…multipliziert mit der Quadratmeteranzahl des Bestandgegenstandes angesetzt wurde. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Durch die Zusatzvereinbarung vom 1.9.2008 blieben alle Rechte und Pflichten unverändert und vollinhaltlich bestehen und der Urvertrag ohnehin mit 31.12.2009 befristet war und die maßgeblichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. September 2004 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen…
…dass die früheren Mietverträge durch den neuen Vertrag ihre Gültigkeit verlieren sollten. Der Wille der Vertragsparteien war somit nicht auf einen Nachtrag oder Zusatz betreffend eine Erhöhung des Mietzinses gerichtet, sondern auf einen vollkommen neuen Mietvertrag mit einem neuen Vertragspartner und mit allen sich daraus…
…maßgebend. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits vollständig ausgefertigten Urkunde die darin zum Ausdruck gebrachten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder der durch Zeitablauf erlöschende Vertrag verlängert, so ist gemäß § 21 GebG dieser Zusatz oder Nachtrag nach…
…maßgebend. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits vollständig ausgefertigten Urkunde die darin zum Ausdruck gebrachten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder der durch Zeitablauf erlöschende Vertrag verlängert, so ist gemäß § 21 GebG dieser Zusatz oder Nachtrag nach…
…maßgebend. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits vollständig ausgefertigten Urkunde die darin zum Ausdruck gebrachten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder der durch Zeitablauf erlöschende Vertrag verlängert, so ist gemäß § 21 GebG dieser Zusatz oder Nachtrag nach…
…Dabei handle es sich im Sinne des § 21 GebG um einen Zusatz bzw. Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde, die nur im Umfang der Änderung des Mietzinses der Gebühr unterliege. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Über die Berufung wurde erwogen…
…dass zusätzlich zu den bisher unter Kennzahl 717 geltend gemachten Kammerumlagen im Betrag von 508,50 € auch noch die an die Ärzteversorgung Niedersachen für das Jahr 2004 gezahlten Beiträge für die Grundversorgung im Betrag von 4.843,70 € als Werbungskosten berücksichtigt werden. Als…
…€ 2.640,--berücksichtigt. Mit elektronischer Eingabe vom 5. März 2011 über Finanzonline erhob der Bw gegen den oa Bescheid Berufung und beantragte zusätzlich Kinderbetreuungskosten in Höhe von € 2.050,-- als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Das Feld für die Begründung blieb unausgefüllt. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 29. August 2007 als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde diese Abweisung wie folgt: "Die Zahlungsverpflichtung stellt eine zusätzliche Gegenleistung gegenüber Fr. F.G. (siehe Betreff) zu dem Schenkungsvertrag vom 21.12.2000 (EZ…
…2. Die Grunderwerbsteuer für die im Punkt IV des Kaufvertrages vom 9. Mai 2000 vereinbarte zusätzliche Leistung (wertgesicherte Nachzahlung) wird auf Grund des Eintrittes des aufschiebenden Bedingung (Weiterverkauf des Grundstückes und Geltendmachung der Nachzahlung durch die Stadt Wien im Jahr 2007) gemäß § 5 Abs. 2…
…Lohnsteuerrichtlinien seien die Kosten begrenzt mit den Kosten einer entsprechenden Zweitwohnung und der Pendlerpauschale. Die Kosten einer Zweitwohnung seien sicher höher als die zusätzlich beantragten 917,32 €. Mit Vorhalt vom 1. Dezember 2006 ersuchte das Finanzamt dem Bw ua allenfalls angefallene Aufwendungen für eine…
…Studienzeiten ständig in Österreich aufhalte, sodass die Verweigerung der beantragten Familienbeihilfe zu Unrecht ausgesprochen worden sei. An diesem Umstand könne auch das im Kapitel 5 des Zusatzabkommens zwischen Österreich und Israel über soziale Sicherheit verankerte Wohnlandprinzip nichts ändern. Es erscheine unbillig, trotz Beibehaltung des Wohnortes…
…22 Kinder im Sinne dieses Kapitels sind Personen, für die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften Familienbeihilfen vorgesehen sind." Mit dem gemäß Art II Abs 2 mit 1.3.2002 in Kraft getretenen Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit…
…8 FLAG 1967) damit, dass mit 1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei, demzufolge in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vorgesehen sei. Die Familienbeihilfe sei nunmehr von jenem…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG 1988 idF nach Strukturanpassungsgesetztes 1996 zusätzliche Werbungskosten für Fahrten zwischen dem Wohnort und Arbeitsort neben dem bereits gewährten höchstzulässigen Pendlerpauschale nicht anerkannt wurden. An Nächtigungskosten am Beschäftigungsort wurden 88 Euro (2,20 x 40 Wochen) anerkannt. In…
…für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß eines um 15% erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern (zusätzliches Sechstel); Abs. 2 zweiter und dritter Satz ist anzuwenden. Gemäß …
…Informationen vor, wonach ein Parlamentsbeschluss zum Abgabenänderungsgesetz 2004 die Ausweitung der Begünstigung für zu veranlagende Arbeitnehmer vorsehe, was der jetzigen rechtlichen "Schieflage" zusätzlich Ausdruck verleihe. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Jänner 2005 als unbegründet ab. Mit Schreiben vom 21. Jänner 2005…
…für Verbesserungsvorschläge gemäß § 67 Abs. 7 EStG 1988 im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels begünstigt zu besteuern. Das Finanzamt behandelte bei der Veranlagung des Berufungswerbers zur Einkommensteuer für das Jahr 2002 von diesen Bezügen nur ein Sechstel der laufenden Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988…
…dem Halten von Mietern und der Standardverbesserung bzw. Standarderhaltung dienten. - Vorlage des Vertrages über die Pflege- und Versorgungsleistungen: Der Bw übermittelte diesen Vertrag sowie eine Zusatzvereinbarung und führte dazu aus, sein Vater habe sich Zeit seines Lebens immer mit der Vermietung von Häusern und Wohnungen…