…Diese Planungen wurden durchgeführt, um steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu erzielen, die sich nicht ereignet haben. Daher stehen diese Vorsteuern nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem steuerfreien Grundstücksumsatz 1994. Sie stehen aber auch nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem anderen, jemals erzielten Umsatz. Die restlichen Vorsteuern 1994…
…Gesetz eine Zuordnung nach Maßgabe des Zusammenhanges der Vorsteuern mit den Ausgangsumsätzen. Im gegenständlichen Fall ist eine im Schätzungswege vorgenommene Vorsteueraufteilung in Anlehnung an das durchschnittliche Umsatzverhältnis (67,68 %) eine wirtschaftlich zutreffende Zuordnung." Im Prüfungsbericht vom 31.8.2010 traf der Außenprüfer zu diesem Punkt…
…werden. Die behauptet Eindeutigkeit der Zuordnung zu den Umsätzen der Bw. kann also aus diesem Zusammenhang nicht völlig zweifelsfrei festgestellt werden. Um berechtigterweise die Umsätze der Bw. zurechnen zu können, ist es jedoch erforderlich, zu klären, ob nicht die gesamten "Letztverbraucherlieferungen" zu Unrecht der Bw…
…wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den jeweiligen Umsätzen zu erfolgen. Es werden in diesem Fall die jeweils wirtschaftlich den unecht befreiten Umsätzen unmittelbar zuordenbaren Vorsteuern als nicht abzugsfähig behandelt. § 12 Abs 5 Z 1 UStG eröffnet dem Unternehmer neben der direkten Zuordnung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge eine…
…sind alle Vorsteuern des Unternehmens nach dem Umsatzverhältnis aufzuteilen. Auf die wirtschaftliche Zurechenbarkeit kommt es daher nicht an. Gemäß § 184 BAO hat die Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder erheben kann, diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen…
…vorgesehen; sie macht eine exakte Zuordnung der Vorsteuern zu bestimmten Umsätzen entbehrlich. Bei dieser Aufteilungsmethode sind alle Vorsteuern des Unternehmens nach dem Umsatzverhältnis des jeweiligen Voranmeldungs- bzw. Veranlagungszeitraumes aufzuteilen. Auf die wirtschaftliche Zurechenbarkeit kommt es daher nicht an (Scheiner/Kolacny/Caganek, aaO., Rz 471 zu …
…819,81 für das Jahr 1997 und S 22.967,36 für das Jahr 1998 die Anerkennung als abzugsfähige Vorsteuern zu versagen und daher die Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 bis 1998 als unbegründet abzuweisen. | 2) Körperschaftsteuer für die Jahre 1994…
…Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 bis 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe (Gutschriften) sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich ist der Vorsteuerabzug…
…wirtschaftlichen Zusammenhanges mit den jeweiligen Umsätzen zu erfolgen. Es werden in diesem Fall die jeweils wirtschaftlich den unecht befreiten Umsätzen unmittelbar zuordenbaren Vorsteuern als nicht abzugsfähig behandelt. § 12 Abs. 5 Z 1 UStG 1994 eröffnet dem Unternehmer neben der direkten Zuordnung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge…
…Dieser Bestimmung zufolge kann die Aufteilung der Vorsteuern für gesondert geführte Betriebe einerseits und für das übrige Unternehmen andererseits nach unterschiedlichen Methoden vorgenommen werden (vgl. Ruppe, UStG3, § 12 Tz. 195), diese Bestimmung führt jedoch nicht zu der Annahme eines umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausches zwischen den Betrieben. 3…
…Umsatzsteuerbescheiden die zu berücksichtigenden Vorsteuern jeweils mit 0 € zum Ansatz gebracht wurden. Die Begründung zu diesen Bescheiden lautet jeweils wie folgt: "Die vom Berufungswerber steuerlich erklärte Betätigung wird als "Verwaltung einer Tippgemeinschaft" beschrieben. Diese Verwaltungstätigkeit führt seit dem Entstehen der ersten Ausgaben für diese…
…die Versagung dieser Vorsteuern wurde in der Berufung auch nicht bekämpft. e) Niederschriften Herr ZB, der Gesellschafter der Bw., gab in der Niederschrift vom 28. Oktober 2004 (Beilage 1 des FAes) an: Zu AR 545: Diese Verbuchung sei unterblieben auf Grund einer irrtümlichen Doppelvergabe der…
…also in diesen beiden Jahren keine dem begünstigten Steuersatz zu unterziehenden Leistungen erbracht hat und der steuerliche Vertreter den Berufungspunkt "Kürzung Vorsteuer 2001" zurückgezogen hat, war die - für 2001 nunmehr eingeschränkte - Berufung als unbegründet abzuweisen. Festsetzung von Umsatzsteuer für das Jahr 2004: Dieser mit dem…
…eines Unternehmens erzielt und unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer. Die mit einer derartigen Tätigkeit zusammenhängenden Vorsteuern sind gemäß § 12 UStG nicht abzugsfähig, da die ihnen zugrunde liegenden Leistungen nicht für ein Unternehmen ausgeführt wurden. Nach der zu dieser Bestimmung ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der…
…eines Gewerbebetriebes entsprächen. Im vorliegenden Fall sei vorweg zu beurteilen, ob das Tätigwerden des Bw. durch die An- und Verkäufe der gegenständlichen Kunstbilder unter § 1 Abs. 1 LVO oder § 1 Abs. 2 Z 1 LVO falle. Die Bedeutung dieser Zuordnung liege ua. im unterschiedlichen Maßstab…
…einerseits unternehmerisch/betrieblich und andererseits privat: Bis einschließlich 1996 sind aus den Steuererklärungen samt Beilagen keine Abweichungen zwischen umsatzsteuerlicher Zuordnung zum Unternehmen und einkommensteuerlicher Zuordnung zum Betrieb zu erkennen: Aus der mit der Bw als Erbin nach ihrem Ehegatten aufgenommenen Niederschrift über die Nachschau vom…
…Durch diese im Jahr 1994 zu Baubeginn gegebenen Umstände wird die hohe Wahrscheinlichkeit einer künftigen Veräußerung der fraglichen Häuser in nachvollziehbarer Weise belegt. Die Zuordnung zu den entsprechenden Umsätzen hat anhand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Leistung an den Unternehmer (VwGH vom 2.7…
…Mag. S 73.000,00 S geliehen zu haben, sei für den Berufungszeitraum nicht erforderlich, da die Überweisung dieses Betrages erst im Feber 2000 erfolgt sei. Zur Behauptung des Bw, seine Einnahmenschätzungen hätten sich auf die Zuordnung der Umsätze zu den einzelnen Tierärzten beschränkt, verweist…
…neben den in der Buchhaltung erfassten Einkäufen Schwarzeinkäufe von der X. Brauerei in Höhe von | 1995 | ATS 30.455,38,-- | 1996 | ATS 122.075,97,-- | 1997 | ATS 123.917,69,-- Diese Einkäufe führten zu nicht erfassten Umsätzen i. H…
…Jahren - wenn man den Feststellungen der Betriebsprüfung folgt - eine vollendete Abgabenverkürzung vor. Diese Verkürzungen betreffen die Fakten Zuschätzungen auf Grund der Einkäufe bei der Firma x für das Heurigenlokal, nicht erfasste Nächtigungserlöse und Nichtanerkennung von Vorsteuern. Zu den Nächtigungserlösen wird eine grundsätzliche Verantwortlichkeit der Bf…