…Jänner 2006, mit dem der Antrag des Bw. vom 19. Dezember 2005 auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2000 bis 2003 als unbegründet abgewiesen wurde. Im Folgenden wird die für die Entscheidung maßgebliche Rechtslage dargestellt: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist…
…laut Haftungsbescheid nicht entrichtet und dadurch abgabenrechtliche Pflichten (Hinweis auf § 80 Abs. 1 BAO) verletzt hat. Insoweit hat die Bf. das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung mit keinem Wort in Abrede gestellt und lediglich behauptet, dass die zu Unrecht entrichtete Lohnsteuer wieder gut zu schreiben sei…
…die vom Parteienvertreter geäußerte Ansicht, dass der Berufungswerber auch wenn er durch die beim Arbeitgeber nachgeforderte und von diesem im Haftungswege entrichteten Lohnsteuer wirtschaftlich nicht belastet sei, da es "offenbar Sache der Gesamtschuldner sei wer diese Haftungslohnsteuer leiste" nichts zu ändern. Diese Ansicht findet weder…
…Zufluss nicht in den veranlagten Einkünften zu erfassen sind und überdies auch diesbezüglich keine wirtschaftliche Belastung des Bf. erfolgte, können diese Beträge nicht auf die Einkommensteuer des Bf. angerechnet werden. Ob und inwieweit der Dienstgeber die zu Unrecht bezahlte Lohnsteuer allenfalls zurückerstattet bekommen kann ist…
…und die Tatsache, dass zu hohe Prämien ausgezahlt wurden, hätte zu keinem anderen Bescheid geführt. Dies deshalb, weil auch allenfalls zu Unrecht bezogene Entgeltbestandteile steuerpflichtig sind. 3. Rechtliche Würdigung Wie oben angeführt hat der Einschreiter keine materiellrechtliche bzw. verfahrensrechtliche Möglichkeit, die Lohnsteuer, die auf die…
…dass sie die nicht entrichtete Lohnsteuer zu bezahlen habe. Wie schon in den Jahren zuvor, komme die B dem Urteil insofern nicht nach, als sie zwar die korrekten Nettobeträge an die Bf überwiesen habe, die auf diese Schadenersatzzahlungen entfallende Lohnsteuer aber falsch berechnet habe (obwohl…
…und 2001 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt worden. Die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werden hätte müssen. Der berichtigte Lohnzettel stelle eine neue Tatsache dar, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. Die vom Arbeitgeber tatsächlich ausbezahlten…
…nämlich Lohnsteuer für November 2001 in Höhe von 37.858,91 €, ist unbestritten. Der Bw. vertritt jedoch - allerdings zu Unrecht - die Ansicht, dass diese Abgabe entrichtet worden wäre. Ebenso wie in der Berufungsvorentscheidung vom 20.12.2002 wurde auch im Vorhalt vom 16.4…
…Lohnabgaben nicht entrichtet worden seien; die tatsächlich ausbezahlten Löhne seien anhand von sichergestellten Berechnungsprogrammen und sonstigen Unterlagen ermittelt worden. Die Lohnzettel seien berichtigt und die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer nicht angerechnet worden. Diese berichtigten Lohnzettel würden eine neue Tatsache darstellen, die zu einer Wiederaufnahme…
…wurde der Lohnzettel für 2001 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt; die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer wurde nicht angerechnet, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werden musste. … Für die Einkommensteuer 2001 begann die Verjährungsfrist Ende 2001 zu laufen. Durch die Erlassung der wiederaufgenommenen Bescheide während der…
…daher zu Unrecht erfolgt. Diese rechtliche Beurteilung (§ 23 Z 2 EStG 1988) wurde auch vom Finanzamt nicht angezweifelt und steht sohin außer Streit. Während die Arbeitgeberin für die vergangenen Jahre - also jene vor dem berufungsgegenständlichen Jahr 2002 ! - keine Möglichkeit einer internen Korrektur der Lohnsteuerabfuhr mehr…
…die zu Unrecht entrichtete Getränkesteuer in Höhe von ca. 81.000,00 €, die gereicht hätte, den Betrieb weiter zu führen. Zur Begründung der Ermessensübung im angefochtenen Bescheid verwies der Berufungswerber auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand, sowie die Schwierigkeit, mit 53 Jahren eine Anstellung zu finden…
…Frage, wie sich das aus der Aktenlage ergebende Doppelbegehren der steuerlichen Nichterfassung, nämlich keine Inanspruchnahme der Arbeitgeberin zur Lohnsteuerhaftung einerseits und Anrechnung der zu Unrecht regressierten Lohnsteuer beim Bw als Arbeitnehmer andererseits, aus heutiger Sicht, wo die Arbeitgeberin gestern die Lohnsteuer entrichtet hat, lösen lasse…
…die Ausführungen des Finanzamtes im Vorlagebericht zu einem allfälligen Rückerstattungsverfahren zu verweisen. Aus den dargelegten Gründen waren daher die ausländischen Pensionseinkünfte der Bf. des Jahres 2013 der Besteuerung in Österreich zu unterziehen, wobei die in Italien zu Unrecht entrichtete Steuer in Österreich nicht anzurechnen ist…
…Ein derartiger Ausnahmefall liege gegenständlich nicht vor, weswegen die Ausstellung des Einkommensteuerbescheides zu unrecht erfolgt sei und eine allenfalls bisher nicht entrichtete Lohnsteuer nicht im Veranlagungswege festzusetzen sei, sondern vom Dienstgeber im Haftungswege einzufordern sei. Ad Einkommensteuer 2000 Für das Jahr 2000 gelte das zur…
…November 2007 im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes um Abgabe einer Stellungnahme zu den in der Berufungsentscheidung vom 30.6.2005, GZl. RV/0412-K/02, getroffenen Feststellungen. Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung für nicht mehr entrichtete Lohnsteuer wurde auf das Erkenntnis des VwGH hingewiesen…
…mit Null. Bei einer dem Berufungsbegehren Rechnung tragenden Berufungsentscheidung sei die Einkommensteuer (vor Berücksichtigung der Einschleifregelung beim allgemeinen Absetzbetrag) mit € 3.630,41 zu bemessen. Berücksichtige man die entrichtete Lohnsteuer von € 4.025,11 ergebe sich eine Steuergutschrift von € 394,70. Ziehe…
…2015 und 2014 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt worden. Die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt hätte werden müssen. Die berichtigten Lohnzettel würden eine neue Tatsache darstellen, die zu einer Wiederaufnahme der Verfahren berechtige. Die von der „Fa…
…in Frage gestellt. Demnach unterliege die Entlohnung zu Recht dem inländischen Lohnsteuerabzug. Der tatsächlich erfolgte Abzug der ausländischen Quellensteuer sei zu Unrecht erfolgt. Eine ausländische Quellensteuer, die zu Unrecht abgezogen wurde, könne allerdings nicht auf die im Inland entrichtete Lohnsteuer angerechnet werden. Dem Berufungsbegehren könne…
…86 € entrichtet worden. In der Folge sie der Lohnzettel für 2000 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt worden; die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werden musste. Der berichtigte Lohnzettel stelle eine neue Tatsache dar, die zu einer…