstreuhandgesmbH, 4600 Wels, Durisolstraße 7, vom 4. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Heinz Anzinger, vom 27. August 2007 und…

UFSL RV/1487-L/08Inhaltliche Mängel der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.04.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. betreffend die Berufung des Bw., Zustelladresse unbekannt, vertreten durch ECONOMY - WirtschaftstreuhandgesmbH, 4600 Wels, Durisolstraße 7, vom 19. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Heinz Anzinger, vom 28. April 2008 betreffend…

UFSG RV/0323-G/11Wiederaufnahme des Verfahrens: Notwendigkeit, bereits im Wiederaufnahmeverfahren auch in die Prüfung der materiell-rechtlichen Streitfrage einzutreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013Teil 2/2

…2006, KöSt 2006, USt 2007, KöSt 2007 bis zum 06.10.2010 noch immer nicht bei unserer Kanzleiadresse (Zustelladresse) einlangten, haben wir mit eingeschriebenem Brief vom 06.10.2010 (Beilage A) die Übermittlung der Berufungsvorentscheidungen betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens USt 2006, KöSt 2006, USt…

UFSW RV/3180-W/12Die Einbringung einer Berufung per E-Mail ist unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2013

…§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der K- GmbH in Höhe von € 36.927,95 zur Haftung herangezogen. Dieser Bescheid wurde mit RSb- Brief versendet, der nach erfolglosem Zustellversuch an der Zustelladresse beim Postamt hinterlegt wurde. Beginn der Abholfrist war der 2. Februar 2012…

UFSW RV/1390-W/12Scheinrechnungen - verdeckte Schwarzarbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2012Teil 3/3

…Gleiches wie im Fall einer falschen Adresse gilt, wenn unter der angegebenen (existierenden) Adresse keine Geschäftstätigkeit entfaltet wird. Eine bloße Zustelladresse ist keine Anschrift iSd § 11 Abs 1 Z 1 UStG. Der Leistungsempfänger ist in seinem Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben des leistenden Unternehmers…

UFSF RV/0503-F/08Anknüpfungspunkt für die Besteuerung bei Wohnsitzen in Österreich und der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…zu entnehmen, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe Im Jänner 2007 teilte der Berufungswerber mit Schreiben an das Finanzamt mit, in die Schweiz verzogen zu sein. Als inländische Zustelladresse gab er Frau MB, Adr2 an. Er sei nunmehr in der Schweiz steuerpflichtig. In Österreich…

UFSG RV/0054-G/10Keine Parteistellung eines Unternehmers im Umsatzsteuerverfahren einer Person, mit der er bloß Leistungsbeziehungen iSd UStG unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

…1a UStG 1994 vorlägen (siehe die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 25. Februar 2010, RV/0062-S/09). Die R-AG ist eine im Dezember 1996 ins Öffentlichkeitsregister eingetragene liechtensteinische Aktiengesellschaft mit Sitz und Zustelladresse des Treuhandbüros GO in Mauren. Geschäftsgegenstand ist die Planung, Konzeption…

UFSL RV/0646-L/09Bei einem (Welt-) Einkommen unter 10.000,00 € kann mangels österreichischer Einkommensteuer keine Schweizer Quellensteuer für in der Schweiz erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 15 DBA-Schweiz) angerechnet und damit erstattet werden (Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…genannten Nebenwohnsitz in Wien, den er mit Mail vom 11. Jänner 2010 der Berufungsbehörde als primäre Zustelladresse genannt hat. Im streitgegenständlichen Veranlagungsjahr 2008 bezog Bw. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von folgenden Arbeitgebern: | Arbeitgeber | Zeitraum | AMS Arbeitslosengeld | 10.01. bis 23.01…

UFSW RV/2880-W/09Zurückweisung eines Vorlageantrages mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.08.2009

…und Ing. Gottfried Parade über den Vorlageantrag des Herrn Mag. B., unbekannter Aufenthalt, per Zustelladresse R.B., vom 24. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Mai 2009 betreffend Gebühren und Erhöhung nach der am 27. August 2009…

UFSS RV/0057-S/07Zustellung durch Ausfüllung der Postzustellungsurkunde in Deutschland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2008

…9 i.V.m. 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH in Höhe von € 135.430,63 in Anspruch genommen. Als Zustelladresse ist im Bescheid die X angegeben. Die Zustellung des Haftungsbescheides blieb nach Ansicht des Finanzamtes vorerst erfolglos. Aus diesem Grunde…

UFSZ2L ZRV/0139-Z2L/04Beschaffenheitsvermutung bei Verzicht der Zollbehörde auf Überprüfung der Warennummer einer anlässlich der Einfuhr nicht beschauten Ware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.07.2007

…Zollamtes Salzburg vom 28. Mai 2002, Zahl 600/01926/01/2003 ersatzlos aufgehoben wird. Entscheidungsgründe Mit Prüfungsauftrag des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 21. Februar 2003 wurde bei der gegenständlichen Bf. (Zustelladresse Fa. St., XXXXK) eine Prüfung bezüglich der Einfuhr von Waren, welche Antidumpingzöllen unterliegen könnten, durchgeführt…

UFSW RV/0496-W/05Zustellung bei Abwesenheit von der Abgabestelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2005

…und stellte die Sachbescheide vom 26. April 2004 an den Zustellungsbevollmächtigten Herrn GF B, zu. Da der Zustellungsbevollmächtigte jedoch zum Zeitpunkt der Bescheidzustellung nicht an der amtlich vorliegenden Zustelladresse in B1, anwesend war, wurde der RSb-Brief am 5. Mai 2004 beim Postamt 1040 Wien…