…Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 UmgrStG vorliegt, auf die Art. II UmgrStG insgesamt zur Anwendung gelangt. Der Bw. selbst brachte vor - vgl. die dem Wiederaufnahmeantrag zugrundeliegende Auffassung - , dass er im Verlustentstehungsjahr 1992 nicht, jedoch im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses…
…Umwandlung im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 UmgrStG vorliegt, auf die Art. II UmgrStG insgesamt zur Anwendung gelangt. Der Bw. selbst brachte berufungsbegründend vor, dass er im Verlustentstehungsjahr 1992 nicht, jedoch im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch…
…Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 UmgrStG vorliegt, auf die Art. II UmgrStG insgesamt zur Anwendung gelangt. Die Bw. selbst brachte vor - vgl. die dem Wiederaufnahmeantrag zugrundeliegende Auffassung - , dass sie im Verlustentstehungsjahr 1992 nicht, jedoch im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses…
…Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 UmgrStG vorliegt, auf die Art. II UmgrStG insgesamt zur Anwendung gelangt. Der Bw. selbst brachte vor - vgl. die dem Wiederaufnahmeantrag zugrundeliegende Auffassung - , dass er im Verlustentstehungsjahr 1992 nicht, jedoch im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses…
…Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 UmgrStG vorliegt, auf die Art. II UmgrStG insgesamt zur Anwendung gelangt. Die Bw. selbst brachte vor - vgl. die dem Wiederaufnahmeantrag zugrundeliegende Auffassung - , dass sie im Verlustentstehungsjahr 1992 nicht, jedoch im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses…
…bei Mitunternehmerschaften) als Verluste gem § 18 Abs 6 EStG in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Gesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt (anteiliger Verlustabzug). Die Bw meint, § 4 Z 1 lit a und…
…nachdem sechs Monate seit der Bekanntmachung der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses verstrichen sind und den Gläubigern, die sich rechtzeitig gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist (Abs. 2). Bis zu dem im Abs. 2 genannten Zeitpunkt gilt im Verhältnis der Gläubiger der Kapitalgesellschaft zum Nachfolgeunternehmer…
…im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt (Z 1 lit. b par. cit.). § 4 UmgrStG idF BGBl. I Nr. 71/2003, lautet auszugsweise: "§ 8 Abs. 4 Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a) Verluste der übertragenden…
…Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen." § 4 UmgrStG 1991 lautet wie folgt: "§ 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen anzuwenden: 1. a Verluste der übertragenden…
…sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt......§ 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in…
…Gesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt (§ 10 Z 1 lit. b UmgrStG). § 4 UmgrStG, auf den im § 10 UmgrStG verwiesen wird und an sich den Verlustvortrag bei Verschmelzungen regelt, sieht in Ziffer 1 Litera a) vor, dass Verluste der übertragenden…
…im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt (§ 10 Z 1 lit. b UmgrStG). § 4 UmgrStG, in welchem auf den im § 10 UmgrStG verwiesen wird und an sich den Verlustvortrag bei Verschmelzungen regelt, sieht in Ziffer 1 Litera a) vor, dass Verluste der…
…im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in…
…Umwandlung - Steuerrecht), § 7 Tz. 19). Ob dabei das Betriebserfordernis lediglich im Zeitpunkt der Fassung des Umwandlungsbeschlusses (so Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG, § 7 Rz. 36) oder auch noch bei Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Firmenbuch gegeben sein musste (so Helbich/Wiesner/Bruckner, a.a.O., Art. II …
…Besitz des Berufungswerbers gewesen sei. Das Finanzamt verkenne somit die Rechtslage, weil § 10 Z 1 lit. b UmgrStG eindeutig festlege, dass "übergehende Verluste.....in jenem Ausmaß zuzurechnen (seien), das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses…
…im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 10 Z 1 lit. c UmgrStG bestimmt: Das Ausmaß der nach lit. b maßgebenden Beteiligungen verringert sich um jene Anteile, die im Wege der Einzelrechtsnachfolge…
…im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. Das Ausmaß der nach lit. b maßgebenden Beteiligungen verringert sich gemäß § 10 Z. 1 lit. c UmgrStG um jene Anteile, die im Wege der Einzelrechtsnachfolge…
…zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. Nach lit. c leg. cit. verringert sich das Ausmaß der nach lit. b…
…4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, die bis zum Umwandlungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, sind den Rechtsnachfolgern ab dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in…
…dass der § 10 Z. 1 lit. c UmgrStG eine spezielle Verlustbremse bei Umwandlungen enthält. Nach § 10 Z. 1 lit. b UmgrStG gehen die steuerlichen Verluste in dem im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch bestehenden Verhältnis der Anteile an der umgewandelten Körperschaft auf…