…Jänner 2006, mit dem der Antrag des Bw. vom 19. Dezember 2005 auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2000 bis 2003 als unbegründet abgewiesen wurde. Im Folgenden wird die für die Entscheidung maßgebliche Rechtslage dargestellt: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist…
…die vom Parteienvertreter geäußerte Ansicht, dass der Berufungswerber auch wenn er durch die beim Arbeitgeber nachgeforderte und von diesem im Haftungswege entrichteten Lohnsteuer wirtschaftlich nicht belastet sei, da es "offenbar Sache der Gesamtschuldner sei wer diese Haftungslohnsteuer leiste" nichts zu ändern. Diese Ansicht findet weder…
…nämlich Lohnsteuer für November 2001 in Höhe von 37.858,91 €, ist unbestritten. Der Bw. vertritt jedoch - allerdings zu Unrecht - die Ansicht, dass diese Abgabe entrichtet worden wäre. Ebenso wie in der Berufungsvorentscheidung vom 20.12.2002 wurde auch im Vorhalt vom 16.4…
…daher zu Unrecht erfolgt. Diese rechtliche Beurteilung (§ 23 Z 2 EStG 1988) wurde auch vom Finanzamt nicht angezweifelt und steht sohin außer Streit. Während die Arbeitgeberin für die vergangenen Jahre - also jene vor dem berufungsgegenständlichen Jahr 2002 ! - keine Möglichkeit einer internen Korrektur der Lohnsteuerabfuhr mehr…
…die zu Unrecht entrichtete Getränkesteuer in Höhe von ca. 81.000,00 €, die gereicht hätte, den Betrieb weiter zu führen. Zur Begründung der Ermessensübung im angefochtenen Bescheid verwies der Berufungswerber auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand, sowie die Schwierigkeit, mit 53 Jahren eine Anstellung zu finden…
…Frage, wie sich das aus der Aktenlage ergebende Doppelbegehren der steuerlichen Nichterfassung, nämlich keine Inanspruchnahme der Arbeitgeberin zur Lohnsteuerhaftung einerseits und Anrechnung der zu Unrecht regressierten Lohnsteuer beim Bw als Arbeitnehmer andererseits, aus heutiger Sicht, wo die Arbeitgeberin gestern die Lohnsteuer entrichtet hat, lösen lasse…
…Ein derartiger Ausnahmefall liege gegenständlich nicht vor, weswegen die Ausstellung des Einkommensteuerbescheides zu unrecht erfolgt sei und eine allenfalls bisher nicht entrichtete Lohnsteuer nicht im Veranlagungswege festzusetzen sei, sondern vom Dienstgeber im Haftungswege einzufordern sei. Ad Einkommensteuer 2000 Für das Jahr 2000 gelte das zur…
…November 2007 im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes um Abgabe einer Stellungnahme zu den in der Berufungsentscheidung vom 30.6.2005, GZl. RV/0412-K/02, getroffenen Feststellungen. Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung für nicht mehr entrichtete Lohnsteuer wurde auf das Erkenntnis des VwGH hingewiesen…
…mit Null. Bei einer dem Berufungsbegehren Rechnung tragenden Berufungsentscheidung sei die Einkommensteuer (vor Berücksichtigung der Einschleifregelung beim allgemeinen Absetzbetrag) mit € 3.630,41 zu bemessen. Berücksichtige man die entrichtete Lohnsteuer von € 4.025,11 ergebe sich eine Steuergutschrift von € 394,70. Ziehe…
…Kasse bestehen. Mit den angefochtenen Bescheiden wurden daher die auf diese Zahlung entfallende und noch nicht entrichtete Lohnsteuer sowie der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nachgefordert. In der gegen die Bescheide eingebrachten Berufung wurde erklärt, dass diese Nachzahlungen zu Unrecht erfolgt seien, und dies…
…038,08 | -1.676,67 | -2.714,75 | Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit: | 4.715,34 | 7.656,67 | 12.372,01 Die im Jahre 2006 von Seiten der XY Ltd. einbehaltene und entrichtete Lohnsteuer kann gem. § 240 Abs…
…gerichtet sind. Die Festsetzung des Säumniszuschlages für die Lohnsteuer 2010 erfolgte zu Recht, da das Finanzamt - wie oben dargelegt - richtig feststellte, dass Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 63.770,05 € zu Unrecht rückbezahlt wurde. Nachdem diese Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde, trat…
…Juli 2002 wurden das Einkommen der Bw. für das Jahr 2001 mit 245.494,00 S und die Einkommensteuer mit 43.465,54 S ermittelt. Da auf diesen ermittelten Einkommensteuerbetrag bereits im Lohnzahlungszeitraum entrichtete Lohnsteuern von 56.646,80 S anzurechnen waren, wurden der Bw…
…glaubhaft gemacht werden können, wären die betreffenden Abgaben (ausgenommen Lohnsteuer) aus der Haftungssumme genommen worden. Auch wäre ein Betrag von € 60.000,00, welcher sich aus Abgaben des Anfechtungsverfahrens zusammengesetzt und sich somit zu Unrecht in der Haftungssumme befunden hätte, aus der Haftung genommen…
…Fälligkeit entrichtet hat und diese Beträge auch nicht zeitgerecht bis zu diesem Termin der Abgabebehörde gemeldet wurden, sodass die geschuldeten Beträge nach Durchführung einer Betriebsprüfung mit Bescheiden vom 18. und 19. Jänner 2005 festgesetzt werden mussten. Mit Bericht vom 27. Februar 2006 wurde eine Lohnsteuerprüfung…
…brachte der EuGH zum Ausdruck, der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verlange ausnahmslos, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden könne, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden dürfe, wenn der Aussteller der Rechnung…
…Bw für nicht entrichtete Einkommensteuerschulden der Jahre 2004 bis 2006 die nunmehr (teilweise) antragsgegenständlichen Anspruchszinsen vorzuschreiben gewesen, wohingegen er bzw. die D-KG während des gesamten Zeitraums, für den die Anspruchszinsen angefallen seien, Abgabenschuldigkeiten, die - wie sich später herausgestellt habe - zu Unrecht bescheidmäßig vorgeschrieben worden…
…Bescheidabänderung für die Einkommensteuer 2008 natürlich noch denkbar. Die vorgenommene Besteuerung in Deutschland ändere nichts an der dargestellten Rechtslage, eine nach diesen Ausführungen zu Unrecht in Deutschland entrichtete Steuer wäre dort zur Rückerstattung zu beantragen. Sollten weiterhin rechtliche Unklarheiten bestehen, so solle sich der Bw…
…Art. 9, wonach eine Besteuerung im Tätigkeitsstaat zu erfolgen habe, sei in seinem Fall nicht anwendbar. Eine Rückforderung der in Deutschland einbehaltenen Lohnsteuer müsse beim deutschen Finanzamt erfolgen. Der Berufungswerber brachte hierauf einen Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz ein. Er…
…Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In gleicher Weise waren die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß § 43 Abs. 1 FLAG 1967 zu entrichten. …