…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Gemäß lit. b bzw. c sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Pauschbeträge zu berücksichtigen (sog. Pendlerpauschale). Dabei muss der Arbeitnehmer diese Fahrtstrecke überwiegend im Lohnzahlungszeitraum zurücklegen. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den…
…Bw. allerdings den Abzug der beantragten sonstigen Werbungskosten (= tatsächliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von € 1.579,20) zur Gänze und brachte statt dessen nur den Werbungskostenpauschbetrag von € 132,00 bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug…
…630 Euro jährlich | 40 km bis 60 km | 1.242 Euro jährlich | über 60 km | 1.857 Euro jährlich c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…
…dann rechtfertigen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die ohne Zweifel bestehenden öffentlichen Verkehrsverbindungen (Intervalle, Fahrzeiten) im Konnex mit der dem Finanzamt bekannt gegebenen einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in freier Beweiswürdigung die begründete Schlussfolgerung, dass in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen nach Maßgabe der Bestimmungen des …
…Sabotage gehandelt haben könne, was bei ihrem Beruf als Revisor nicht ausgeschlossen werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: A) Pendlerpauschale Die Fahrtstrecke zwischen der Wohnung der Berufungswerberin und ihrer ehemaligen Arbeitsstätte beträgt 38,4 km (Quelle: maps.google.at). Zu prüfen ist daher, ob…
…seinen Unterkünften zu seinen Arbeitsstätten gefunden. Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind auch die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Z 6…
…enthält § 16 Abs. 1 Z 6 leg.cit. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. gegebenenfalls dem Pendlerpauschale abgegolten. Im vorliegenden Fall haben die Fahrten des Bw. anlässlich seiner Fahrten zu den an dem…
…Arbeitsstätte) ist selbst bei entsprechendem Nachweis nicht vorgesehen. Beim Pendlerpauschale handelt es sich demnach um eine unwiderlegbare Typisierung. Typisierende Normen dienen als Vereinfachungszwecknormen dem insbesondere im steuerrechtlichen Massenverfahren unumgänglichen Bestreben nach Praktikabilität der Rechtsanwendung. Eine Pauschalierung von Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und…
…und Arbeitsstätte. Die dafür erfolgten Aufwendungen können nach dem Vorgesagten nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 steuerlich berücksichtigt werden. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 werden zusätzlich Pauschbeträge (Pendlerpauschale) berücksichtigt, wenn die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung…
…festlegen als durch das Abstellen auf das Verlassen des tatsächlichen Dienstortes (VwGH 9.12.2004, 2000/14/0048). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B…
…| Jährlich | 40 km bis 60 km | 891 Euro | Jährlich | über 60 km | 1.332 Euro | Jährlich c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…
…In diesen Fahrten wären Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu erblicken, welche den Ansatz eines Sachbezuges rechtfertigen würden. In der Berufung gegen diese Vorschreibungen blieb der festgestellte Sachverhalt unbestritten. Eingewendet wurde jedoch, dass der Gebäudeteil "Wohnung" als vom Betriebsgebäude getrennt anzusehen sei, weshalb von einer…
…die in Rede stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen, da es sich bei den diesen Aufwendungen zu Grunde liegenden Fahrten nach Ansicht des Finanzamtes um solche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…
…ein firmeneigenes Kraftfahrzeug nachweislich höchsten 6.000 km jährlich für Privatfahrten benützt werde. Die Bw habe in dem von ihr geführten Fahrtenbuch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Privatfahrten behandelt. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw ein, sie sei…
…Die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung wurde seitens des Bw. mit 79 Kilometern berechnet. Ergänzend führte er dazu aus, dass ihm bewusst sei, dass Fahrten zum Dienstort nicht als Dienstfahrt eingetragen werden dürfen. Da der Bw. jedoch sein Business aus dem Home-Office durchführe und es…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht entsprechend berücksichtigt worden wären. Demgegenüber stand eine Gutschrift für zu viel abgeführten Dienstgeberbeitrag. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung gegen diese Bescheide führte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin aus, die Außendienstmitarbeiter kämen regelmäßig am Montag zu Besprechungen und zur Abholung…
…1 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind beruflich veranlasst und stellen zwar grundsätzlich Werbungskosten dar, sind jedoch in pauschalierter Form durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten…
…einer Gutschrift von 1.250,00 €. Die beantragten Reisekosten und Diäten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt. In der Begründung führte das Finanzamt folgendes aus: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hierfür erwachsenden Kosten durch…
…weshalb sich mehrere Telearbeiter einen Arbeitsplatz teilen und an diesen Tagen auch verschiedene Arbeiten (Evidenzbearbeitung alter Akten, Mails drucken, Kopieren, Faxen usw.) erledigten. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte könne kein Kilometergeld berücksichtigt werden. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die…
…nicht zur Anwendung gelangen kann. Diese rechtsdogmatische Begründung ist der ergebnisorientierten und argumentationslosen Kritik von PÜLZL, in SWK, 13/2004, S 471, an der Judikatur des VwGH zur Absetzbarkeit von Fahrtkosten bei Identität von Wohnung und Arbeitsstätte entgegenzustellen. 3. Zusammenfassung Die gegenständliche Berufung konnte daher…