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UFSI RV/0378-I/02Löst Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG in jedem Fall Grunderwerbsteuerpflicht aus ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…dass der Steuertatbestand nach § 1 Abs. 1 oder 2 GrEStG nicht schon allein deshalb bzw. in jedem Fall verwirklicht ist, wenn ein Umgründungsvorgang nach Art. IV UmgrStG ("Zusammenschluss") vorliegt, sondern nur dann, wenn gemäß § 26 Abs. 4 UmgrStG "im Zuge" eines solchen Zusammenschlusses zivilrechtlich Grundstücksübertragungen…

UFSL RV/1428-L/02Bei einem Zusammenschluss vorangehenden Zusammenschluss jeweils nach Art. IV UmgrStG ist die (ertragsteuerliche) Rückwirkung für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 26 Abs. 3 UmgrStG für die Befreiung von der Kapitalverkehrssteuer unbeachtlich, weshalb die Besitzfrist für den eingebrachten Mitunternehmensanteil erst mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Zusammenschlussvertrages beginnt und nicht mit dem 9 Monate früheren Umgründungsstichtag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…Entscheidungsgründe   Mit Notariatsakt vom 30. Jänner 1997 beteiligte sich Frau-M mit einer Einlage von 800.000,00 S als atypisch stille Gesellschafterin (Beteiligung auch an den stillen Reserven und am Firmenwert) durch Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG rückwirkend per 30. April 1996 am…

UFSL RV/2073-L/02Tritt bei einer nur aus natürlichen Personen bestehenden KG im Wege des Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG eine GmbH als Arbeitsgesellschafterin und künftig alleinige Komplementärin hinzu und tritt der bisherige Kommanditist dem bisherigen Komplementär, der in die Kommanditistenstellung wechselt, einen Teil seiner Kommanditbeteiligung entgeltlich ab, so unterliegt der abgetretene Teil der Kommanditbeteiligung der BUSt. Als Einzelrechtsnachfolger kommt für den neuen Kommanditisten mangels Erfüllung der Besitzfrist die Befreiung von Verkehrssteuern nach § 26 Abs. 3 UmgrStG nicht zur Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…GmbH & Co KG, bei welcher die Komplementärin am Vermögen und Erfolg nicht beteiligt sei. Der Zusammenschluss sei nach Artikel IV UmgrStG erfolgt, wobei die in diesem Zusammenhang gegebene Gebühren- und Verkehrsteuerbefreiung in Anspruch genommen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 17 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz…

UFSW RV/1474-W/12Behandlung der anlässlich eines Zusammenschlusses nach Artikel IV UmgrStG gebildeten "Ergänzungsbilanzen" bei Auflösung der Mitunternehmerschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2013

…einen Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG, BGBl. Nr. 699/1991, ist grundsätzlich zwingend die Buchwertfortführung (Verzicht auf Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes, Aufwertungsverbot) vorgesehen. Die Buchwertfortführung in Anwendung des § 16 Abs. 1 UmgrStG hängt gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG davon ab, dass es bei den am Zusammenschluss…

UFSL RV/0654-L/02Absetzen restlicher Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabschreibung nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG BGBl. Nr. 669/1991 durch verunglückten Zusammenschluss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2004Teil 2/2

…Verkauf des Unternehmens oder durch einen "verunglückten" Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStGohne Vorsorgeregelung) kann diese Begünstigungsbestimmung, nämlich die Fünfzehntelabschreibung, am oben dargestellten Sinn der Regelung gemessen nicht so ausgelegt werden, dass es durch die Ausbuchung des noch nicht abgeschriebenen Umgründungsverlustes zu einer ein Fünfzehntel übersteigenden…

UFSL RV/0654-L/02Absetzen restlicher Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabschreibung nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG BGBl. Nr. 669/1991 durch verunglückten Zusammenschluss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2004Teil 1/2

…UmgrStG in der Fassung vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996 sei daher grundsätzlich systemrichtig gewesen. Allerdings sei diese Bestimmung aus rein fiskal- und budgetpolitischen Überlegungen wieder gestrichen worden, wobei der Verfassungsgerichtshof diese Änderung für verfassungswidrig erklärt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Zum Zusammenschluss nach Art. IV…

UFSW RV/2898-W/06Bei der Ermittlung des im Falle eines Zusammenschlusses nach § 23 UmGrStG geforderten positiven Verkehrswertes ist auch der kalkulatorische Unternehmerlohn zu berücksichtigen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009Teil 2/2

…erfüllt ist. Da sich sohin am Zusammenschlussstichtag bzw. am Tag des Abschlusses der Zusammenschlussverträge kein positiver Verkehrswert des übertragenen Vermögens ergibt und somit die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG nicht erfüllt sind, erfolgte die Ermittlung des steuerwirksamen Veräußerungsgewinnes zum 31.3.2000…

UFSW RV/0733-W/11Teilwertabschreibung auf die aus dem Privatvermögen im Wege des Zusammenschlusses eingebrachten Aktien in eine Personengesellschaft iZm der Rückwirkungsfiktion nach § 24 Abs. 1 UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2011

…Privatvermögen übertragen wird, kommt somit der Einlagentatbestand des § 6 Z 5 EStG zum Tragen. Dieser Auffassung schließt sich der Berufungssenat 1 an. Für einen Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG ist es ausreichend, wenn nur einer der (zukünftigen) Gesellschafter begünstigtes Vermögen überträgt. Die mit § 24 Abs…

UFSW RV/4574-W/02Zulässigkeit eines Gewinnvorab zulasten eines Verlustes im Fall eines Kapitalkontenzusammenschlusses als Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung stiller Reserven iSd § 24 Abs 2 UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…300.000.- von GK seien in bar geleistet worden, weshalb ein Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG verwirklicht sei. Der positive Verkehrswert des Unternehmens sei durch ein Sachverständigengutachten über den Verkehrswert der betriebszugehörigen Liegenschaft nachgewiesen. Zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven und zur Vorsorge gegen…

UFSL RV/1468-L/02Für die Ermittlung des Teilwertes des Betriebsvermögens ist bei Liegenschaften der Buchwert durch den Einheitswert zu ersetzen, sodass die Aufdeckung von stillen Reserven unterbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005Teil 1/2

…ein Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG erforderlich gewesen. Die Grundstücke der Fa. S GmbH seien daher steuerlich einer Mitunternehmerschaft zuzurechnen, an der die Fa. S GmbH selbst als Inhaberin des Handelsgewerbes und IS als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt seien, auch wenn zivilrechtliche Liegenschaftseigentümerin nach wie…

UFSL RV/1469-L/02Für die Ermittlung des Teilwertes des Betriebsvermögens ist bei Liegenschaften der Buchwert durch den Einheitswert zu ersetzen, sodass es zur Aufdeckung von stillen Reserven nicht kommt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005Teil 1/2

…ein Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG erforderlich gewesen. Die Grundstücke der Fa S GmbH seien daher steuerlich einer Mitunternehmerschaft zuzurechnen, an der die Fa. S GmbH selbst als Inhaberin des Handelsgewerbes und IS als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt seien, auch wenn zivilrechtliche Liegenschaftseigentümerin nach wie…

UFSW RV/0996-W/07Nichtanerkennung von Betriebsausgaben nach einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2010Teil 1/7

…853.871,16 11. Beteiligung der L*entwicklungs GmbH als atypisch stiller Gesellschafter Der beantragte Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG zwischen der geprüften Gesellschaft als Inhaber des Handelsgewerbes und der L*entwicklungs GmbH als atypisch stiller Gesellschafter wurde vom zuständigen Finanzamt für den 8., 16…

UFSW RV/2273-W/05Vertragsübernahme anlässlich eines Zusammenschlusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

…in S., K. 2 durch die W. GmbH & Co KG. Die Vertragsübernahmen stehen somit in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG des Johann W. mit der W. GmbH zur W. GmbH & Co KG. Ein besonderer Anlass der Errichtung der…

UFSG RV/0072-G/06Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Pauschalierungsverordnung BGBl. II Nr. 227/1999 (für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2006

…liegen, weshalb die Voraussetzungen für die Anwendung der Gaststättenpauschalierung für das Jahr 2002 gegeben seien. Eine Umrechnung der Umsätze auf ein "volles Jahr" sei selbst nach den EStR (Rz 4103) nicht vorgesehen. Der Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG bewirke auch keine Gesamtrechtsnachfolge nach § 19 Abs…

UFSK RV/0004-K/05Steuerliche Anerkennung einer zwischen nahen Angehörigen (hier: Vater und Sohn) abgeschlossen Vereinbarung betreffend die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2007Teil 2/2

…Bw. angesprochenen Zusammenschluss nach Art. IV Umgründungssteuergesetz anbelangt, so ergeben sich diesbezüglich nachstehende Überlegungen: Unter Zusammenschluss im Sinne der obgenannten Gesetzespassage ist die Übertragung von Vermögen auf eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf Basis eines Zusammenschlussvertrages (Gesellschaftsvertrages) zu verstehen. Personengesellschaften sind alle Gesellschaften, bei…

UFSW RV/0310-W/081. Zinsenabzug bei Barentnahmen im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG 2. Aufwendungen für Dienstwohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2012

…Folgendes zu beachten: Im Rahmen eines Zusammenschlusses gemäß Art IV UmgrStG traten die Herren Y. und X. der oben angeführten KG bei. Die fremdfinanzierte Barentnahme seitens Herr Dipl.Ing. Z. führte zu einer Reduktion des Wertes seiner Kommanditeinlage. Nach erfolgtem Zusammenschluss übernahmen die Herren Y…

UFSI RV/0523-I/03Betriebsübertragung nach NeuFöG: Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulares NeuFö 3 als materielle Voraussetzung für Befreiung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2004

…fest, dass die im Zuge des Zusammenschlusses nach Art. IV des UmgrStG erfolgte Einlage der betrieblichen Liegenschaftsanteile des bisherigen Einzelunternehmens in die Bw einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang darstellt und sohin gem. § 26 Abs. 4 UmgrStG der zweifache Einheitswert der übertragenen Liegenschaften der Grunderwerbsteuerbemessung zugrundezulegen ist. In…

UFSZ2L ZRV/0067-Z2L/12Vorschreibung von Alkoholsteuer wegen Erlöschens des Freischeins infolge Wechsels des Inhabers des Verwendungsbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.05.2012

…Punkt 1.1 des Gesellschaftsvertrages im Wege eines Zusammenschlusses nach Art.IV UmgrStG erfolgte. Nach Punkt 2.1a des Gesellschaftsvertrages brachte Mag.pharm.P die bisher von ihr als Einzelunternehmen betriebene öffentliche Apotheke in die Gesellschaft ein, nach dessen Punkt 3.1 stellte "der Konzessionär…

UFSW RV/3455-W/11Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2012Teil 1/3

…und Fremdfinanzierung von außen noch erlangbar wäre, -die Vereinbarung nicht den Kriterien für die Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen entspricht (ausreichende Publizität, eindeutiger und zweifelsfreier Inhalt und umfassende Fremdüblichkeit der Rechtsbeziehung). Die stillen Gesellschaften wurden im Rahmen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG errichtet…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/08Entstehung der Alkoholsteuer für Apotheke als Verwendungsbetrieb wegen Erlöschen des Freischeins infolge Inhaberwechsels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2010

…in einem derartigen Fall nicht in bereits entstandene Steuerrechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers (hier: des Einzelunternehmens) ein, sondern es kommt durch die Umgründung nach Art. IV UmGrStG ("Zusammenschluss") nur zu einer "bilanzsteuerrechtlichen Rechtsnachfolge" in dem Sinn, dass die ertragsteuerrechtlichen Rechtspositionen des Rechtsvorgängers vom übernehmenden Untenehmen fortgeführt werden…