…Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Hofrat…
…vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens nachzuweisen, dass der Vorlageantrag innerhalb der verlängerten Frist eingebracht wurde, da sonst die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Fristversäumnis erfolgt." In seiner Stellungnahme führte der Parteienvertreter unter anderem aus, dass die von Herrn M..... am 6.10.2006 verfasste "Berufung…
…die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen hat. Zurückweisen bedeutet Ablehnen der sachlichen Prüfung und der inhaltlichen Würdigung des Rechts- und Sachvorbringens, damit Verweigerung einer sachlichen Erledigung, weil einem Verfahren zur Behandlung des Gegenstandes des Vorbringens formale Gründe - im gegenständlichen Verfahren eine Versäumung der Berufungsfrist - im Wege…
…die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen hat. Zurückweisen bedeutet Ablehnen der sachlichen Prüfung und der inhaltlichen Würdigung des Rechts- und Sachvorbringens, damit Verweigerung einer sachlichen Erledigung, weil einem Verfahren zur Behandlung des Gegenstandes des Vorbringens formale Gründe - im gegenständlichen Verfahren eine Versäumung der Berufungsfrist - im Wege…
…die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen hat. Zurückweisen bedeutet Ablehnen der sachlichen Prüfung und der inhaltlichen Würdigung des Rechts- und Sachvorbringens, damit Verweigerung einer sachlichen Erledigung, weil einem Verfahren zur Behandlung des Gegenstandes des Vorbringens formale Gründe - im gegenständlichen Verfahren eine Versäumung der Berufungsfrist - im Wege…
…1080 Wien, Hammerlingplatz 2/5, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Zurückweisung der Berufung (§ 273 BAO) gegen den Umsatz-und Körperschaftsteuerbescheid 1997 und den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Jänner 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…RV/0331-S/10 ergangene Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates betreffend die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Fristversäumnis verwiesen. Der Parteienvertreter hat - nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates - bei Beurteilung des Fristablaufes zur Einbringung einer Berufung gegen die Zurückweisung des Vorlageantrages ("Berufung gegen die Berufungsentscheidung") vom…
…ermächtigt. Die Zurückweisung des gegenständlichen Erstattungsantrages wegen Fristversäumnis durch das Finanzamt erfolgte daher zu Recht und war die Berufung dagegen spruchgemäß abzuweisen. Die Entscheidung über den im Vorlageantrag gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung fällt nicht in die Entscheidungskompetenz des unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Es…
… 289 Abs. 2 BAO). Hat keine der Formalentscheidungen, wie z.B. eine Zurückweisung der Berufung wegen Fristversäumnis (§ 273 Abs. 1 BAO) oder die Nichtbebung eines aufgetragenen Mangels einer eingereichten Berufung (§ 275 BAO) zu erfolgen und wird der Bescheid nicht durch Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erster…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der bfadr, vom 22. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 12. Jänner 2009 mit dem der Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen des Jahres 2003 als verspätet zurückgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird…
…und dies daher einer Berufsausbildung gleichzuhalten ist. Daher ist meiner Meinung nach diese Vertiefung der Sprachkenntnisse berufsspezifisch und die Fristversäumnis wegen des Zusammentragens der nötigen Dokumente passiert ist. Ich ersuche daher aus diesem Grund ausnahmsweise um Abstandnahme dieser Frist bzw. appelliere an die österreichische Behörde …
…Center der Abgabenbehörde erster Instanz erst am 5.11.2007 eingebracht. Aus diesem Grunde erweist sich der eingebrachte Vorlageantrag als nicht rechtzeitig. Dem Begehren war folglich die Prüfung der vorgebrachten materiellrechtlichen Einwendungen zu versagen und das Anbringen wegen Fristversäumnis zurückzuweisen. Salzburg, am 1. Juli 2009
…mit 30. Juni des Folgejahres terminisiert. Im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung aller im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer bestehe keine Möglichkeit einer Kulanz hinsichtlich der Fristversäumnis, zumal von der 8.Richtlinie kein Ermessensspielraum für deren Umsetzung eingeräumt worden sei. Im Schreiben vom 29. Dezember 2004…
…Im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung aller im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten, bestehe keine Möglichkeit einer Kulanz hinsichtlich der Fristversäumnis, zumal die 8.Mehrwertsteuerrichtlinie keinen Ermessensspielraum für ihre Umsetzung einräume. In einem an den Sachbearbeiter des Finanzamtes gerichteten Schreiben vom 3…
…und für alle im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung Geltung haben müsse. Es bestehe keine Möglichkeit einer Kulanz oder eines Ermessens hinsichtlich der Fristversäumnis. Im daraufhin eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz führte der…
…vom 28.02.2002, 2000/15/0132, zur Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung eines am 9. Juli des Folgejahres geringfügig verspätet gestellten Antrages auf Vorsteuererstattung]. Das vom Bw. in Abrede gestellte Verschulden an der Fristversäumnis (Übersehen der Frist wegen schwieriger Geschäftslage, Uninformiertheit bezüglich der Fristsetzung) kann im…
…und für alle im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung Geltung haben müsse. Es bestehe keine Möglichkeit einer Kulanz oder eines Ermessens hinsichtlich der Fristversäumnis. Im daraufhin eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz führte die…
…des Übergenusses erst 2003 zurück zu zahlen sind, ist irrelevant. Damit steht aber fest, dass das Finanzamt den Antrag - wenn auch mit einer unzutreffenden Begründung - zu Recht mit Bescheid - richtiger Weise wegen Fristversäumnis - zurückwies. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 30. Juni 2004
…sei es daher für die Folgejahre geboten gewesen, das Erstattungsverfahren in die Wege zu leiten. Es erscheine daher in erheblichem Maße unbillig, wenn die am 5. April 2007 eingereichten Anträge wegen Fristversäumnis abgewiesen würden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Jänner 2008 wies das Finanzamt die Berufung…
…führte die Bw. aus, dass die Berufungen wegen aufrechter Fristen noch nicht erledigt seien. Die Berufungen vom 10. Mai 2006 seien wegen Fristversäumnis zurückgewiesen worden. Eine Fristversäumnis liege jedoch nicht vor, vielmehr sei dem Finanzamt ein Zustellmangel unterlaufen. Mittels eingeschriebenem Brief vom 3. März 2005…