Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, wohnhaft in A, über die Beschwerde der Bestraften vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 6. Mai 2009…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. August 2007, StNr. X1, betreffend Zahlungsaufschub gemäß § 172 FinStrG i.V.m. § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck, SN Y…
…90575/10/1998, hat das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Ansuchen des Bf vom 9.10.2002 um Gewährung einer Zahlungserleichterung bei der Entrichtung seiner Schuldigkeiten i.H.v. insgesamt € 16.066,15, nämlich eines Zahlungsaufschubes (= einer Stundung gem. § 172 FinStrG…
…nicht wesentlich ab, so steht dies der Bewilligung der Aussetzung im beantragten Ausmaß nicht entgegen. Nach § 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. § 212a Abs. 6 lautet: Wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs…
…Wien vom 20. Februar 2008, Zl.1 wurde der A. ein Zahlungsaufschub gemäß Art. 226 b ZK bewilligt und durch Barerlag in der Höhe von € 10.000,00 besichert. In diesem Bescheid wurde darauf hingewiesen, dass der Bewilligungsinhaber selbst zu überwachen hat, dass die…
…Ratenzahlung in Höhe von monatlich € 50,00 ein, das vom Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf bewilligt wurde. Für den damit verbundenen Zahlungsaufschub wurden mit Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. April 2008 gesetzeskonform Stundungszinsen für den Zeitraum vom 16…
…September 1997 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. September 1997, Zl. 100/69433/96-12, betreffend Zahlungsaufschub gemäß Art. 229 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 13. August 1996, GZ. 100/TA/69433/96…
…Stundungsfrist bis zum 25. September 2004 für den aushaftenden Steuerrückstand bereits abgelaufen ist. Da dem Bw. dadurch de facto ein stillschweigender Zahlungsaufschub in der beantragten Dauer gewährt wurde, war das Eingehen auf die vorgebrachten Berufungsgründe obsolet und spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. Oktober 2004
…darin aus, dass der Fälligkeitstag durch die oa. Berufungsentscheidung für die ausgesetzte Grunderwerbsteuer auf den 4. Juni 2007 verlegt wurde und demnach kein adäquat zu verzinsender Zahlungsaufschub eingetreten sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2007 wurden die Aussetzungszinsen auf 508, 30 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung…
…des unabhängigen Finanzsenate jedoch auch nur dann gerecht, wenn die Verzinsung einer nachzuerhebenden Zollschuld bei Zollschuldnern, denen- so wie der Bf.- für die ursprünglich erhobenen Abgaben ein Zahlungsaufschub zustand, der Zeitraum in dem die nachzuerhebenden Abgaben später entrichtet wurden, nicht mit dem Entstehen der Zollschuld…
…Begründung festgesetzt, dass für jene Abgabenschuldigkeiten von insgesamt mehr als 750 Euro Stundungszinsen vorzuschreiben gewesen seien, für die aufgrund des Zahlungserleichterungsansuchens bzw. aufgrund der Bewilligung einer Zahlungserleichterung Zahlungsaufschub eingetreten sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 17. November 2008 verweist die Bw. darauf, dass…
…Betrag von € 3.663,73 an Umsatzsteuer 1993 und € 73,27 an erstem Säumniszuschlag 1994 gemäß § 212a BAO ein Zahlungsaufschub eingetreten und es seien die Aussetzungszinsen in Höhe von € 1.573,77 festzusetzen gewesen. Im Vorlageantrag vom 22. Mai 2012 wurde ausgeführt…
…neuerlich gestellten Aussetzungsantrages die Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben. Die Wirkung dieser Aussetzung der Einhebung bestand gemäß § 212a Abs. 5 erster Satz in einem Zahlungsaufschub. Der Ablauf der Aussetzung der Einhebung wurde erst mit Bescheid vom 31.1.2007 verfügt, die gemäß § 212a Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberatung, vom 10. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 10. Oktober 2011 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO nach der am 29. November 2012 in…
…229 Zollkodex können die Zollbehörden vorsehen, dass dem Zollschuldner neben dem Zahlungsaufschub andere Zahlungserleichterungen eingeräumt werden. Als weitere Zahlungserleichterung neben dem (im Art.244 Zollkodex geregelten) Zahlungsaufschub kommt insbesondere- im Hinblick auf den (diesbezüglich auf das nationale Recht verweisenden) Art.245 Zollkodex- eine Stundung gem. …
…noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen…
…beim Hauptzollamt Wien über die zum Stichtag 1. Oktober 1998 erfolgte Rückstandsaufgliederung, mit welcher ihm der auf seinem Zahlungsaufschubkonto Nr: xxx aufrechte Gesamtbetrag in der Höhe von S. 54.672,00 (Zoll: 28.000,00, Einfuhrumsatzsteuer: 25.600,00, Säumniszuschlag: 1.072,00) mitgeteilt wurde…
…nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs. 1) vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz eingebracht, so…
…Ottinger, Abgabeneinhebung durch die Finanzämter (1996), § 231 Rz 6, den Charakter eines Moratoriums habe, also einen Zahlungsaufschub dergestalt bewirke, dass die Nichtzahlung der betroffenen Abgabenschuldigkeiten keine Einbringungsmaßnahmen nach sich ziehe. Dieselbe Wirkung habe nach dem klaren Wortlaut des § 212a Abs. 5 iVm § 230 Abs. 2…
…noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen…