…Übernahme durch einen Arbeitnehmers des Empfängers zugestellt. Nach dem im Aktenvorgang erliegenden Aktenvermerk vom 23. Jänner 2007 ist die Bf. auf Grund ihrer am 16. Jänner 2007 abgesandten, als Einspruch gegen die Berufungsvorentscheidung bezeichnet E-Mail, darüber informiert worden, dass sie eine detaillierte Beschwerde entweder…
…Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Wolfgang Schimeck Rechtsanwalt GmbH. 3300 Amstetten, Graben 42, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. , Zl. kkk, vom 000 betreffend Zurückweisung einer Berufung gemäß § 85 lit.a ZollR-DG iVm § 273 Abs.1 lit.a BAO entschieden: Die Beschwerde…
…2007 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) in direkter Vertretung des Warenempfängers, der Firma XY i.S. des Art. 5 des Zollkodex (ZK) die Überführung näher bezeichneter Textilien in den zollrechtlich freien Verkehr. In der Folge wurde der überwiegende Teil dieser Waren im Zuge einer Mängelrüge an…
…2 FinStrG ergibt, im gegebenen Fall vor. Darüber hinaus liegt aber auch durch den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes eine bereits entschiedene Sache (res iudicata) dergestalt vor, dass über die Beschwerde der Bf. gegen den Einleitungsbescheid durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz bereits rechtskräftig entschieden worden ist. Es…
…Abs. 1 Z 1 ALSAG Altlastenbeitrag in der Höhe von € 10.800,00 fest. Außerdem gelangte mit diesem Bescheid ein Säumniszuschlag in der Höhe von € 216,00 zur Vorschreibung. Gegen diesen Bescheid erhoben Herr P und die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), Frau Bf., das…
…über die Beschwerde der X., Adr., vertreten durch Dr. Alexander Matt, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Belruptstr. 22, vom 11. Juli 2011 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 30. Juni 2011, Zl. 920000/1920/2011, betreffend Erlöschen eines Brennrechts…
…83 Abs. 2 FinStrG eine Beschwerdemöglichkeit gegen Einleitungsbescheide nicht mehr vorgesehen ist und dass das Finanzamt fälschlicher Weise eine solche, durch erteilen der entsprechenden Belehrung, eingeräumt hat. Nach dem seitens des Finanzamtes (gem. § 156 Abs. 1 FinStrG) kein Grund für eine Zurückweisung aufgegriffen wurde, hat…
…Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 [und 2] vorzugehen. Gemäß § 83…
…zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen. Der angefochtene Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 5…
…dass die Waren nicht direkt an einen österreichischen Abnehmer, sondern an den ausländischen Abnehmer, Firma M. in Person des Herrn Z. ausgefolgt worden seien. Die Voraussetzungen der Codierung 4200 seien daher gegeben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren sind die Berufung und die Beschwerde (…
…Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 [und 2] vorzugehen. Wie sich aus dem Namenszug auf der Beschwerdeschrift "Beschwerdeführer - (i.V. F)" und der beigefügten Unterschrift "F." unzweifelhaft ergibt, wurde die gegenständliche Beschwerde von…
…Bf. (als Vertreterin und Zustellungsbevollmächtigte). Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 24. April 2009. Dazu wird ausgeführt: Gemäß Art. 243 Abs.1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und…
…12. März 2008 war somit an eine nicht mehr existente Person (D-GmbH) gerichtet und vermochte daher keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. zB VwGH 09.09.2004, 2001/15/0073). Der Rechtsbehelf der Beschwerde gemäß § 85c ZollR-DG setzt zwingend die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung voraus…
…Zurückweisung der Beschwerde vom 24 .März 2005 keine Rechtswirkung gegenüber der Bf. entfaltet hat und diese Beschwerde nunmehr durch den UFS einer (gegenüber der Bf. rechtliche Wirkungen entfaltender) Erledigung zuzuführen ist . Gemäß Art.245 ZK in Verbindung mit § 273 Abs.1 lit.b ist eine…
…Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. März 2007, SN X, betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I…
…weit außerhalb der Monatsfrist, sodass die Beschwerde als verspätet zurückzuweisen ist. Eine meritorische Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser faktischen Amtshandlung ist dem Vorsitzenden des Berufungssenates 5 im Rahmen dieses Verfahrens daher verwehrt. Zur Zurückweisung ist der Vollständigkeit halber noch zu sagen, dass mit der Änderung…
…binnen einem Monat ab Zustellung zu rechtfertigen. Die Zustellung erfolgte am 3. Mai 2006. Über Finanzonline stellte der Verteidiger des Bf. das Ersuchen, "um zur Einleitung des Strafverfahrens Stellung zu nehmen, um Erstreckung der Frist für die Beantwortung bis 15. Juni 2006". Über die Beschwerde…
…die Beschwerde der X-GmbH, vertreten durch Y, gegen die Erledigung des Finanzamtes Innsbruck vom 24. Juli 2006, SN Z, betreffend die Zuziehung der Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu einem Finanzstrafverfahren des Finanzamtes Innsbruck zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
…Zl.100/28116/001/98" einen "Antrag auf Vorlage der Berufung vom 15.4.1999 an die zuständige Berufungsbehörde (=Vorlageantrag)" bzw. erhob damit "Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21.10.2005" und beantragte darin die Behebung der bekämpften Berufungsvorentscheidung unter (neuerlicher) Zurückverweisung…
…wie bereits erwähnt, diesen (nunmehr festgestellten) Zurückweisungsgrund der mangelnden Aktivlegitimation des VR , als Verteidiger für den Beschuldigten JP im gegenständlichen Finanzstrafverfahren einzuschreiten und als solcher gegen den oberwähnten Einleitungsbescheid rechtswirksam eine Beschwerde einzubringen, offensichtlich nicht erkannt und deshalb auch nicht aufgegriffen hat, hatte der Unabhängige…