…des Bescheides des Zollamtes Wien vom 19. Mai 2011, Zl. zz2, wird zur Klarstellung insofern geändert, als das Wort "Vollziehung" jeweils ausgetauscht wird durch das Wort "Zahlungspflicht". 2. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Oktober 2010, Zl. zz3…
…Zollamtes Wien vom 20. Juni 2007 betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben samt Nebenansprüchen nach Art. 239 ZK sowie gegen die Berufungsvorentscheidungen vom 20. Juni 2007 betreffend die Aussetzung der Zahlungspflicht nach Art. 222 Abs.2 ZK gemäß § 289 Abs.2 BAO iVm § 85c Abs.8…
…des Gs. als Geschäftsführer ohnehin noch Guthaben (etwa € 5.337,92 am 28. November 2002) bestanden, sodass die Verletzung der Zahlungspflicht nicht zum Vorwurf gemacht werden kann. Laut Aktenlage wurden in der Zeit der Geschäftsführungsfunktion des Gs. entsprechend der Bestimmung des § 21 Abs. 1…
…oder innerhalb der von der Behörde eingeräumten Zahlungsfrist auf eine der gesetzlich zulässigen Arten gemäß § 3 Abs.2 GebG bezahlt wurde. Der Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides gemäß § 203 BAO hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Gebührenschuldners (vgl. VwGH vom 26.2.1979, 1057…
…des Pächters zur Zahlung der Kammerumlage würde eine ungerechtfertigte Doppelerfassung bedeuten. Eine derartige Doppelerfassung würde das Gesetz aber nicht vorsehen. Im übrigen lasse der angefochtene Bescheid jedwede Begründung über die persönliche Zahlungspflicht des Bw. vermissen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Jänner 2001 wurde die Berufung abgewiesen…
…insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflicht sind somit die organschaftlichen Vertreter der Berufungswerberin berufen. Bedienen sich diese dazu einer Mitarbeiterin der Gesellschaft, ist durch entsprechende Kontrollen sicherzustellen, dass Unzulänglichkeiten infolge menschlichen…
…bei Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes zu leistenden und der tatsächlich geleisteten Zahlung. Hinsichtlich der angeführten Abgaben liegt dem Berufungswerber somit eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten vor. Diese Pflichtverletzung war auch kausal für den Abgabenausfall. Hier kommt es nur auf den Vergleich mit einer Kausalkette im…
… vgl. auch VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112 zu § 212 BAO). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflicht sind die organschaftlichen gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft berufen. Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer vertreten…
…dieser in ständiger Rechtsprechung der Ansicht ist, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten (zB VwGH 31.1.2001, 95/13/0259). …
…ist zumindest in solchen zeitlichen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, dass die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten, insbesondere die Verletzung abgabenrechtlicher Zahlungspflichten, dem Geschäftsführer verborgen bleibt. Auch der Steuerberater ist bei seiner Tätigkeit zumindest in solchen Abständen zu überwachen, dass dem Abgabepflichtigen Steuerrückstände nicht verborgen bleiben…
…244 Zollkodex (ZK) entschieden: I. Die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung Zl. 100000/90.479/152/2007-AFA/Hd wird mangels Bestehens einer aufrechten Zahlungspflicht als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung Zl. 100000/90.479/153/2007-AFA/Hd wird Folge gegeben und…
…Gegenleistungen/Schuldüberbindung" verpflichtet sich der Bw die grundbücherlich sichergestellten Verbindlichkeiten, welche zum Stichtag insgesamt mit € 319.625,19 aushaften, in seine alleinige Zahlungspflicht zu übernehmen; dies unter vollkommener Schad- und Klagloshaltung des Übergebers. Vorgelegt wurde das Formular NeuFö 3 betr. die Erklärung der Betriebsübertragung…
…einer näher bezeichneten Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an einer Wohnung gegen Überbindung von zwei pfandrechtlich gesicherten Darlehen in die alleinige Schuld-, Zins und Zahlungspflicht des Übernehmers (Punkt III). Weiters räumte der Übernehmer der Übergeberin das lebenslange unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an einem bestimmten Zimmer dieser Wohnungseigentumseinheit bzw…
…dass die dem Antrag zugrunde liegende Berufung bisher nicht erledigt bzw. die Bw davon nicht in Kenntnis gesetzt worden sei. Es bestehe keine Zahlungspflicht aus Einkommensteuer 2006. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in…
…eingebracht. Als Gegenleistung für diese Einbringung verpflichtete sich die B.G. verschiedene Kredite in ihre Zahlungspflicht zu übernehmen sowie Herrn F.B. ein lebenslängliches, unentgeltliches Gebrauchsrecht der Wohnung einzuräumen. Das Superädifikat "Montagehalle" mit der Adresse 12, errichtet auf der Parzelle x der Liegenschaft Einlagezahl xy…
…abgeändert: a) Die Wortfolge "Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung" wird geändert auf "Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung und Aussetzung der Zahlungspflicht" b) Der erste Satz des Spruches erfährt nachstehende Änderung: "Über den als Antrag auf Aussetzung der Einhebung bezeichneten und als Antrag auf…
…Wasser- und Heizungsanlagen über Jahre hinweg selbständig als Installateur gearbeitet, ohne den damit verbundenen abgabenrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nachzukommen. Aus diesem Grund wurde der Berufungswerber wiederholt finanzstrafrechtlich belangt, und mit Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 1.12.1999 sowie des Unabhängigen Finanzsenates vom 1…
…Die Zinsenvorauszahlungen wurden und werden von den Banken lediglich in der Form einer Umbuchung durchgeführt, indem ein in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Zahlungspflichtigen stehendes Konto belastet wird und der Betrag auf ein im Verfügungsbereich der Bank stehendes (internes) Konto übertragen wird. Zweck dieser Vorgangsweise sei…
…dass die vorgeschlagenen Raten in Zukunft termingerecht entrichtet werden. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass die Berufung gegen den Abweisungsbescheid nur der (weiteren) Verschleppung der Zahlungspflicht diene. Mit Schriftsatz vom 22. Juli 2013 beantragte der Bw. die Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…die Bw. mit zur Zahlung aufgefordert und behauptet, dass die Bw. für den gesamten Rückstand hafte. Sollte die Bw. dieser Zahlungspflicht nicht nachkommen, müsse sie mit entsprechenden Zwangsmaßnahmen, wie der exekutiven Einbringung bzw. finanzstrafrechtliche Maßnahmen rechnen. Die Bw. habe in der Folge die erbl. Abgabenschulden…