…Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer KStG 1988, § 24 Anm 51.1.). Im vorliegenden Fall haben sich die OKOHG und die Berufungswerberin mit Gesellschafts- und Zusammenschlussvertrag gemäß Artikel IV (§ 23 ff) UmgrStG zur OKKG zusammengeschlossen. Hinsichtlich des Zusammenschlussstichtages verweist § 24 Abs. 1 Z 1 UmgrStG auf § 13 UmgrStG…
…31. Dezember 1996 der A.GmbH ein steuerlicher Verlustanteil von -96.469 S und dem stillen Gesellschafter M.P. ein steuerlicher Verlustanteil von -868.216 S zugewiesen wurden. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüfer zur Auffassung, dass zum Zusammenschlussstichtag (31. Juli 1996) bzw. zum…
…§ 16 Abs 5 Z 1 und 2 UmgrStG insoweit, als Verrechnungsverbindlichkeiten i.H.v. ATS 11,482.500,-- zum Zusammenschlussstichtag eingestellt wurden. Diese Verbindlichkeit wurde mit einem Bankdarlehen finanziert, welches im Rückwirkungszeitraum die LM Vertriebs GesmbH aufgenommen hatte. Diese Darlehen wurde per 29.5.2000…
…gemäß § 23 UmgrStG. Die Firma HL GmbH & Co KG übernimmt das übertragene Vermögen in ihr Alleineigentum. Zusammenschlussstichtag ist somit der 30.09.2007. Die Vertragsteile erklären, dass dieser Zusammenschluss nach den Vorschriften und mit den Folgen des Artikels IV des Umgründungssteuergesetzes erfolgen soll. Sie bestimmen…
…und | | 31.557 | Aktien der börsenotierten I. AG (xxxxxx) Die Aktienpositionen wurden mit dem Wert zum Zusammenschlussstichtag 30.4.2008 bewertet. | Der Wert betrug für 282.123 Aktien der IE. AG zum Kurs von je € 6,53 | 1.842…
…der Buchwerte zwingend vorschreibt, wurden die Aufwertungen (Firmenwert) in einer Ergänzungsbilanz wieder rückgängig gemacht. Zusammenschlussstichtag ist der 30.06.2005. III. Gegenstand der Einlagen Gegenstand der Einlage des Geschäftsherrn ist der gesamte Betrieb des Geschäftsherrn und mit sämtlichen dazugehörigen Aktiven und Passiven, Rechten und Pflichten…
…des § 9 beteiligt. Die Beteiligung erfolgt unter Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen des Artikel IV UmgrStG (Zusammenschluss) unter Fortführung der ertragsteuerlichen Buchwerte. Zusammenschlussstichtag ist der 1.1.1998; das übertragene Vermögen besitzt einen positiven Verkehrswert. Bei Ausscheiden aus dem Gesellschaftsverhältnis stehen ihr die Ansprüche nach § 15…
…an die GeSBR | 29. Aug. 2002 | Tod des A. | 29. Aug. 2002 | Einbringungsbilanz und Zusammenschlussstichtag | 2. April 2003 | Vorläufiger F-Bescheid 2001, gerichtet an die GeSBR | 26. Mai 2003 | Zusammenschlussvertrag, Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens der B…
…Anteil am Unternehmenswert des Geschäftsherrn zum Zeitpunkt des Ausscheidens, wobei etwaige Gesamtreserven (stille Reserven und Firmenwert), die vor dem Zusammenschlussstichtag erwirtschaftet wurden und zum Zeitpunkt des Ausscheidens des stillen Gesellschafters noch vorhanden sind, an der Vermögensverteilung nicht teilnehmen, sondern zur Gänze dem Geschäftsherrn zuzurechnen sind.…
…inwieweit die Umsätze laut Planungsrechnung ausschließlich auf den Unternehmenswert der GmbH zurückzuführen sind, wodurch bereits eine wesentliche Voraussetzung der Unternehmensbewertung nicht erfüllt ist. Da sich sohin am Zusammenschlussstichtag bzw. am Tag des Abschlusses der Zusammenschlussverträge kein positiver Verkehrswert des übertragenen Vermögens ergibt und somit die…
…i. e. der dem Zusammenschlussstichtag folgende Tag) auf Rechnung der Gesellschaft geführt. Das erste Wirtschaftsjahr der KEG umfasste die Monate Oktober bis Dezember 2001. Die in diesem Rumpfwirtschaftsjahr erzielten Umsätze der KEG beliefen sich auf rund ATS 500.000,-. Im Zuge einer bei der Bw…
…Ersuchen des Finanzamts vom 23. November 1999, ein Sachverständigengutachten gemäß Art. IV UmgrStG über den positiven Verkehrswert des übertragenden Vermögens zum Zusammenschlussstichtag beizubringen, wurde der Abgabenbehörde erster Instanz das Gutachten des Gerichtssachverständigen B, dem zufolge der Verkehrswert zum Einbringungsstichtag 1. Januar 1997 rund S 15…
…§ 23 ff) auf der Basis der durch die VER erstellten Zusammenschlussbilanz unter Zugrundelegung des 31. Dezembers 1999 als Zusammenschlussstichtag. Gem. § 6 des Vertrages sind die Gesellschafter folgendermaßen an der Gesellschaft beteiligt: | AR | 10.000,00 S | ZR | 10.000,00 S…
…der S WT- GmbH, ("atypisch stiller Gesellschafter") zu einer Mitunternehmerschaft im Sinne des Art. IV UmgrStG mit dem Zusammenschlussstichtag 30.6.1995 gemeldet. Der Gesellschaftsvertrag wurde beigelegt. Mit Ende März 1996 meldete die S WT GmbH die Erhöhung ihrer Einlage, indem sie treuhändisch gehaltene Beteiligungen…
…Deutschland) rückwirkend ab 1. Januar 1997 als atypisch stiller Gesellschafter mit einer Einlage in Höhe von S 10,000.000,00 an der I-GmbH . (ehemalige I-Holding-GmbH). Zusammenschlussstichtag war der 31. Dezember 1996. Weiters wurden am 25. September 1997 die Anteile der G…
…aufweise. Die H-GmbH & Co KG habe sohin zum Zusammenschlussstichtag einen positiven Verkehrswert bzw. positives Eigenkapital und liege keine Überschuldung des Unternehmens vor. Der zuletzt festgestellte Einheitswert der betrieblichen Immobilien wurde mit erhöht S 3,873.000 (Geschäftsgrundstück) und S 189.000 (Mietwohngrundstück) erhoben. Das…
…geleistet (Vertragspunkt "Siebtens 3."). Laut einem Sachverständigengutachten weist das übertragene Vermögen sowohl am Zusammenschlussstichtag als auch bei Abschluss des gegenständlichen Vertrages einen positiven Verkehrswert auf und hat bereits länger als 2 Jahre im Vermögen des bisherigen Einzelunternehmers gestanden. Das übertragene Unternehmen stellt einen Betrieb gemäß…
…von € 2,012.592,88 verringert werden. Erst mit dieser Auflösung der Ergänzungsbilanz der Bw. wäre die Aufdeckung der auf den Zeitraum vor dem Zusammenschlussstichtag 30. April 1992 entfallenden stillen Reserven bei der nachfolgenden Veräußerung der Liegenschaft gewährleistet. Nur derjenige Anteil der stillen Reserven …
…ihren Betrieb, nämlich die in Errichtung befindliche Hotelanlage mit ihrer gesamten Aktiva und Passiva, in die atypisch stillen Gesellschaften mit ihren Gesellschaftern ein. Das eingebrachte Vermögen hat zum Zusammenschlussstichtag, dem 31.10.2002, einen Buchwert von € 4.567,89 und dies sei lt. Gutachten…
…aber nicht herangezogen werden, um den stillen Gesellschaften die steuerrechtliche Anerkennung zu versagen, weil eine ex-post-Betrachtung unzulässig ist und die Beurteilung der Mitunternehmerschaft zum Zusammenschlussstichtag (31.10.2002) zu erfolgen hat. Es entspricht den Grundprinzipien der Unternehmensbewertung, dass eine Gesellschaft, die zum Bewertungsstichtag…