…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob im Streitjahr der Berufungswerber (Bw.) Zinsen aus einem Forderungsverkauf im Jahre 2003 als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 31.146,19 € versteuern muss. Der Bw. brachte am 4…
…Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben des Berufungswerbers (Bw.) zum Abzug zuzulassen sind. Der Bw. hatte ab der Wintersaison 1998/1999 bis gegen Ende 2005 ein Bar-Cafe geführt…
…€ für Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten sowie in Höhe von 2.115,61 € für Zinsen und ähnliche Aufwendungen und weiters in Höhe von 356,30 € für übrige Betriebsausgaben zum Abzug gebracht wurden. Bereits mit Vorhalt des Finanzamtes vom 1. Juli 2009 betreffend…
…1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung die Feststellung getroffen, dass die Bw bei Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb Finanzierungszinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Die Zinsen stammten aus einem verzinsten Verrechnungskonto der X-AG, in der die Bw u.a. als Vorständin tätig gewesen sei…
…schlüssig bekannt gegeben worden. Eine Kopie dieses Schriftsatzes übersende die steuerliche Vertretung in Beilage 1. In diesem Schriftsatz werde betreffend der Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben auf ihren Schriftsatz vom März 2005 verwiesen, worin sie die genaue Berechnung der nachträglichen Betriebsausgaben damals Herrn xxx, Veranlagungsreferat x…
…um die Frage der Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen in Höhe von 2.049 Euro als (nachträgliche) Betriebsausgaben. In diesem Zusammenhang vertrat das Finanzamt zunächst die Ansicht, dass diese Zinsen deshalb nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden könnten, weil deren betriebliche Veranlassung nicht glaubhaft gemacht worden sei (vgl…
… 97 Abs. 1 EStG 1988 gilt die Einkommensteuer ua. für Kapitalerträge gemäß § 93 Abs. 2 Z 3 (Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten gemäß § 1 des Kreditwesengesetzes), die der Kapitalertragsteuer unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten. Gemäß § 3 Z 1 EndbesteuerungsG bleibt von den Maßnahmen im…
…für die Liegenschaft im Jahr 1998 geltend gemachte Investitionsfreibetrag in Höhe von 160.985 S nicht anzuerkennen. Die für die übernommenen Schulden bezahlten Zinsen in Höhe von 63.413,17 S (1999), 107.046,25 S (2000) und 127.765,86 S (2001) seien nicht…
…bei der VK unter der Konto Nr. 111 einen Kredit aufgenommen und seien die daraus resultierenden Zinsen und Spesen nunmehr als nachträgliche Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Wenn das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung ausführe, bei den strittigen Steuerberatungskosten (€ 1.000,-) handle es sich um "Rechtsanwaltskosten…
…Rechtsmittel der Berufung hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbetrieb mit der Begründung ein, dass in der Anlage die Zinsen und Spesenbelastungen der Sparkasse Oberösterreich für das Konto xy übermittelt worden sei. Es werde ersucht, bei den Einkünften aus Gewerbetrieb die Kosten in der Höhe von 11…
…der Berufungswerber habe den Firmenwagen ins Privatvermögen überführt, weshalb die damit in Verbindung stehenden Zinsen nicht als nachträgliche Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden könnten. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber eine (als Vorlageantrag zu wertende) "Berufung". Zur Begründung führte er aus, der noch offene Kreditbetrag…
…hat das Finanzamt festgestellt, dass das in Raten ausbezahlte Veräußerungsentgelt nicht EUR 83.611,47 sondern EUR 63.612,50 betragen hat und dass WZ Zinsen iHv EUR 19.998,97 auch als Einnahmen aus der Beteiligungsveräußerung erklärt hatte. Am 11. Dezember 2006 hat das…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat gegen den im Schätzungsweg ergangenen Einkommensteuerbescheid 2004 (Arbeitnehmerveranlagung) Berufung mit der Begründung eingebracht, dass Zinsen aus einer früheren betrieblichen Tätigkeit nicht als nachträgliche Betriebsausgaben gem. § 32 EStG berücksichtigt worden…
…Einkommensteuererklärungen gehen folgende Beträge hervor: | | OEG | Einzelunternehmen | Jahr | Einkünfte | Erklärte Einkünfte | Einnahmen | Personalaufwand | Zinsen+Spesen | 2000 (S) | 445.424,00 | -398.805,27 | 0,00 | 136.258,00 | 220.129…
…Finanzamt festgestellt, dass das in Raten ausbezahlte Veräußerungsentgelt nicht € 83.611,47 sondern € 63.612,50 betragen hat und dass der Berufungswerber (Bw.) Zinsen iHv € 19.998,97 auch als Einnahmen aus der Veräußerung einer Beteiligung erklärt hat. Am 11. Dezember 2006…
…keiner Weise zutrifft, und wäre dieser Sachverhalt viel strenger zu beurteilen. Abgesehen von der gänzlichen Bestreitung der Anleihenzinsenzurechnung ist aber auch die von Ihnen vorgenommene Berechnung der Zinsen mit 1.586.000,00 S jährlich (von 18.546.313,00 S Ausschüttung) unrichtig. Ein Teil…
…Befriedigung des Anspruches auf Gewinnausschüttung (Finanzierung der Zahlung durch Eigen- oder Fremdmittel) im betrieblichen Bereich zu belassen. Im Falle einer Fremdfinanzierung stellen die Zinsen Betriebsausgaben dar. Zu einem anderen Ergebnis führt die Fremdfinanzierung der Zurücknahme der überlassenen Mittel, nämlich die fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung i.S.d…
…den Anleger zu bezahlen. Die ersten sieben Zahlungen dienten der Kapitaltilgung, die restlichen fünf Zahlungen stellten Zinsen dar, was zu einer versprochenen jährlichen Rendite von rund siebzig Prozent führte. Das Finanzamt nahm in Folge das Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Berufungswerbers für das Jahr 1994 gemäß § 303 Abs…
…Zusammenhanges der Schulden mit der nunmehr ausgeübten gewerblichen Tätigkeit sowie aufgrund des Fehlens einer Betriebsaufgabebilanz berücksichtigte das Finanzamt die in Rede stehenden Zinsen in Höhe von 52.679 S sowie Geldverkehrsspesen in Höhe von 6.367 S im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 weder als…
…wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. war in den berufungsgegenständlichen Jahren geschäftsführender Gesellschafter der ZG (in der Folge ZG). Anlässlich einer Betriebsprüfung wurden Zinsen, die ihm die ZG auf seinem Geschäftsführer-Verrechnungskonto gutgeschrieben hatte, als steuerlich relevante Einkünfte qualifiziert und das Einkommen der berufungsgegenständlichen…