…nicht beigebracht worden seien, die geltend gemachten Aufwendungen nur insoweit zu berücksichtigen gewesen seien, als Beweismittel vorgelegen seien. Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung lägen nur dann vor, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit des Antragstellers bildete. Diese Voraussetzungen seien…
…eine Fläche von rund 30 m2 genutzt werde. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung dieser Aufwendungen mit der Begründung, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorliegen würden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden würde…
…lit. d EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…November 2005 blieb jedoch genau jener Betrag bei den Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit unberücksichtigt. Dies wurde damit begründet, dass für einem Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer Werbungskosten nur dann vorliegen würden, wenn Dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilde…
…Danach hat der Bw. im Wohnungsverband (ca. 70 m²) ein Arbeitszimmer mit einer Wohnnutzfläche im Ausmaß von 12,5 m² und außerdem einen weiteren Wohnraum (21,8 m²) zu einem Drittel für berufliche Zwecke genutzt. Er gab darüber hinaus bekannt zusätzliche Aufwendungen wie Rechtsanwaltskosten in…
…als Geschenkgeberin für die Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Steuern etc. als Fruchtnießerin allein aufzukommen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann ein im Wohnungsverband der Eltern (vorliegend von Mutter und Bruder) gelegenes Zimmer nicht als Haushalt angesehen werden (Erk. Vom 22.9.1987, 87/14/0066). Der Umstand…
…um Ergänzung folgender Punkte ersucht: "1997 - Die Kosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer (Büro.) sind nicht abzugsfähig da der Mittelpunkt der Tätigkeit in der Kanzlei liegt. Die Höhe der geltend gemachten Kosten sind bekanntzugeben. - PKW-Kosten Der Privatanteil PKW wird vom Finanzamt auf mind…
…März 2006 geht hinsichtlich Werbungskosten folgendes hervor: "Werbungskosten Arbeitszimmer: Aufwendungen für ein außerhalb des Wohnungsverbandes gelegenes Arbeitszimmer im Jahr 2005, für die berufliche Tätigkeit bei der "G.L.St.M. i.I.". Seit Juli 2005 muss ich sämtliche Buchhaltungsarbeiten samt Nebenarbeiten wie Lohnverrechnung etc. in…
…genanntes gemischt genutztes Gebäude vor, sodass eine anteilsmäßige Zurechnung zum Betriebs- bzw. Privatvermögen vorzunehmen ist. Bei Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume, die sich im Wohnungsverband des Abgpfl. befinden, konnte nur dann die Anerkennung als Arbeitszimmer und somit als Betriebsausgabe erfolgen, wenn diese Räumlichkeiten notwendigerweise ausschließlich…
…nicht Wohnzwecken dienten, als betrieblich anerkannt werden sollen. Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume, die sich im Wohnungsverband des Abgabepfl. befinden, sind jedoch nur dann als Arbeitszimmer und somit als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn diese Räumlichkeiten notwendiger Weise ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden. Eine Galerie…
…2003) wurde die Berufung vom 10. Juni 2005 als unbegründet abgewiesen. Begründend wird ausgeführt: Der Büroraum befinde sich im privaten Wohnhaus und liege somit im Wohnungsverband (er stelle einen Teil des Eigenheimes dar, befinde sich auf demselben Grundstück, das Vorhandensein weiterer Zugänge von außen sei…
…weder die Ansicht des Beschwerdeführers, dass gegenständlich das Arbeitszimmer als vom Wohnbereich abgetrennt zu beurteilen sei, weil ein Arbeitszimmer dann im Wohnungsverband liegt, wenn es einen Teil der Wohnung oder eines Einfamilienhauses darstellt und über einen gemeinsamen Eingang mit den Wohnräumlichkeiten verfügt (...), noch seine Auffassung…
…wäre, diese Unterlagen (englische Fachbücher, aber auch Wörterbücher) in die Kanzleiräume zu verbringen. Rechtlich folgt daraus: Notwendigkeit: Die Anerkennung der Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass das Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Abgabepflichtigen notwendig ist. Aufwendungen…
…ESt-Akt Bl 40ff/1999) und führte zum Streitpunkt in in der zusätzlichen Bescheidbegründung (ESt-Akt Bl 43f/1999) aus, dass Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 abzugsfähig seien…
…Arbeitszimmer keine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben. Als Begründung führte das Finanzamt an, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorlägen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilden würde. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden…
…die Abzugsfähigkeit des streitgegenständlichen Arbeitszimmers erfüllt sind. Die erstinstanzlichen Bescheide begründete die Abgabenbehörde erster Instanz damit, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur dann vorliegen würden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden würde…
…Berufungswerber im strittigen Zeitraum bei seinen Eltern in L, wohnhaft, allein stehend und ledig war. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" angesehen werden (vgl. VwGH 22.9.1987, 87/14/0066…
…28. August 2002 setzte das Finanzamt die Gutschrift an Einkommensteuer mit € 2.320,01 fest. Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung würden nur dann vorliegen, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilden würde. Diese…
…Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird." Die Einkünfte im Jahr 2000 seien im Wesentlichen durch das Abhalten von Seminaren und Vorträgen erzielt worden. Die (beantragten) Raumkosten würden anteilige Miet- und Betriebskosten für ein im Wohnungsverband gelegtes (wohl gemeint: gelegenes) Arbeitszimmer betreffen…
…folgender Begründung: Die Subsumtion des Sachverhaltes unter den in § 20 Abs. 1 Z.2 lit. d EStG normierten Tatbestand (Vorliegen eines nicht den Mittelpunkt der fachärztlichen Praxis bildenden Arbeitszimmers im Wohnungsverband) sei rechtswidrig. Nach dem typischen Berufsbild eines Arztes bildeten Patientenaufnahme, Untersuchung und Anamnese, Diagnose…