…Ausführungen des Bw. seien ihm die in den Kassabelegen ausgewiesenen Beträge aber nicht ausbezahlt worden und stellten diese Belege keinen Nachweis über den Zufluss an ihn dar, da er den Erhalt dieser Beträge auch nicht mit seiner Unterschrift quittiert habe. Da der Bw. aber nach…
…eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Im gg. Berufungsfall wird vom Bw. der Zufluss der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus den Dienstverhältnissen zu den Firmen ZM KEG und SM KEG zur Gänze bestritten. Als Nachweis für diese Behauptung wurde vom Bw. lediglich angeführt…
…den genannten Stiftern bzw. der Alleinbegünstigten zu den oben genannte Zeitpunkten in den Jahren 2003 bis 2005 jeweils ein Vorteil von EUR 25.000 pro Kalenderjahr und Person zufloss. Dieser Zufluss stellt Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und war der KESt zu unterziehen. Da die Berufungswerberin…
…vorgenommenen Erlöszuschätzungen sei ein Zufluss der (seit Jahren offenen) Mietrückstände der C GmbH zu unterstellen, erweist sich aus den gleichen Gründen als verfehlt. Mangels eines nachgewiesenen Zuflusses waren daher nicht nur die vom Prüfer angesetzten Löhne für die Geschäftsführertätigkeit aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…dass in diesem Fall der Mietvertrag bereits mit 31. Dezember 1998 beendet worden sein müsste. Da der Zufluss der Mieterinvestitionen beim Vermieter mit Ende des Mietvertrages erfolge, wären die Mieterinvestitionen mit 31. Dezember 1998 zugeflossen und würden im Jahr 1998 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…vom 25. März 2009 nahm die Prüferin zur oben dargestellten Berufung Stellung. Strittig seien der Zufluss, der Zuflusszeitpunkt und die Höhe des Zuflusses der Mieterinvestitionen, sowie die Zuordnung zur Einkunftsart. Diese Fragen seien bereits der Schlussbesprechung am 25. Juni 2008 ausführlich erörtert worden. Die Berufungswerberin…
…aus 2 Gründen kein Zufluss aus Einkünften aus Kapitalvermögen: 1. Die bloßen Gutschriftsanzeigen würden keinen Zufluss im Sinne des § 19 EStG darstellen, wenn die Auszahlung der Erträge infolge Zahlungsunfähigkeit oder Unwilligkeit oder gar aus nachweislich betrügerischer Absicht wie in diesem Fall unterblieben seien. Ohne Verfügungsmacht…
…zur Unterschrift der Gf. der Fa.IGmbH, Frau A. vorgelegt. Lt. BP handle es sich dabei um Gefälligkeitsbestätigungen, da es im allgemeinen Geschäftsgebrauch unüblich sei Zahlungen ohne Gegenleistungen weiter zu geben. Bei tatsächlichem Zufluss sei zudem von einer privaten Mittelverwendung auszugehen, welche die Einkünfte nicht…
…wirtschaftlicher Eigentümer, sodass ein Zufluss des Wertes des Zubaues an die Berufungswerberin erst bei Beendigung des Mietvertrages erfolgen konnte. Die Berufungswerberin bekämpft den Ansatz der gegenständlichen Mieterinvestitionen als steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Zeitpunkt der Auflösung des Mietverhältnisses mit der Begründung, dass im…
…der A. GmbH rückgestellten und noch nicht ausbezahlten Geschäftsführerhonorare dem Bw als Gesellschaftergeschäftsführer fiktiv zugeflossen seien. Diese fiktiv zugeflossenen Bezüge wurden als "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" in den Einkommensteuerbescheiden 1999 bis 2002 entsprechend veranlagt. Der fiktive Zufluss der noch nicht ausbezahlten Geschäftsführervergütungen wurden entsprechend der…
…vor, dass der Veranlagung das innerhalb eines Kalenderjahres bezogene Einkommen zu Grunde zu legen sei, und dass, wenn die Aufrechnung im Rahmen des Vergleichs beim Arbeits- und Sozialgericht vom 22. Juli 2007 Grundlage für den Zufluss der Einkünfte gewesen sei, auf den Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses…
…Vereinbarung auch schriftlich festgehalten (datiert mit 17. Oktober 2002). Strittig ist, ob ab September 1997 weiterhin ein Zufluss der Einkünfte an A.W. aus der Vermietung des Geschäftslokales anzunehmen ist. Laut Vorbringen der Bw. sind die Einkünfte ihrem Sohn zuzurechnen, da jedenfalls - wie bei den…
…Anschaffungskosten der Beteiligung zu berücksichtigen (EStR 2599). Die steuerlichen Anschaffungskosten für 50% der Beteiligung betragen somit € 59.231,35 (18.168,21 + 41.063,14). Die Einkünfte aus Beteiligungsveräußerung sind daher wie folgt zu ermitteln: | Ausbezahlt erhalten | 200.000,00 | Zufluss…
…die Feststellungen der Betriebsprüfung zum Zufluss der Gelder auf dem Bankkonto des Bw. und erfasste diese lt. Betriebsprüfung zugeflossenen Einnahmen (2006: 199.737,32 €; 2007: 22.839,23 €) nach Abzug eines Ausgabenpauschales iHv 12% als Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit. Auf Grund der aus…
…Zufluss erst zum jeweiligen Zahlungstermin ausgegangen würde, wäre ein im Herbst 2002 erfolgter Verzicht zumindest für die im Dezember 2001 erzielten Umsätze bzw. ein im Herbst 2003 erfolgter Verzicht für die im Dezember 2002 erzielten Umsätze gemäß § 19 EStG 1988 als eine für die Einkünftezurechnung…
…Zufluss erst zum jeweiligen Zahlungstermin ausgegangen würde, wäre ein im Herbst 2002 erfolgter Verzicht zumindest für die im Dezember 2001 erzielten Umsätze bzw. ein im Herbst 2003 erfolgter Verzicht für die im Dezember 2002 erzielten Umsätze gemäß § 19 EStG 1988 als eine für die Einkünftezurechnung…
…an deren Einkünfte mehrere Personen beteiligt sind, sind nämlich die Veräußerungserlöse aus den beiden Wohnungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei den beteiligten Gesellschaftern als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z. 2 EStG 1988 steuerlich zu erfassen. Wenn nun in weiterer Folge der Zufluss der Einnahmen aus…
…nur aufgrund von Tarifvorschriften zu keiner Einkommensteuer führen, sind keine "steuerfreien Einkünfte" im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 und sind daher für die Berechnung des Grenzbetrages heranzuziehen. Dies gilt auch für Abfertigungen, für die bei Anwendung der Vergleichsrechnung gemäß § 67 Abs…
…aber der Zufluss der entsprechenden Dividende an die Bw. erst 1995 stattgefunden. Der Beteiligungsertrag, als auch die anrechenbare Steuer, seien daher erst im Jahr 1995 anzusetzen. Es werde beantragt diese Umstände zu berücksichtigen und den Beteiligungsertrag im Jahr 1995 einzubeziehen. Die Abweisung der Berufung…
…399.051,00 nachweislich ein Zufluss an den Bw. statt fand bzw. der steuerliche Vertreter den Zufluss der betreffenden Zahlungen im Rahmen der mündlichen Verhandlung außer Streit gestellt hat, erfolgte die Berücksichtigung und Besteuerung der streitgegenständlichen Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2001…