…zum 22. Februar 2005) umfassende Frist zur Verfügung stand - war, da auch in der rechtsrichtigen Erlassung eines Bescheides über die Zurücknahme der Berufung keine Verletzung des gemäß Art. 83 B-VG gewährleisteten Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter erkannt werden konnte (vgl. VfGH…
…Beschwerde des Beschuldigten vom 14. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. Februar 2005, SN 046-2002/00342-002, betreffend die Erklärung der Zurücknahme der Berufung gemäß § 156 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der…
…Der Asylgerichtshof erklärte daher mit Verfahrensanordnungen vom 5. November 2009, dass die Asylverfahren damit rechtskräftig entschieden sind und die Beschwerdeverfahren einzustellen waren. Die Rechtskraft des abweisenden Bescheides trat daher mit Kenntnisnahme des Asylgerichtshofs von der Zurücknahme der Berufung (hinsichtlich der minderjährigen Kinder) und somit im…
…einen Bescheid zu erlassen, mit dem die vom Gesetzgeber vermutete Zurücknahme der Beschwerde festgestellt wird. Da dem Mängelbehebungsauftrag zwar fristgerecht, aber nicht vollständig entsprochen wurde, war mit Bescheid festzustellen, dass die Beschwerde vom 23. September 2004 als zurückgenommen gilt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, ist die Behörde verpflichtet einen Bescheid zu erlassen, in dem die vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (VwGH 20.1.1993, 92/13/0192). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres…
…verspätet war. Die Beschwerde gilt daher als zurückgenommen. Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder unzureichend entsprochen, ist die Behörde verpflichtet einen Bescheid zu erlassen, in dem die vermutete Zurücknahme der Berufung festgestellt wird (VwGH 20.1.1993, 92/13…
… Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Johann Huber Spedition und Transport-GesmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz vom 8. November 2000, GZ. 700/21670/2/2000, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…Bescheid vom 21. März 2005 als gegenstandslos erklärt. Dieser Bescheid ist nach der Aktenlage in Rechtskraft erwachsen. Das Finanzamt hat nun die gegenständliche Berufung vom 6. November 2004 in sachliche Bearbeitung genommen, ohne die Zurücknahme bzw. den Bescheid über die Gegenstandsloserklärung zu beachten. Sie hat…
…dass er die Einnahmen aus der Vermittlung von Häusern nicht bzw. nicht vollständig erklärt und hiermit ein Finanzvergehen nach §§ 33 Abs. 1 iVm. 38 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen hat. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25…
…Schreiben vom 29. Juni 2007, ergänzt mit Schriftsätzen vom 30. Juli 2007 und vom 10. August 2007, der Rechtsbehelf der Beschwerde eingebracht und beantragt 1. den Bescheid des Zollamtes Salzburg [Salzburg/Erstattungen] vom 18. November 2005 [23. November 2005], Zahl: 610/0000/1/2000, aufzuheben; …
…war die Zurücknahme der Beschwerde festzustellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof…
…Beschwerdeführerin bei einer inländischen Bank erfolgt ist, nichts zu ändern, auch wenn davon auszugehen ist, dass dieser Umstand bei Unterfertigung des Vertrages am 20. Jänner 2004 bereits bekannt gewesen ist. Nach dem aus § 17 Abs. 1 GebG 1957 folgenden Urkundenprinzip ist für die Beurteilung der…
…Lieferanten mit der Bf. nichts mehr zu tun haben wollen. Eine schriftliche Erklärung des EDV-Zeugen Ch.S., Programmierer, W, werde sich auf die noch offenen Fälle beziehen und von der Bf. nachgereicht. Im Gegenstand wurde von der Bf. ursprünglich eine Zurücknahme der Beschwerde erwogen…
…1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 17. April 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. März 2000 betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde gilt gemäß § 156…
…Oktober 2009 gegen die Bescheide mit denen die Zurücknahme der Berufung vom 18. Oktober 2009 ausgesprochen wurde legt die Bw. dar, dass in dieser Berufung allen Formvorschriften entsprochen worden sei. Dass diese Ansicht unzutreffend war, ergibt sich aus obigen Ausführungen. Im Vorlageantrag erklärt der Bw.…
…sich aus den Bestimmungen der §§ 172 Abs. 1 FinStrG iVm 212 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) ergebende Stundungszinsen werden mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben und sind unmittelbar im Anschluss an die letzte Teilzahlung zu entrichten. III. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…sich aus den Bestimmungen der § 172 Abs. 1 FinStrG iVm § 212 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) ergebende Stundungszinsen werden mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben und sind unmittelbar im Anschluss an die letzte Teilzahlung zu entrichten. III. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…Beschwerdebegehren im Wesentlichen entsprechende Rechtsmittelverfahren im Endeffekt zu einer weiteren Zahlungsverzögerung führen würde. Auf die Bestimmungen der §§ 212 Abs. 2 (Festsetzung von Stundungszinsen) und 294 (Änderung/Zurücknahme der Zahlungserleichterung) der BAO wird hingewiesen. Vor Ablauf der vorstehenden Bewilligung steht es dem Bf. frei, bei der…
…544.017,00 | 166.161,00 Das Finanzamt folgte der Auffassung des Betriebsprüfers in den am 3. September 2003 erstmals ergangenen Umsatzsteuerbescheiden 2001 und 2002 sowie Einkommensteuerbescheiden 2000 bis 2002. Die dagegen eingebrachte Berufung lautete wie folgt: "Ich berufe gegen die Bescheide vom 3…
…hat der Gesetzgeber in derartigen Fällen vorgesehen, dass deren Rechtmäßigkeit und die Rechtmäßigkeit allfälliger Beweiserhebungen bei den Kreditinstituten einer Überprüfung in einem Beschwerdeverfahren unterzogen werden kann. Auf diese Möglichkeit hat aber P durch seine Zurücknahme der Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid verzichtet. Wollte man - entgegen der…