…die Niederschriften über die Einvernahme der Geschädigten Fr. X. und Hrn. M vom 24.2.2004 und der wegen schweren Betrugs angezielten Person - JM - vom 27.2.2004 eingesehen. Daraus ist folgendes ersichtlich: Fr. X hat Hrn. JM privat kennen gelernt und ist mit ihm…
…Richtigerweise hätte eine Zurückweisung infolge verspäteter Berufungserhebung erfolgen müssen. Unter Hinweis auf § 273 BAO (iVm. 289 Abs. 1 erster Satz bzw. auch § 279 Abs. 1 BAO) war daher diese Zurückweisung auf Grund der dargelegten Umstände nunmehr im zweitinstanzlichen Verfahren vom UFS bescheidmäßig auszusprechen. Lediglich ergänzend…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. August 2009, XXX, betreffend Gebühr (Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof für A.) entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F.P., geb. 1950, Dtl., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) beschlossen: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw. übermittelte ihren Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.O., geb. 1963, 1160, vom 14. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch ADir Mold, vom 9. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 beschlossen: Die Berufung wird als verspätet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 17. März 2005 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit einer am 22. Dezember 2004…
…gegenteilige Behauptungen vorgebracht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist vor Zurückweisung eines Rechtsmittels wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist von Amts wegen zu prüfen, ob ein Zustellmangel unterlaufen ist, oder dem Berufungswerber die offenbare Verspätung des Rechtsmittels vorzuhalten (VwGH 27.2.1998, 96/19/2465 ua…
…dargetan, festgestellt. Der Bw leidet augenscheinlich am Vermüllungssyndrom und der Betriebsprüfer hat wegen des vermüllten Zustandes der Liegenschaft des Bw den Gewerbetrieb nicht feststellen können. Im August 2005 bringt der Berufungswerber (Bw) bei der Amtspartei folgende Anträge ein: 1.) Antrag vom 22. August 2005 auf…
…er auch dort Umsätze zu versteuern, so war die nach der 8. Richtlinie vorgesehene Fallfrist nicht anzuwenden. Aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage sowie Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und nicht zuletzt auch wegen des Gebotes der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen war spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 4. Juli 2005
…VwGH 25.04.2002, 2000/15/0032), bzw. ein verspätet eingereichter Antrag als rechtzeitig gewertet werden würde. Aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage sowie Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und nicht zuletzt auch wegen des Gebotes der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen war spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 31. März 2005
…berufungsgegenständliche Antrag am 29. Mai 2002 beim Finanzamt eingegangen. Die objektive Tatsache des um mehr als zehn Monate verspäteten Einlangens des Antrages steht im vorliegenden Fall außer Streit und bedingt eine Zurückweisung. Die Verordnung toleriert keinerlei Fristüberschreitungen und enthält hinsichtlich dieser Frist keinerlei Ermessensspielraum. Gemäß …
…vom 28.02.2002, 2000/15/0132, zur Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung eines am 9. Juli des Folgejahres geringfügig verspätet gestellten Antrages auf Vorsteuererstattung]. Das vom Bw. in Abrede gestellte Verschulden an der Fristversäumnis (Übersehen der Frist wegen schwieriger Geschäftslage, Uninformiertheit bezüglich der Fristsetzung) kann im…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Wilfried Nürnberger, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…diesen Zurückweisungsbescheid erhob der Bw mit Schreiben vom 14. November 2006 Berufung und führte begründend Folgendes aus: "1. Die Zurückweisung wegen "Verspätung" von wenigen Stunden ist ein derart geringfügiger Mangel, der eine Zurückweisung nicht zu rechtfertigen vermag. In diesem Fall wird der Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit…
…des früheren Einlangens der Bescheide der Jahre 2002 und 2003 ein Fristverlängerungsansuchen gestellt worden wäre. Abschließend ersuchte der Vertreter der Berufungswerberin, den Berufungen Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: Zurückweisung wegen Verspätung Die Körperschaftsteuerbescheide 2002 und 2003 sind mit 29. März 2006 bzw…
…mit dem zuständigen Bearbeiter des Finanzamtes, in dem Ing. N darüber aufgeklärt worden war, dass die Zurückweisung wegen Verspätung erfolgt sei, weil er keinen Nachweis darüber erbracht habe, dass er am Tag der Zustellung (Rsb) nicht anwesend gewesen sei, und die Möglichkeit einer Berufung gegen…
…2006 wäre auf die erst mit 11. August 2006 datierte und am 14. August 2006 eingelangte Berufung inhaltlich einzugehen gewesen. Da jedoch die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid (wegen Verspätung) mittels Berufungsvorentscheidung vom 21. September 2006 abweislich erledigt worden sei, diese Entscheidung durch ungenutzten Ablauf der…
…des Wiederaufnahmsgrundes und auf Abwesenheit des groben Verschuldens an der bisherigen Nichtgeltendmachung. Dementsprechend bescheidmäßig entweder Zurückweisung wegen Verspätung (hat Vorrang gegenüber den beiden anderen Alternativen) oder Bewilligung der beantragten Wiederaufnahme oder Abweisung des Wiederaufnahmeantrages. Bei Nichtbewilligung der beantragten Wiederaufnahme wird das Finanzamt aber wohl auch…
…dann auch rechtzeitig gestellt in Hinblick auf die 12-Monate-Frist in Art. 239 Abs.2 ZK - hätte sich das Zollamt inhaltlich damit befassen müssen und nicht eine Zurückweisung wegen Verspätung vornehmen dürfen. Die Berufungsvorentscheidung vom 20.6.2007 hat diese Unstimmigkeit verkannt und hätte…
…den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Karl Brejcha, vom 18. Juli 2013 betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 2. Juli 2013 auf Rückerstattung des Normverbrauchsabgabe-Zuschlages bezüglich des Aston Martin, V8 Vantage Roadster, nach der am 16. Oktober 2013 in 5026 Salzburg…