…an den Gesellschafter der ausschüttenden Gesellschaft gehen muss, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen und dabei zum Ausdruck gebracht, dass eine verdeckte Ausschüttung auch dann dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, wenn die von der Gesellschaft gewährten Vorteile nicht diesem, sondern einer ihm nahestehenden Person…
…Aufklärung der unklaren Gestaltung besonders beizutragen und für eine konkrete Dokumentation der Vereinbarung und der erbrachten Leistungen vorzusorgen sowie Beweismittel zu beschaffen. Wegen des Fehlens einer betrieblichen Veranlassung für die Zahlung von 411.955,86 S ist von einer Vorteilszuwendung an eine nahestehende Person auszugehen…
…Fa. TH GmbH, es reiche jedoch aus, dass die Zuwendung an eine "nahestehende Person" erfolge. Da Herr FB als Hauptgesellschafter berechtigte Interessen am Fortbestand der Fa. TH GmbH habe, könne diese als "nahestehende Person" betrachtet werden. Auch die Willensentscheidung, der drohende Verlust der Fa. TH…
…einforderten. Die Zuwendung an den Gesellschafter Dipl. Ing. KG bestand darin, dass sein Sohn als ihm nahe stehende Person (vgl. VwGH 19.9.2007, 2004/13/0108) begünstigt wurde. Die drei anderen Gesellschafter kamen durch den Verkauf des Voyager nicht in den Genuss einer Zuwendung…
…nicht der Gesellschafter selbst, sondern eine ihm nahestehende Person war, etwa wie im Berufungsfall der Lebensgefährte der Alleingesellschafterin. Wesentlich ist, dass die Vorteilsgewährung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die Gesellschaft nicht ein eigenständiges betriebliches Interesse an der Leistung an die nahestehende Person hat (Achatz/Kirchmayr, KStG …
…geblieben sei. Die bloße Verbuchung von Zuwendungen an den Gesellschafter bzw. eine der Gesellschaft nahe stehende Person sei nicht geeignet, eine entsprechende Urkunde zu ersetzen, trete doch ein Buchungsvorgang weder nach außen in Erscheinung noch gehe ein Rechtsgrund für die tatsächliche Zahlung daraus hervor. Bedenken…
…167). Die Zuwendung an den Anteilsinhaber kann aber auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Eine verdeckte Ausschüttung ist daher auch anzunehmen, wenn Dritte auf Grund ihres Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten (vgl. Bauer…
…Kapitalgesellschaft ist mE gut beraten, wenn es die für die Festsetzung des fremdüblichen Grundstückspreises ausschlaggebende Verkäuferposition im Auge behält, sobald eine Liegenschaft an den Anteilsinhaber oder eine diesem nahestehende Person verkauft werden soll (Anm.: VwGH 14.12.1993, 90/14/0264; VwGH 27.7.1999…
…an dem Anteilsinhaber nahestehende Personen voraus. Nahestehende Personen sind solche, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (zB. VwGH vom 16.5.2002, 96/13/0128), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen" (objektives Tatbild). Auch wenn der Zufluss an den "Nahestehenden…
…verdeckte Ausschüttung bedingt allerdings nicht, dass die auf Ebene der Kapitalgesellschaft eingetretene Vermögensminderung zum Zufluss eines entsprechenden Vermögensvorteils beim Anteilsinhaber führt. Die Begünstigung des Anteilsinhabers kann auch darin gelegen sein, dass der vermögenswerte Vorteil einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zufließt. Für die Annahme des vermögenswerten…
…wäre die Weiterverrechnung des Aufwandes eine weitere Belastung für die AP GmbH gewesen und eine daraus entstehende Forderung wäre wiederum mit Null zu bewerten. Da die Leistungsverrechnungen der AP GmbH unter der Kontrolle der V.- Bank stand und diese jede Überweisung an nahestehende Personen überprüfte…
…wäre die Weiterverrechnung des Aufwandes eine weitere Belastung für die AP GmbH gewesen und eine daraus entstehende Forderung wäre wiederum mit Null zu bewerten. Da die Leistungsverrechnungen der AP GmbH unter der Kontrolle der V.- Bank stand und diese jede Überweisung an nahestehende Personen überprüfte…
…dass eine Gesellschaft fremden Personen, deren wirtschaftliche Lage beim Zufluss der Mittel nicht so gut einzustufen war, ohne entsprechende Sicherheiten Darlehen über S 753.766,-- gewährt. Mit Eingabe vom 26. März 1999 beantragte die Bw. die Vorlage der gegenständlichen Berufung zur Entscheidung an die Abgabenbehörde…
…folgt: Die mir in Kopie (nicht beglaubigt) vorliegende Depotbestätigung der Me***** AG vom 16.09.1083 ist adressiert an die Person, von deren Pass eine Kopie dieser Depotbestätigung beiliegt (ebenfalls nicht beglaubigt). Die in der Passkopie ersichtliche Unterschrift scheint mit der Unterschrift des Schreibens vom…
…Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehender Person begünstigt wird (z.B. Ehegatten oder geschiedene Ehegatten (VwGH 28. 2. 1973, 1192/72; VwGH 26. 9. 2000, 98/13/0157). Verliert ein Anteilsinhaber (nahestehende Person)…
…Art der Beschäftigung laut Aussage der Bw. eine bessere Lebensqualität. Früher hätte sie sehr viel in der Nacht arbeiten müssen, aufgrund dieser Beschäftigung müsse sie nicht mehr nachts arbeiten. Die rechtliche Grundlage für Leistungen an Nahestehende ist ua. die Befriedigung der Familienbedürfnisse und die Förderung…
…Nahebeziehung gilt auch die Beziehung zu einer Körperschaft, an der dem Anteilinhaber nahe stehende Personen beteiligt sind. Die Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person wird steuerlich dem Anteilsinhaber zugerechnet (Bauer/Quantschnigg/ Schellmann/Werilly, KStG, § 8 Tz 42 und 52.7). Darüber hinaus ist ein subjektiver…
…Treuhänder als wirtschaftlichen Eigentümer betrachte, so hätte es der Rechtsfigur "vGA an eine nahe stehende Person" nicht bedurft. Im gegenständlichen Fall sei der Treuhänder nach Ansicht des Finanzamtes wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile und gleichzeitig eine nahe stehende Person des wirtschaftlichen Eigentümers. Diese Schlussfolgerung des Finanzamtes…
…Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird, ist die verdeckte Ausschüttung ungeachtet des Geldflusses an den Dritten dem Gesellschafter der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Dieser Beurteilung liegt der Gedanke zu Grunde, dass die Überlassung von Vorteilen, die sich aus der Gesellschafterstellung ergeben, an eine nahe stehende Person…
…den Zufluss in der Mängelbehebung zur Berufung eingewendet, die behobenen Beträge an C weitergeleitetzu haben, der das Geld zur Begleichung betrieblicher Verbindlichkeiten verwenden hätte sollen, bzw. dass sie zu keinem Zeitpunkt Gelder des gegenständlichen Bankkontos für sich selbst oder eine ihr nahe stehende Person entgegengenommen…