…Gebot sei nach der Rsp allenfalls dann zulässig, wenn es den Beschuldigten in seiner Verteidigung nicht beeinträchtige (VwGH 21.9.1982, 81/14/62). Diesem Punkt käme im konkreten Fall u.a. im Hinblick auf die Verjährungsproblematik wesentliche Bedeutung zu, da einzelne Monate des vom …
…Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Bf. habe der Ladung der Finanzstrafbehörde erster Instanz für 27. September 2007, ohne durch Krankheit, Behinderung oder sonstiges begründetes Hindernis abgehalten zu sein, keine Folge geleistet, sodass sich die in Beschwerde gezogene angedrohte Vorführung zur Vernehmung als Verdächtige…
…welche, wie bereits ausgeführt, im Wesentlichen nur eine maßgebliche Feststellung enthalten. Diese Vorladung zur Einvernahme als Verdächtige enthält folgenden fettgedruckten Hinweis: "Es ist notwendig, dass Sie persönlich vorsprechen." Aufgrund einer von der Bf. telefonisch vorgebrachten urlaubsbedingten Abwesenheit zu diesem Termin wurde unter Ladungsverzicht als neuer…
…Zu bislang fehlenden Aktenstücken: Wo befänden sich das Protokoll der Generalversammlung der Y-Holding vom 13.03.2000 und der Vertrag über die Abtretung der Gesellschaftsanteile durch Y-GmbH an XY (angeblich 31.03.2000?)? Im Prüferakt seien diese nicht enthalten. Zur Haftung des XY…
…16. März 2005 wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Den vorgelegten Unterlagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Verfügung vom 11. März 2005 hat der Vorsitzende des Spruchsenates II beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur GZ. ENr. 646024…
…Abgabepflichtigen zur Offenlegung des Schriftverkehrs vor, weshalb eine Offenbarung von Akteninhalten gegenüber Dritten der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO widersprechen würde. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 10. Jänner 2012 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen…
…ist nicht vorhanden und kann auch nicht nachgebracht werden. Ein Buchnachweis ist ebenfalls nicht vorhanden. Ein Nachbringen des Buchnachweises ist laut gängiger Rechtsprechung ohnedies nicht zulässig. Zur Verteidigung des Vorsteuerabzuges wird von den beteiligten Unternehmern, nach Bekanntwerden, dass die auf den Rechnungen aufscheinenden Produkte mit…
…7.2003, 2003/15/0047 - ÖStZB 2004/258), hat die Stellungnahme des Amtsbeauftragten eine entsprechende Konkretisierung der "Sache" zu enthalten. "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (VwGH 20.11.1986, 86…
…dort erliegenden Strafaktes verweigert wurde, ist zu bemerken, dass ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 90 Abs.1 BAO nur besteht, wenn die Kenntnis der Aktenteile zur Geltendmachung oder Verteidigung der abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten des Bf. erforderlich ist. Gemäß § 90 Abs.2…
…dass in den ausgenommenen Seiten jene Erhebungsberichte enthalten wären, welche zur Erlassung des Abweisungsbescheides führten. Es würde daher die Möglichkeit genommen, auf Beweisergebnisse einzugehen, welche die wesentliche Grundlage für den Abweisungsbescheid darstellen. Die Bw. wäre daher in ihren subjektiven Rechten verletzt die abgabenrechtlichen Interessen zu…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Jahre 1999 eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von ATS 400.000,00 getätigt und dadurch im Jahre 1999 eine Verkürzung an Kapitalertragsteuer in Höhe von ATS 100.000,00 bewirkt und 2) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…als lohnsteuerpflichtig zu qualifizieren gewesen. Bei dieser zweiten Berufungsvorentscheidung wurde jedoch im Gegensatz zur abweisenden ersten Berufungsvorentscheidung vom 8. November 2007 nicht auf den Umstand Rücksicht genommen, dass der Beschuldigte an der i GmbH mit 20 % zwar nicht wesentlich beteiligt war, jedoch für bestimmte Gesellschafterbeschlüsse…
…verschwunden ist. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 22 Z.2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 gehören zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit u.a. die Gehälter und sonstigen Vergütungen, die wesentlich beteiligte Gesellschafter (hier die zu 60 % beteiligte Beschuldigte HM) einer Kapitalgesellschaft (hier…
…bemessen ist, wenn die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Eigentümer (den Gesellschafter L) nach sich gezogen hat (seine Bestrafung nach dem FinStrG). Ein weiterer Milderungsgrund läge vor, hätte der belangte Verband wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen (§ 5 Abs. 3 Z…
…Dr. H zur Einsichtnahme und zur Anlegung einer Kopie überlassen. Dr. H habe sich daher am Tage der Verhandlung am 17. November 2006 mangels Kenntnis des Verhandlungsgegenstandes nicht verteidigen können. Der Vorsitzende des Spruchsenates habe Dr. H nicht über seine Rechte belehrt und nach seinem…
…Niederschrift oder Prüfung bestehen, dann hätte die Behörde zumindest vorweg dem Bw. diese Unterlagen zuzustellen gehabt zur Stellungnahme. Aus diesem Grund leide das Verfahren an einem wesentlichen Mangel, weil das parteienrechtliche Parteiengehör verletzt worden sei. Der Bescheid sei auch sachlich nicht nachvollziehbar, weil letztlich zwar…
…nicht angenommen worden sei. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd den durch die Verteidigung vorgebrachten Beitrag zur Wahrheitsfindung, als erschwerend wurde hingegen die einschlägige Vorstrafe angesehen. Ausgehend von der weiteren Tatsache, dass das Dienstverhältnis des Bw. zur gegenständlichen GmbH nur bis zum 15…
…werden. 2. Außerordentliche Kündigung Wesentliche Verletzungen des Vertrages, insbesondere Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Nichteinhaltung wesentlicher Pflichten aus dieser Vereinbarung, Zwangsvollstreckung von Gewicht in das Vermögen eines Vertragspartners sowie die technische und rechtliche Unmöglichkeit der Durchführung des Vertrages berechtigen beide Seiten zur außerordentlichen Kündigung. 3. Zahlungsverzug WettveranstalterA…
…auch an einem lebenden bzw lebensfähigen Unternehmen bzw Betrieb. Somit sind auch nicht die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens bzw Betriebes an die Käuferin ("c") übereignet worden. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Käuferin C zur Haftung gemäß § 14 Abs 1 BAO liegen somit nicht vor…
…Fall - zwar eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. am fünften Tag nach Fälligkeit, nicht aber eine wissentliche Nichtentrichtung und / oder eine vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen erweislich ist). Gemäß § 79 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 hat der Arbeitgeber bzw…