…nicht gemacht bzw. vorgelegt werden können. Hinsichtlich der Stornierung von Rechnungen und Provisionen sei anzuführen, dass weder zeitnaher Schriftverkehr noch Bestätigungen noch sonstige Vereinbarungen zwischen den beteiligten Personen noch ein lückenloser Zahlungsfluss nachgewiesen werden habe können, was gegen die Richtigkeit dieses Vorbringens spreche. Außerdem widerspreche…
übernommen haben will, kann auch deshalb nicht von einem gesicherten Zahlungsfluss ausgegangen werden. 2.2.2. Provisionszahlung über 18.737,50 € Am 27.11.2004 wurden 18.737,50 € als Provisionsaufwand gewinnmindernd verbucht. Im Arbeitsbogen zur Betriebsprüfung ist eine Rechnung vom 27.11…
…Betriebsausgaben iHv. 37.700,00 S beantragt. Im Zuge von Erhebungen anlässlich der Berufungserledigung wurde festgestellt, dass mit den Betroffenen "Provisionsempfängern" weder Werkverträge abgeschlossen wurden, noch der Zahlungsfluss (es handelte sich nach Angaben des Bw. durchwegs um Barzahlungen) nachgewiesen werden können. Weiters wurde festgestellt, dass…
…auf die Berufung. Ergänzend führte er aus, dass die Zahlungsflüsse deshalb nicht nachgewiesen werden konnten, da sie "bar und nicht über ein Bankkonto flossen". In einem zwei Tage später an die Abgabenbehörde erster Instanz gerichteten Schreiben wurde "zusätzlich die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt". (woa…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des U., vom 23. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 6. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige bezog neben den…
…als Betriebsausgaben beansprucht und der entsprechende Vorsteuerabzug geltend gemacht. In den von Ihnen diesbezüglich vorliegenden Stellungnahmen wurden die den Gegenstand der Anzeige bildenden Sachverhaltsdarstellungen in Abrede gestellt. Vielmehr sei es zu einem Zahlungsfluss gekommen, der die tatsächliche Leistungserbringung auch bestätigen würde. Strittig ist folglich nunmehr…
…nicht erforderlich, da nach den Behauptungen der Bw. die angeblichen Honorarzahlungen in bar erfolgten. Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Abgabenfestsetzung der Bw. gegenüber und es wäre an ihr gelegen, von sich aus alle Geldbewegungen und Zahlungsflüsse offen zulegen. Graz, am 30. Juli 2008
…Hausverwaltung direkt bezahlt. Der Zahlungsfluss wurde somit nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates spricht weiters die Ausrichtung der Entlohnung für erbrachte Leistungen an der steuerlichen Bagatellgrenze als auch die Höhe der Vertretungskosten insgesamt gegen die Annahme eines fremdüblichen Vertrages, wenn wie…
…Arbeitskraft zwar monatlich Leistungen erbringe, aber erst am Ende des Jahres dafür (pauschal) abgegolten werde. Wobei weiters anzuführen ist, dass ein tatsächlicher Zahlungsfluss ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte. Es gibt diesbezüglich lediglich einen Hinweis der Gattin auf den Stundenaufstellungen (".... dankend erhalten ..."). Es gibt keinen Hinweis…
…vorgelegt worden. Auf der von der Ehefrau des Abgabepflichtigen gelegten Honorarnote vom 31.12.2007 wurde Barzahlung verlangt. Ein Zahlungsfluss konnte nicht nachgewiesen werden, zudem wies das Konto des Abgabepflichtigen zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Deckung auf. Die als Fremdleistungskosten angesetzte Betriebsausgabe konnte daher…
…dass diese Personen dem Bw gegenüber Vermittlungsleistungen als Subprovisionäre erbracht hätten, die einen Honoraranspruch dem Grunde nach und in der für das Jahr 2000 behaupteten Höhe nachvollziehbar belegen, noch dass der Bw den Zahlungsfluss an diese durch entsprechende, bei Zahlung (vgl. dazu die im AB…
…zugebe, fingierte Rechnungen vorgelegt zu haben. Die buchhalterische Darstellung sei jedoch nicht zwangsläufig mit einem faktischen Zahlungsfluss und einer Zahlungswidmung durch den Bw verknüpft. Die Bescheide stützten sich ausschließlich auf eine Aussage von JW im Strafverfahren, die dieser zu seiner eigenen Entlastung gemacht habe. Außerdem…
…der Nummer 20.780 der Firma SK-GmbH vom 22.12.2000 wurde trotz mehrmaliger Aufforderung der Nachweis einer Leistung und der Nachweis des Zahlungsflusses nicht erbracht. Beweiswürdigung: Im vorliegenden Fall wurden bei erklärten Einnahmen aus oben dargestellter Tätigkeit aus Beratung und begleitender Kontrolle in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 6. Dezember 2006 über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Mag. Martin Karner, betreffend Wiederaufnahme der Umsatz- und Körperschaftsteuerverfahren 1995 und 1996, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1994 bis 1998 nach in Wien…
Die Feststellung, wonach die Bw. keinerlei Unterlagen abverlangt habe um sich von der Existenz der D. Bau GmbH zu überzeugen sei, korrekt. Dazu werde allerdings angemerkt, dass der Bw. die Verpflichtung die Unternehmereigenschaft eines Geschäftspartners zu prüfen, zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sei. Die…
Trotz der angeführten Auskünfte und Unterlagen kommt die Betriebsprüfung zu dem Schluss, dass den Fakturen der A.-, B-, C.-, D-, E-, F.- und G. Bau GmbH an die Bw. kein tatsächlicher Leistungsaustausch zugrunde liegt und diese nur zum Schein erstellt wurden. Dies wird im wesentlichen…
…Ausstellungsdatum aufweist, ist aus ihm lediglich eine Pauschalsumme ("€ 250,00 pro Monat" bzw. "€ 3.000,00 im Jahr") zu entnehmen; ein konkreter Zahlungsfluss, aus dem ersichtlich wäre, wann und in welcher Höhe die Bw an ihre Mutter (als Betreuungsperson) Beträge entrichtet hat, wird…
…dessen hätte der Bw. aber auch nur mehr diesen einen Tag (= Silvestertag!) zur Verfügung gehabt, um sie noch im verfahrensgegenständlichen Zeitraum zu verausgaben. Das Schicksal der Berufung ist daher schon aus Gründen des nicht nachgewiesenen Zahlungsflusses entschieden (vgl. nochmals: § 19 Abs. 2 EStG 1988…
…Zinsen: Sachverhalt: Der Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Zinsen wurde im Betriebsprüfungsverfahren trotz mehrmaliger Aufforderung nicht beigebracht. Der Zahlungsfluss der Fremdmittel wurde nicht offen gelegt und die betriebliche Verwendung derselben nicht nachgewiesen. Beweiswürdigung: In einem gesonderten Schreiben über Vorhalt der Finanzbehörde gab der Bw. bekannt…
…um das tatsächlich beabsichtigte Entgelt handeln (VwGH vom 12.9.2001, 98/13/0111). Kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Hingabe kopierter Verrechnungsschecks und damit Unterbleiben eines tatsächlichen Zahlungsflusses, auffällig hoher Preis der Ware, ungewöhnliche Geschäftsanbahnung) die Feststellung getroffen werden…