…Vorbringen der Bf. entzieht sich somit einer Behandlung im Rahmen der vorliegenden Entscheidung, die ausschließlich die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zurückweisung wegen Fristversäumnis zu Recht erfolgte. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Hofrat…
…sozialen Gründen aufgrund der gesetzlichen Regelungen bei Fristversäumnis nicht möglich. Soweit der Bf. auf ein ihn betreffendes Einkommensteuerverfahren iZm der Scheinfirma ***F*** Bezug nimmt, ist für die gegenständliche Beschwerde daraus nichts zu gewinnen. Die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Fristversäumnis ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz…
…gesetzlichen Bestimmungen und gem. § 24 Abs. 2 Z 1 VwGVG die beantragte mündliche Verhandlung unterbleiben, da die gegenständliche Beschwerden wegen Fristversäumnis (Pkt. A) bzw. Unzulässigkeit (Pkt. B) zurückzuweisen waren. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht…
…unzutreffend, wird er sich zeitgerecht dazu zu äußern haben. Das Finanzamt weist in seinem Vorlagebericht vom 22.1.2014 darauf hin, dass der Vorlageantrag nicht innerhalb der Monatsfrist gestellt worden sei, er sei daher wegen Fristversäumnis zurückzuweisen. Dem Bf. wurde eine Ausfertigung des Vorlageberichts zugestellt…
…Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist in meinem Fall zulässig, da das Ereignis, welches zur Fristversäumnis führte, für mich unvorhersehbar war und mich daher kein oder nur ein geringfügiges Verschulden trifft. Folgendes hat sich zugetragen. Die neue ständige Rechtsprechung betrachtet jedes Geschehen…
…vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens nachzuweisen, dass der Vorlageantrag innerhalb der verlängerten Frist eingebracht wurde, da sonst die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Fristversäumnis erfolgt." In seiner Stellungnahme führte der Parteienvertreter unter anderem aus, dass die von Herrn M..... am 6.10.2006 verfasste "Berufung…
…die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen hat. Zurückweisen bedeutet Ablehnen der sachlichen Prüfung und der inhaltlichen Würdigung des Rechts- und Sachvorbringens, damit Verweigerung einer sachlichen Erledigung, weil einem Verfahren zur Behandlung des Gegenstandes des Vorbringens formale Gründe - im gegenständlichen Verfahren eine Versäumung der Berufungsfrist - im Wege…
…die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen hat. Zurückweisen bedeutet Ablehnen der sachlichen Prüfung und der inhaltlichen Würdigung des Rechts- und Sachvorbringens, damit Verweigerung einer sachlichen Erledigung, weil einem Verfahren zur Behandlung des Gegenstandes des Vorbringens formale Gründe - im gegenständlichen Verfahren eine Versäumung der Berufungsfrist - im Wege…
…die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen hat. Zurückweisen bedeutet Ablehnen der sachlichen Prüfung und der inhaltlichen Würdigung des Rechts- und Sachvorbringens, damit Verweigerung einer sachlichen Erledigung, weil einem Verfahren zur Behandlung des Gegenstandes des Vorbringens formale Gründe - im gegenständlichen Verfahren eine Versäumung der Berufungsfrist - im Wege…
…1080 Wien, Hammerlingplatz 2/5, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Zurückweisung der Berufung (§ 273 BAO) gegen den Umsatz-und Körperschaftsteuerbescheid 1997 und den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Jänner 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…nachweisbar ist. Obwohl die Behörde dies im Rahmen des Einspruchsverfahrens hätte prüfen müssen, wurde der Einspruch lediglich wegen Fristversäumnis zurückgewiesen, ohne auf die inhaltliche Fehlerhaftigkeit der Strafe einzugehen. 1.2 Verspätung des Einspruchs Die Verspätung des Einspruchs war nicht durch mein Verschulden bedingt, sondern durch…
…RV/0331-S/10 ergangene Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates betreffend die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Fristversäumnis verwiesen. Der Parteienvertreter hat - nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates - bei Beurteilung des Fristablaufes zur Einbringung einer Berufung gegen die Zurückweisung des Vorlageantrages ("Berufung gegen die Berufungsentscheidung") vom…
…ermächtigt. Die Zurückweisung des gegenständlichen Erstattungsantrages wegen Fristversäumnis durch das Finanzamt erfolgte daher zu Recht und war die Berufung dagegen spruchgemäß abzuweisen. Die Entscheidung über den im Vorlageantrag gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung fällt nicht in die Entscheidungskompetenz des unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Es…
…dar. 4. Am 2.3.2026 stellte die Beschwerdeführerin (kurz: Bf.) über FinanzOnline einen Vorlageantrag. 5. Am 10.6.2026 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor und beantragte die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Fristversäumnis. 6. Am 14.6.2026 übermittelt die Bf. dem…
…Somit begann die Frist an diesem Tag zu laufen, sodass die am 31.1.2024 eingebrachte Beschwerde innerhalb offener Frist erfolgt ist. Die Zurückweisung der Beschwerden wegen Fristversäumnis war daher rechtswidrig; die Beschwerdevorentscheidungen waren aufzuheben. Die Beschwerden sind damit wieder unerledigt und durch Erlassung einer…
… 289 Abs. 2 BAO). Hat keine der Formalentscheidungen, wie z.B. eine Zurückweisung der Berufung wegen Fristversäumnis (§ 273 Abs. 1 BAO) oder die Nichtbebung eines aufgetragenen Mangels einer eingereichten Berufung (§ 275 BAO) zu erfolgen und wird der Bescheid nicht durch Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erster…
…der Folge tritt die Bf. in ihrem mit 15.12.2015 datierten Vorlageantrag der die Zurückweisung der Beschwerde wegen Fristversäumnis aussprechenden BVE vom 16.11.2015 einerseits mit der Bekräftigung der Zustellung des angefochtenen Bescheides in der zweiten Oktoberhälfte 2015 entgegen, anderseits erachtet sich diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der bfadr, vom 22. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vom 12. Jänner 2009 mit dem der Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen des Jahres 2003 als verspätet zurückgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung ist keine Revision zulässig, da sich die Beschwerdefrist samt Rechtsfolge der Überschreitung…