…verwehrt dem Berufungssenat eine Berichtigung bzw. Erhöhung dieser Bemessungsgrundlage. Die Differenz zwischen dem geschätzten bzw. dem noch weiter bis nahe dem Neuwert zu erhöhenden tatsächlichen Grenzwert und dem im Finanzstrafverfahren zum Ansatz gebrachten Neuwert bietet jedenfalls Gewähr, dass allfällige Unabwägbarkeiten einer Schätzung mit der für…
…Im gegenständlichen Finanzstrafverfahren habe die Finanzstrafbehörde in keiner Weise eigenverantwortlich die Sach- und Rechtslage ermittelt. Der Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beinhalte jedoch die Verpflichtung der Finanzstrafbehörde, sich nicht mit einem Verweis auf die Feststellungen im Abgabenverfahren zu begnügen. Vor allem im Bereich der Schätzung sei…
…der KESt unterliegen. Die KESt soll nach Angabe der steuerlichen Vertretung als vom geprüften Unternehmen übernommen behandelt werden." Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung die Finanzstrafbehörde, sodass eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden kann, wenn sich auf…
…hat sie sich nicht mit der Richtigkeit der Abgabenansprüche auseinandergesetzt. Gegenständlich wurden im Zuge einer Betriebsprüfung formelle Mängel der Buchführung der Primärschuldnerin festgestellt (Mängel in der Getränkeabrechnung, Nichtaufbewahrung von Grundaufzeichungen und der Inventuren), die gemäß § 184 Abs. 3 BAO zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich Bier-…
…hat sie sich nicht mit der Richtigkeit der Abgabenansprüche auseinandergesetzt. Gegenständlich wurden im Zuge einer Betriebsprüfung formelle Mängel der Buchführung der Primärschuldnerin festgestellt (Mängel in der Getränkeabrechnung, Nichtaufbewahrung von Grundaufzeichungen und der Inventuren), die gemäß § 184 Abs. 3 BAO zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich Bier-…
…Innsbruck seien gegenteiliger Ansicht gewesen und hätten den Privatanteil im vermieteten Objekt auf die privat genutzte Fläche nach m² erhöht und die Absetzung der Kosten für das Festnetz in Innsbruck untersagt. Zum Einen sei eine Schätzung der privaten Telefonkosten nach der privat genutzten Fläche absolut…
…Umsatz- und Einkommensteuerbescheide wurde ausgeführt, dass mangels Abgabe der Steuererklärungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO vorgenommen worden wäre. Dagegen wurden im Rahmen der form- und fristgerechten Berufung die Abgabenerklärungen für die Streitjahre 1995 und 1996 vorgelegt und eingewendet, dass die Ermittlung des Gesamteinkommens…
…Mangel allein nicht zur Schätzung gem. § 184 BAO geführt hätte. Materielle Mängel : Jede vor dem Hauptzollamt L getätigte Zeugenaussage wurde durch den Prüfer der freien Beweiswürdigung unterzogen. Herr Dr. WL behauptete im Zuge der BP, dass diese Zeugenaussagen durch Ausübung eines gewissen Drucks oder sogar…
…95) ermittelten Schätzungsergebnisse (für 1995: 87,73 % des Umsatzes von 1994 und für 1996: 105,77 % des Umsatzes von 1995) haben nämlich hier auch die für das Strafverfahren erforderliche überragende Wahrscheinlichkeit für sich (vgl. zur Zulässigkeit von Schätzungen im Finanzstrafverfahren generell Fellner, Finanzstrafgesetz6, Band 1, …
…zeigte im Detail keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt iSd Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, für deren Beurteilung im Übrigen der unabhängige Verwaltungssenat des betreffenden Bundeslandes zuständig gewesen wäre, da es sich um eine Prüfung im Abgabenverfahren und nicht im Finanzstrafverfahren…
…laufenden Finanzstrafverfahrens. Die Höhe der Einkommen-steuerschuld 2004 werde sich daher im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auf die Höhe der zu verhängenden Finanzstrafe auswirken. Soweit sich der Bw. gegen die Zulässigkeit einer periodenübergreifenden Betrachtungsweise wendet, wird auf die obigen Ausführungen verwiesen, wonach die Zulässigkeit einer…
…S-GmbH für die abgabenrechtlichen Angelegenheiten zuständig gewesen. Im Jahr 2005 sei eine Betriebsprüfung durchgeführt worden, deren Feststellungen die Einleitung des gegenständlichen Finanzstrafverfahren begründet hätten und welche mit einem beträchtlichen Mehrergebnis geendet habe. Der Bw. habe keine ordnungsgemäße Buchhaltung vorlegen können, weshalb mit Schätzung gemäß …
…| | 29.298 | 29.298 Bei einer Gesamtsumme von 124.774 (= 95.476 LSt + 29.298 DB) wurden in den Bescheid ohnehin nur 80.000 (30.000 + 50.000) aufgenommen. Auch diese GPLA-Außenprüfung war zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch im Gange…
…legis korrekt ist. Die Zweckmäßigkeit einer formellen Rechnungsberichtigung im Wege der Verrechnung, wie in Form von Gutschriften, entspricht dem praxisbezogenen Erfordernissen, zumal B. wegen der betraglichen Ausmaße der geschätzten Lieferungen an F. noch die Höhe der Schätzungen an Umsatzsteuer weiß oder wissen konnte. Denn B…
…die eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Prüfungsjahre notwendig machten. Die wesentlichen vom Prüfer festgestellten formellen und materiellen Mängeln sind unter Tz. 21-1 bis 21-11 des Betriebsprüfungsberichtes näher dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgende Mängel: a) Inventurmängel: 1) Dem Prüfer sind…
…Aufzählung der Schätzungsmethoden bei Stoll ist eine demonstrative. Die Referentin hat keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Schätzung nach dem tatsächlich festgestellten Verkürzungsverhältnis. Es handelt sich um eine Abart der kalkulatorischen Schätzung. Eine Schätzung nach dem Vermögenszuwachs wie vom RA im Zuge der Schlussbesprechung angeregt…
…der Zuflüsse an CD sei allein auf Grund der im Finanzstrafverfahren getätigten Aussagen Y's und D's erfolgt, wonach D sämtliche im Namen der A und B getätigten Leistungen erbracht habe. Hierbei handle es sich für die Finanzverwaltung tatsächlich um eine neu hervorgekommene Tatsache…
…verweisen, dass für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens keine vorhergehende rechtskräftige Festsetzung der Abgaben erforderlich ist. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme der Abgabenverfahren ist daher für die gegenständliche Beschwerdeentscheidung nicht von Relevanz. Gemäß § 98 Abs. 1 FinStrG kommt als Beweismittel im Finanzstrafverfahren unbeschadet des Abs…
…um eine für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens vor dem Berufungssenat notwendige Sicherheit über die Identität des Schriftenverfassers herbeizuführen. Unter der vom Beschuldigten in seinem Fax angegebenen Telefonnummer war der Beschuldigte jedoch nicht (mehr) bekannt (Aktenvermerk vom 8. September 2011). Im gegenständlichen Fall wurde der Einschreiter daher…
…eines Finanzstrafverfahrens darzustellen, trifft nicht zu. Solche Berichte enthalten Wahrnehmungen der Prüfungsorgane über Sachverhalte und Vorgangsweisen des Abgabepflichtigen, aus denen sich im Einzelfall durchaus ableiten lassen kann, dass Grund zur Annahme besteht, der Abgabepflichtige habe seine abgabenrechtlichen Anzeigepflichten, Offenlegungspflichten oder Wahrheitspflichten mit dem Ergebnis einer…