…Abweisungsbescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. Juni 2011 betreffend eines Antrages über die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf elektronischem Weg am 5. April 2006 einen Antrag auf Durchführung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WTH Hubner & Allitsch SteuerberatungsgmbH & Co KG, 8010 Graz, Leonhardstraße 104, vom 29. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009…
…und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von…
…und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von…
…30. November 2010 brachte der Berufungswerber den Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 ein. Diesen Antrag hat das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid abgewiesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung geht der Berufungswerber auf die Sache nicht näher ein, sondern…
…und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von…
…und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von…
…und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von…
Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12…
…und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von…
…in welchem sie erklärte, die Arbeitnehmerveranlagung 2007 mit sofortiger Wirkung zurückziehen zu wollen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte den Steuerakt dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Zulässigkeit…
…sind. Eine sonst übliche Gegenstandsloserklärung ist somit für das Devolutionsverfahren nicht vorgesehen. Unbeschadet der Bestimmung des § 311 Abs. 4 BAO endet allerdings die Zuständigkeit der Abgabebehörde zweiter Instanz mit der Zurückziehung des Devolutionsantrages (siehe dazu z.B. VwGH 6.2.1990, 89/04/0177, ZfVB…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr1, vom 4. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 1. September 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. reicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Harald R. Sprosec, Steuerberater, 1010 Wien, Bauernmarkt 6/4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Den Berufungen…
…Freibetrag vermindert wurde. Die Neuberechnung der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung des Freibetrages führte damit zu Recht zu der erwähnten Steuernachforderung von 133,19 €. Zu der in der Berufung ausgesprochenen Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung 2006 ist Folgendes zu bemerken: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist…
…Im Sinn der Ziffer 5 der oben zitierten Gesetzesstelle war daher verpflichtend die Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt durchzuführen. Die Zurückziehung des Antrages zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Zuge des Berufungsverfahrens konnte somit zu keiner Aufhebung des Einkommensteuerbescheides führen. Dies wäre nur in solchen Fällen möglich…
…Das Finanzamt wertete dies als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, legte den Akt an den Unabhängigen Finanzsenat vor und beantragte die Abweisung, da ein Pflichtveranlagungsfall vorliege, der die Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ausschließe. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 41 Abs…
…Höhe zustehen. In einem solchen Fall handelt es sich um einen Fall der Pflichtveranlagung, eine Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist nicht möglich. Gemäß § 5 Abs 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen (idF Verordnung) sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die…
…ihren Niederschlag finden würde. Er stelle daher die höfliche Bitte, die Oberbehörde möge seinem Antrag auf Zurückziehung seiner Eingabe betreffend Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2004 stattgeben und ihm den nachgeforderten und bereits bezahlten Betrag von € 1.046,58 gutschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: …
…der Einkommensermittlung ein berichtigter, geringere Bezüge ausweisender Lohnzettel der Pensionsversicherungsanstalt zu Grunde zu legen ist. Zu der mit Schreiben vom 31. Jänner 2005 erfolgten Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung 2003 ist Folgendes zu bemerken: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Abs…