…Gesellschaftsvertrag der C.KEG ist in § 7 vereinbart, dass durch deren Komplementärin eine Jahresrechnung in Form einer Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen ist, und dass das Jahresergebnis der Gesellschaft zwischen den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer einbezahlten Einlage verteilt wird. Insoweit ist also ein tatsächlicher Zufluss der…
…unversteuert geblieben waren, wurde erst anlässlich einer Anzeige der ehemaligen Dienstgeberin des Bw. erkannt. Das Bekanntwerden dieser Tatsachen führt jedenfalls zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Recht erfolgte. 2. Zufluss der überwiesenen Geldbeträge: Einnahmen liegen nach § 15 Abs…
…sowohl der Zufluss als auch die Umwandlung in ein Darlehen im selben Jahr erfolgt sei und sich daher eine Einkommensteuerpflicht nicht ableiten lasse. Weiters sei festzuhalten, dass gemäß § 15 EStG Einnahmen dann nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsart…
…zu legen, deren Zufluss der Bw. bestritt. Streitpunkt- und Streitjahrbezogen war folgende Rechtslage anzuwenden: Gemäß § 19 Abs 1 EStG 1988 idgF sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind ... Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das…
…d") um Bekanntgabe ersucht, wem und aus welchem Rechtstitel die einzelnen Beträge laut Aufgliederung der ihm zugerechneten Einnahmen zugeflossen bzw. zuzurechnen sind und wie, von wem und wo dies Zuflüsse versteuert wurden. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 10. Oktober 2006 hat der Bw. die oben angeführten Unterlagen…
…die Feststellungen der Prüfungsabteilung Strafsachen betreffend Zurechnung der Zuflüsse aus den bekannt gewordenen Bankkonten bestritten. Geben Sie daher bitte bekannt, wem und aus welchem Rechtstitel die einzelnen Beträge (laut zahlenmäßiger Darstellung in Punkt 7 ) des Schlussbesprechungsprogrammes vom 18.8.1998 bzw. lt. Aufgliederung der Einnahmen…
…4/03 vom 20. Oktober 2003). Strittig ist im vorliegenden Fall die Frage, in welcher Höhe die von der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum vereinnahmten o.a. Anschlussgebühren im Rahmen der Einnahmen-Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 als Betriebseinnahmen zu erfassen sind: Im angefochtenen…
…"Zugeflossen" ist eine Einnahme ganz allgemein, sobald der Empfänger über sie tatsächlich und rechtlich (VwGH 29.4.2010, 2007/15/0293) bzw rechtlich und wirtschaftlich (VwGH 19.6.2002, 98/15/0142) verfügen kann, der Zufluss sich also wirtschaftlich in einer Vermögensvermehrung des Empfangenden auswirkt…
…nach Ablauf der Herstellergarantie. Somit hat die Bw. im Jahr 2004 bei der Fa. VV. offensichtlich noch keinerlei Tätigkeiten erbracht, sodass es sich in diesem Fall nur um Vorauszahlungen für spätere Leistungen handeln kann. Der Zufluss von Beträgen ist nur im Bereich der Einnahmen-Ausgaben…
…angesetzt. Strittig ist daher, ob dieser Sachverhalt zu einem einkommensteuerlich relevanten Zufluss der Honorare an den Bw im Sinne des § 19 Abs 1 EStG 1988 geführt hat. Gemäß § 19 Abs 1 erster Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem…
…aus der Geschäftsführungstätigkeit und Werbungskosten (Zinsen) bei Vermietung und Verpachtung vorgenommen. B) Zufluss Gemäß § 19 Abs. 1. Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist ein Betrag zugeflossen, wenn der Empfänger…
…Auch eine momentane Illiquidität könne nicht dazu führen, dass der Zufluss von Bezügen, die über das Verrechungskonto des Gesellschafters gebucht würden, nicht gegeben sei. Dies sei nur bei einer drohenden Insolvenz möglich. Somit seien die Einnahmen dann zugeflossen, wenn über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügt…
…ein Zufließen der Einnahmen selbst dann anzunehmen, wenn sich die GmbH die zur Zahlung an den Gesellschafter erforderlichen Mittel nur auf dem Kreditwege hätte beschaffen können. Lediglich, wenn der Schuldner zahlungsunfähig (insolvent) wäre, würde die Gutschrift allein keinen Zufluss begründen. Da eine Zahlungsunfähigkeit der Fa…
…ein Zufließen der Einnahmen selbst dann anzunehmen, wenn sich die GmbH die zur Zahlung an den Gesellschafter erforderlichen Mittel nur auf dem Kreditwege hätte beschaffen können. Lediglich, wenn der Schuldner zahlungsunfähig (insolvent) wäre, würde die Gutschrift allein keinen Zufluss begründen. Da eine Zahlungsunfähigkeit der Fa…
…Auf Grund der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sei die ESt. nach dem tatsächlichen Zufluss zu berechnen. Nachdem seit dem Jahr 2005 keine Beträge mehr ausbezahlt worden seien, bestehe ab diesem Zeitpunkt aus rechtlicher Sicht keine ESt.-Pflicht. Nach § 21 BAO sei der wahre wirtschaftliche Gehalt und…
…ungeklärt blieb, weshalb weitere Zuflüsse von insgesamt 48.690,90 S (im Vorhalt des Prüfers vom 5.Juli 2005 mit einem Betrag von 58.620,90 S enthalten) auf dem betrieblichen Bankkonto in der vorgelegten Einnahmen-/Ausgabenrechnung für 2001 nicht aufscheinen (Eingänge vom 1.3. …
…Legung der Rechnungen vom 31. Mai 1996 vergangen waren. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass ein Zahlungsfluss für sich noch nicht zu Werbungskosten führt. § 19 EStG regelt lediglich den steuerlich relevanten Zeitpunkt von Zu- und Abflüssen. Ob es sich dabei um steuerpflichtige Einnahmen…
…dass die vollständige Erfassung der Einnahmen unterlassen worden sei, seien die Umsätze bzw. Gewinne aus diesem Betrieb gemäß § 184 BAO im Schätzungswege zu ermitteln. Aus den verschiedenen Niederschriften gehe hervor, dass für den Besuch der Zimmer folgende Preise verrechnet worden seien: für 20 Minuten 75…
…Eintritt der Bw. in die Mietverträge ist die Umsatzsteuerschuld für die Jahre 2001 bis 2003 kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 eingetreten und wurde daher richtigerweise die Umsatzsteuer in Höhe von 20% der erklärten Mieteinnahmen festzusetzen. Der Zufluss der Einnahmen wurde von der…
…wird hinsichtlich der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens darauf hingewiesen, dass die Einkommensteuer 1997 - 2000 rechtskräftig veranlagt gewesen sei. Es sei durch die Betriebsprüfung keine einzige Tatsache oder Beweismittel neu hervorgekommen, welche eine Wiederaufnahme rechtfertigen würde. Ganz im Gegenteil sei bestätigt worden, dass die Einnahmen C.W…