…Gründen der wirtschaftlichen Sicht seinem Begehren stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig sind im vorliegenden Verfahren folgende Punkte: 1. Die Sollbesteuerung in der Umsatzsteuer und das Zufluss-Abfluss-Prinzip in der Einnahmen-Ausgabenrechnung Der Bw. erfasste die Einnahmen nicht im Jahr des tatsächlichen Zuflusses…
… 18). Daraus folgt, dass die wirtschaftliche Belastung des Einkommens mit Beiträgen im Sinne des § 18 EStG Anlass für die steuerliche Berücksichtigung war (Taucher, Das Zufluss - Abfluss - Prinzip, S. 59). Ausgaben können daher nur mit jenem Betrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, der den Steuerpflichtigen tatsächlich…
…wird festgehalten, dass die in der Berufung nachträglich geltend gemachten Zahlungen iHv. 100.000,00 S bzw. 60.000,00 S das Jahr 1997 betreffen und daher aufgrund des Zufluss-Abfluss-Prinzipes des § 19 EStG 1988 im berufungsgegenständlichen Jahr 1995 keine Berücksichtigung finden können, wobei…
…Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip ). Der Bw. hat die in Rede stehende Forderung in Höhe von € 13.000 an Herrn A.B. am 14.02.2008 abgetreten…
…den fachspezifischen Inhalt der Bücher näher zu beschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Im Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte ist hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen bzw. Ausgaben das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip zu beachten. Für Ausgaben bedeutet das, dass diese für das Kalenderjahr abzusetzen sind…
… 4 Abs. 3 Gewinnermittlung wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben errechnet. Es gilt für diese Gewinnermittlung das Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 19 EStG 1988 und regelt dieses die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. § 19 EStG 1988 lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "Einnahmen…
…Ende Feber). In der abweisenden Berufungsvorentscheidung erwiderte das Finanzamt unter anderem, dass gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 das Zufluss-Abfluss-Prinzip gelten würde, was heißen würde, dass Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen seien, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen seien. Im Vorlageantrag wies der…
…Zl. 98/14/0065 die Auffassung vertreten, dass das strenge Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 19 EStG 1988 für die steuerliche Erfassung von Spekulationsgeschäften nur eingeschränkt zur Anwendung gelangt. Demnach sind mit Zufluss der Verkaufserlöse an die C.KEG diese (Verkaufserlöse) direkt den Gesellschaftern, der Bw…
…erwogen: Einkommensteuer 2001: Gemäß § 19 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind... Taucher führt im Band 18, Das Zufluss-Abfluss-Prinzip im Einkommensteuerrecht, Schriften zum österreichischen Abgabenrecht, Herausgeber Stoll, Orac-Verlag,Wien, 1983,S 26 aus: "b…
…9.1996, 92/14/0100; VwGH 16.4.1991, 90/14/0043). Das ist bei einseitiger Aufrechnung der Zeitpunkt, in dem die Aufrechnungserklärung zugeht (Taucher, Das Zufluss-Abfluss-Prinzip, S. 28), bzw. bei einer einvernehmlichen Aufrechnung der Zeitpunkt, in dem die Verrechnung erfolgt (Doralt, EStG10…
…hingewiesen, dass eine Einschränkung des im § 19 EStG 1988 verankerten Zufluss-/Abflussprinzipes im Hinblick auf Rückerstattungen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu sehen sei. Die Normierung dieser ihrem Wesen nach grundsätzlich nicht abzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung basiere nämlich maßgeblich auf einem absoluten Belastungsgedanken des Einkommens…
…Verfügungsmöglichkeit muss objektiv und tatsächlich bestehen (Taucher, Zufluss-Abfluss-Prinzip, 20):Der Stpfl. muss objektiv in der Lage sein, über die Einnahme frei verfügen zu können; die subjektive Kenntnis über die Verfügungsmöglichkeit ist nicht maßgeblich, der Stpfl. muss also vom Zufluss keine Kenntnis haben. (Doralt…
…718/80, 733/80). Ein Übergang der Gewinnermittlung sei mangels einer Betriebsaufgabe nicht erforderlich gewesen. Es gelte daher bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Mit Schreiben vom 17. April 2002 wurde beim Finanzamt Linz ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
Ergänzend wird angemerkt, dass im Sinne des Zufluss-Abfluss-Prinzips nach § 19 EStG einzig und allein maßgebend ist, wann der Vermieter die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über diese Investition erlangt hat. Diese volle Verfügungsmacht erhält er mit dem Zeitpunkt, in der er nicht nur zivilrechtlicher…
…die laufenden Prozesse könnten das Jahresergebnis 2004 nicht beeinflussen, da für die Einkunftsermittlung des Bw. das Zufluss-Abfluss-Prinzip maßgeblich sei. Eine steuerliche Auswirkung könne sich erst für das Jahr der Beendigung der Prozesse ergeben. Gegen den Bescheid vom 6. Juni 2005 erhob der Bw…
… 19 Abs. 1 EStG das sogenannte "Zufluss-Abfluss-Prinzip". Nach diesem Prinzip können Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erst bei Zahlungseingang bzw. Zahlungsausgang gewinnwirksam berücksichtigt werden. Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Unterlagen (Rechnung vom 13.02.2011 und Bestätigung vom 24.04.2012) ergaben sich mehrere Widersprüche…
…beim Vater die Umsatzsteuerpfügung über den Zeitraum April-Dezember 2009, welche zur Feststellung beim Bw geführt hat, bereits am 11.2.2010 begonnen hat. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Nach dem Rechnungsinhalt wurden die Leistungen 2009 erbracht, eine allfällige Abgrenzung nach …
…2003 und 2004 (jeweils datierend vom 26. Februar 2007). Begründet wurde das Berufungsbegehren im Wesentlichen wie folgt: "Grundsätzlich gilt für Werbungskosten aus Leistungen das Zufluss-Abfluss-Prinzip; fallen Werbungskosten aber in einem anderen Jahr als die Einnahmen an, dann sind sie bis zur Höhe der…
…Gewinnermittlung seien die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung zu erfassen (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit der Geldfluss eine bereits früher entstandene Forderung oder Verbindlichkeit betreffe, komme es zu einer Erfassung von Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben erst im…
… 19 EStG 1988 sind Aufwendungen bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie anfallen (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Die von Ihnen beantragten Aufwendungen sind aufgrund der Tätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erwachsen und stehen somit in keinem beruflichen Zusammenhang mit Ihren Einkünften aus nichtselbständiger…