…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes(VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153, 0154). Wenn auch im Betreff des am 25. Oktober 1999 eingebrachten Anbringens der Partei die Tagesauszüge vom 30. August…
…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153,0154). Wenn auch im Betreff des am 30. November 1999 eingebrachten Anbringens der Partei der Tagesauszug vom 2. November1999…
…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153,0154). Wenn auch im Betreff des am 5. Januar 2000 eingebrachten Anbringens der Partei der Tagesauszug vom 29. November…
…erschließende Ziel des Parteienschrittes an (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153, 0154). Wenn auch im Anbringen der Partei vom 26. September 1996 der streitverfangene Haftungsbescheid nicht ausdrücklich genannt wird, so geht daraus doch das im Parteienwillen gelegene Ziel…
…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO², § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…
…das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde…
…dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu erschließen…
…Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (so schon UFS 26.11…
…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…
…alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet hat. Die Frist von fünf Tagen beginnt gegebenenfalls erst nach der genannten Respirofrist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei Eingaben nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen, sondern auf deren Inhalt, das erkennbare oder erschließbare Ziel des Parteienschrittes, an (Ritz…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) auch nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu erschließen…
…wurde. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…
…Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO. Für die Beurteilung derartiger Anbringen, die - wie im gegenständlichen Fall auch geschehen - schriftlich einzureichen sind, kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt, das erkennbare Ziel des Parteienschrittes an (siehe Ritz…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO-Kommentar3, Tz 1 zu § 85) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu…
…Formalerfordernisse würden ein Anbringen voraussetzen, das zumindest alle Elemente des Wiedereinsetzungsantrages enthalte. Hiebei komme es zwar nicht auf die genaue Bezeichnung und auf zufällige verbale Formen an, aber doch auf den Inhalt des Antrages und das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes, an. Gegenständlich…
…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…
…Anbringen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Im gegenständlichen Fall waren die…
…Mitglieder) rechtsmittelbefugt sind. Nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates kommt dem Schriftsatz vom 10. Juni 2002 jedoch weder seinem Wortlaut noch dem erkennbaren Ziel des Parteienschrittes nach die Qualifikation einer gegen die Verständigung über die Bestellung einer Person zum gemeinsamen Vertreter gerichteten Berufung zu. Das Begehren…
…dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu erschließen…
…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO², § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…