…hinausgehenden Arbeitserfordernissen, spätabendlichen Dienstzeiten, und unzureichenden öffentlichen Verkehrsnetz eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz jedenfalls als zumutbar anzusehen. Auch der Einwand der eingeschränkten Erreichbarkeit des Familienwohnsitzes im Winter vermag aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht zu überzeugen. Ansonsten wäre die ebenfalls in Z.., P…
…und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst (bzw. die Wohnsitzverlegung nicht zumutbar) ist (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 16 Tz 102 Stichwort "Doppelte Haushaltsführung"). Wird die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz somit als zumutbar erachtet, ist der Zeitwohnsitz zwingend als nicht…
…werden könne. Da der Familienwohnsitz (A) vom Beschäftigungsort (B) nicht mehr als 120 km entfernt liege und kein beruflicher Veranlassungsgrund für eine Wohnsitzführung (doppelte Haushaltsführung) in B bzw. kein maßgeblicher Grund für die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz (A) bestanden habe, müsse das…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in seinem Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl. 91/14/0227, bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde die täglichen Rückkehr an den Wohnort für zumutbar erachtet. Die Fahrtstrecke zwischen dem Familienwohnsitz…
…Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht nur die Entfernung, sondern auch die Fahrzeit entscheidend ist. Der dem vom Finanzamt zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 25.2.2003, 99/14/0340) zugrunde liegende Fall ist mit dem vorliegenden insofern nicht vergleichbar als der…
…festlegt, kann es bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr nicht bloß auf die kilometermäßige Entfernung ankommen. Ein solches Kriterium ist aber unzweifelhaft (auch) eine hohe, nicht an fixe Amtsstunden gebundene Arbeitsleitung verbunden mit dem Erfordernis langer unregelmäßiger Anwesenheit am Dienstort. Meine…
…Tragen. Ist nach dieser Prüfung die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar, ist der Zweitwohnsitz nicht beruflich veranlasst, ohne dass es einer Klärung der Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes bedarf. Zur (Un-) Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Wohnort äußert sich das…
…die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz in P nicht als unzumutbar erscheinen (vgl. Doralt, EStG, 4. Auflage, § 4 Tz 348). Die Begründung der doppelten Haushaltsführung berechtigt daher nicht zum Ansatz von Werbungskosten. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für das Begehren, die tatsächlichen Kosten der Fahrten…
…eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zugemutet werden. Begründet wird dies dadurch, dass bei einer Fahrtstrecke von rund 118 km und einer laut Routenplaner (http://www.viamichelin.com) resultierenden Fahrtzeit von 1 Stunde und 25 Minuten von Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz keine…
…Rechtsbegriff der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz schwierig zu definieren ist. Nach einer im Schrifttum vertretenen Auffassung erscheint am geeignetsten eine Analogie zum Baurecht, das in Zusammenhang mit Anrainer- und Nachbarrechten vom Rollentausch ausgeht, wonach dem einzelnen zumutbar ist, was er von den…
…sich in der Ansicht einig, dass Aufwendungen für die eigene Wohnung des Steuerpflichtigen nach § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings deshalb doppelte Haushaltskosten, weil ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht…
…ist eine Fahrzeit mit dem Auto von eineinviertel Stunden keineswegs unüblich oder unzumutbar. Die Zumutbarkeit der Rückkehr an den täglichen Arbeitsplatz ergibt sich auch aus den Ergebnissen der Volkszählung 2001: Von den erwerbstätigen Einwohnern der Gemeinde G. im Burgenland (dem Familienwohnsitz) sind 30% nach F…
…angeführten Betrag übersteigen. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd …
…er den Verkehrsspitzenzeiten ausweicht. Die Entfernung von 115 km zwischen Familienwohnsitz und Beschäftigungsort und die auf Grund der gegebenen Verkehrsverhältnisse damit verbundenen Fahrzeiten von einer Stunde bzw. fünf Viertelstunden sprechen somit nicht gegen die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr des Bw. an seinen Familienwohnsitz. Auch der…
…unzumutbarer täglicher Rückkehr an den Familienwohnsitz resultiere der Verpflegungsmehraufwand nicht nur aus dem außer Haus eingenommenen Mittagessen, sondern auch aus dem zusätzlich anfallenden Abendessen. Da die Mehrheit der erwerbstätigen Steuerpflichtigen zwar das Mittagessen außer Haus einnehme und bei Reisen nach entsprechender Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten der…
…am Beschäftigungsort nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dar. Im Vorlageantrag wurde ergänzend sinngemäß ausgeführt, bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz sei nicht wie in den geltenden LStR allein auf…
…dass hinsichtlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung von Aufwendungen unter dem Titel "Familienheimfahrten" an die in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis herausgebildeten Grundsätze anzuknüpfen sei. Den Begriff der Zumutbarkeit im Zusammenhang mit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz definiert das EStG nicht explizit. Der Wille des Gesetzgebers ist…
…die zeitliche Lagerung seiner Termine weitgehend Einfluss nehmen. An der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz des Bw. ändert auch der Hinweis auf die Vorgaben seines Dienstvertrages nichts. Zunächst ist anzumerken, dass der Bw. nicht den ganzen Vertrag sondern nur eine einzelne Seite vorgelegt hat…
…die dem Bw. im Streitjahr 2010 eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nach B. aus beruflichen Veranlassungsgründen unzumutbar gemacht hätten. Der steuerliche Vertreter des Bw. ersuchte daraufhin, dass der Unabhängige Finanzsenat auf Grund der gegebenen Sach- und Aktenlage eine Berufungsentscheidung treffen solle, da weitere Beweismittel…
…ihre Gültigkeit. Der UFS kann es in diesem Verfahren jedoch dahingestellt lassen, ob die berufliche Tätigkeit des Bw im Streitzeitraum überwiegend so gestaltet war, dass eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz in der Mehrzahl der Arbeitstage unzumutbar gewesen wäre. Wenn der steuerliche Vertreter erneut vorbringt…