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BFG RV/7106015/2015Für die Beurteilung eines Anbringens kommt es nicht auf dessen Bezeichnung, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes an.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.02.2016

…gefolgt werden: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschritts. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte…

UFSZ1W ZRV/0005-Z1W/03Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen, da der Berufung gegen den Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt und auch keine Voraussetzung gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK vorliegt, wonach die Zollbehörde auf Säumniszinsen verzichten kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.03.2005

…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes(VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153, 0154). Wenn auch im Betreff des am 25. Oktober 1999 eingebrachten Anbringens der Partei die Tagesauszüge vom 30. August…

UFSZ1W ZRV/0004-Z1W/03Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen, da der Berufung gegen den zugrunde liegenden Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt und auch keine Voraussetzung gemäß Art.232 Abs.2 ZK vorliegt, wonach die Zollbehörde auf Säumniszinsen verzichten kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.03.2005

…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153,0154). Wenn auch im Betreff des am 30. November 1999 eingebrachten Anbringens der Partei der Tagesauszug vom 2. November1999…

UFSZ1W ZRV/0071-Z1W/02Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen, da der Berufung gegen den zugrunde liegenden Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt, und auch keine Voraussetzung gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK vorliegt, wonach die Zollbehörde auf Säumniszinsen verzichten kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.03.2005

…ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153,0154). Wenn auch im Betreff des am 5. Januar 2000 eingebrachten Anbringens der Partei der Tagesauszug vom 29. November…

UFSZ2L ZRV/0128-Z2L/02Zulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung als verspätet eingebracht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.05.2004

…erschließende Ziel des Parteienschrittes an (VwGH 20. Januar 1996, 94/16/0158, 20. Februar 1998, 97/15/0153, 0154). Wenn auch im Anbringen der Partei vom 26. September 1996 der streitverfangene Haftungsbescheid nicht ausdrücklich genannt wird, so geht daraus doch das im Parteienwillen gelegene Ziel…

UFSL RV/0647-L/04Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO², § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…

BFG RV/7101108/2023Berücksichtigung des halben Sachbezugswertes für arbeitgebereigene Kfz-Nutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2025

…war dabei, dass im Fall des Einkommensteuerbescheides 2021 keine Beschwerdevorentscheidung ergangen ist, die einen derartigen Antrag rechtfertigen würde. Zur Beurteilung von Anbringen (§ 85 BAO) kommt es nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl. Ritz…

UFSL RV/0712-L/091) Bindungswirkung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides an den Feststellungsbescheid 2) Anspruchszinsen 3) Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011Teil 2/2

…das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde…

UFSL RV/1272-L/07§ 217 Abs. 7 BAO ist auch anwendbar, wenn der für die Säumnis kausale Fehler außerhalb des reinen Zahlungsverkehrs unterlaufen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2008

…dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu erschließen…

BFG RV/5100782/20181) Zurücknahmeerklärung wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages 2) Auslegung eines Anbringens bei offensichtlichem Schreibfehler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.03.2019

…entspricht es ebenso der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass das Erklärte der Auslegung zugänglich ist. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes…

UFSL RV/0460-L/07Säumniszuschlag bei Erkrankung des Geschäftsführers einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (so schon UFS 26.11…

UFSL RV/0138-L/07Verspätete Abgabenentrichtung wegen Krankheit des Sachbearbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2007

…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…

UFSL RV/1317-L/10Die Häufung von Unachtsamkeiten lässt auf grobe Organisationsmängel schließen und ist nicht mehr als bloß minderer Grad des Versehens zu qualifizieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet hat. Die Frist von fünf Tagen beginnt gegebenenfalls erst nach der genannten Respirofrist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei Eingaben nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen, sondern auf deren Inhalt, das erkennbare oder erschließbare Ziel des Parteienschrittes, an (Ritz…

BFG RV/6300002/2022Unkenntnis der Rechtslage eines Parteienvertreters indiziert grobes Verschulden an der Nichtentrichtung des Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2022

…der Rspr. des VwGH nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (VwGH vom 20.3.2014, 2010/15/0195). Ist aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers zu erschließen, dass…

UFSL RV/1186-L/08Festsetzung eines Säumniszuschlages, wenn vom Abgabenkonto des Geschäftspartners nur ein geringeres Guthaben überrechnet wurde als von der Berufungswerberin erwartet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) auch nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu erschließen…

BFG RS/4100010/20161. Vorliegen einer Säumnis, wenn Finanzamt Eingabe entgegen § 85 BAO nicht als Beschwerde wertet und deshalb untätig bleibt 2. Prüfung des Vorliegens einer Wiederaufnahmemöglichkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2018

…für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), zuletzt etwa das Erkenntnis vom 20. März 2014…

BFG RV/7100129/2012Stattgabe; die Versagung der erstmaligen Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit Bescheid aus dem Grunde des § 201 Abs.2 Z 3 BAO erfolgte zu Unrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2014

…Anwendbarkeit des § 303 Abs.2 iVm § 85 Abs.2 BAO ist, dass aus dem Anbringen zumindest ansatzweise erkennbar ist, eine Wiederaufnahme werde angestrebt. Wie auch bei anderen Anbringen ist der Inhalt, das Erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes, nicht aber die Bezeichnung des Schriftsatzes…

BFG RV/2100667/2020§ 303 Abs. 1 lit b und lit c BAO: Voraussetzungen für den Neuerungstatbestand und für den Vorfragetatbestand nicht erfüllt. Kein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.11.2020

…2020 wurde von der belangten Behörde rechtsrichtig als Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2013 gewertet. Denn für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes…

UFSW RV/2320-W/121. Verspätete Berufung gegen Haftungsbescheid; 2. Berufung gegen Stundungszinsen nach Auslandsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…wurde. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes (vgl…

UFSL RV/0289-L/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes und Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2007Teil 1/2

…Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO. Für die Beurteilung derartiger Anbringen, die - wie im gegenständlichen Fall auch geschehen - schriftlich einzureichen sind, kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt, das erkennbare Ziel des Parteienschrittes an (siehe Ritz…