…Zwecken widmen zu können. Es liegt keine fremdbestimmte Reise vor, weil hinsichtlich des Reiseantritts zeitlich disponiert werden konnte. Rz 296: Zur Abgrenzung Dienstreise - Pendlerpauschale - Sachbezugsermittlung bei Nutzung des arbeitgebereigenen KFZ - Dienstverrichtungen auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kundenbesuche) siehe weiters Pendlerpauschale, Rz 249 ff.
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Gemäß lit. b bzw. c sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Pauschbeträge zu berücksichtigen (sog. Pendlerpauschale). Dabei muss der Arbeitnehmer diese Fahrtstrecke überwiegend im Lohnzahlungszeitraum zurücklegen. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den…
…der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: […] 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs 5 Z 1 EStG 1988) abgegolten. Nach Maßgabe…
…die Einteilung der Dienstorte durch Marktsituationen und Schülerströme, sie obliegt nicht einer freien Disposition durch die Lehrkraft. Werbungskosten sind gem. § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören gem…
…EStG 1988 abgegolten sind. Dieser Absetzbetrag wurde beim Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid in der gesetzlich vorgegebenen Höhe von € 291,00 berücksichtigt. Laut Pendlerrechner war dem Bf. zumindest hinsichtlich der halben Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die gesamt 57 Km beträgt, die Benützung eines öffentlichen…
…0,42 € = 6.021,54 €). Das Finanzamt vertritt hingegen die Auffassung, dass 4.975 km als nicht abzugsfähig auszuscheiden seien (1.664 km für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, 3.311 km für Privatfahrten). Begründet wird dies von der Abgabenbehörde wie folgt…
…Rz 23) und dass Richtlinien darüber hinaus für das Bundesfinanzgericht keine Bindungswirkung entfalten. Für die Zurechnung eines Sachbezuges ist es daher ohne Bedeutung, ob dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers „Spezialfahrzeuge“ oder herkömmliche Pkw’s für Privatfahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zur Verfügung…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit b EStG idF BGBl. I 2010/11). Ist dem Arbeitnehmer im Lohnfortzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle der Pauschbeträge nach lit. b folgende Pauschbeträge berücksichtigt…
…Büromaterial, Arbeitsmittel und Fachliteratur 892,61 Euro) berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, Fahrtkosten stellten keine spezifischen Reisekosten dar, sondern seien als Werbungskosten allgemeiner Art zu berücksichtigen. Im Falle von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würden diese allerdings durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. durch das Pendlerpauschale abgegolten werden…
…ausgeführt, ist die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abgezogen werden können, durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausreichend geklärt. Die ordentliche Revision ist demzufolge nicht zulässig (zur außerordentlichen Revision siehe nachstehende Rechtsbelehrung…
…Bw. allerdings den Abzug der beantragten sonstigen Werbungskosten (= tatsächliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von € 1.579,20) zur Gänze und brachte statt dessen nur den Werbungskostenpauschbetrag von € 132,00 bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug…
…630 Euro jährlich | 40 km bis 60 km | 1.242 Euro jährlich | über 60 km | 1.857 Euro jährlich c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…
…dann rechtfertigen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die ohne Zweifel bestehenden öffentlichen Verkehrsverbindungen (Intervalle, Fahrzeiten) im Konnex mit der dem Finanzamt bekannt gegebenen einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in freier Beweiswürdigung die begründete Schlussfolgerung, dass in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen nach Maßgabe der Bestimmungen des …
…Sabotage gehandelt haben könne, was bei ihrem Beruf als Revisor nicht ausgeschlossen werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: A) Pendlerpauschale Die Fahrtstrecke zwischen der Wohnung der Berufungswerberin und ihrer ehemaligen Arbeitsstätte beträgt 38,4 km (Quelle: maps.google.at). Zu prüfen ist daher, ob…
…seinen Unterkünften zu seinen Arbeitsstätten gefunden. Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind auch die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Z 6…
…enthält § 16 Abs. 1 Z 6 leg.cit. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. gegebenenfalls dem Pendlerpauschale abgegolten. Im vorliegenden Fall haben die Fahrten des Bw. anlässlich seiner Fahrten zu den an dem…
…Arbeitsstätte) ist selbst bei entsprechendem Nachweis nicht vorgesehen. Beim Pendlerpauschale handelt es sich demnach um eine unwiderlegbare Typisierung. Typisierende Normen dienen als Vereinfachungszwecknormen dem insbesondere im steuerrechtlichen Massenverfahren unumgänglichen Bestreben nach Praktikabilität der Rechtsanwendung. Eine Pauschalierung von Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und…
…und Arbeitsstätte. Die dafür erfolgten Aufwendungen können nach dem Vorgesagten nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 steuerlich berücksichtigt werden. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 werden zusätzlich Pauschbeträge (Pendlerpauschale) berücksichtigt, wenn die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung…
…festlegen als durch das Abstellen auf das Verlassen des tatsächlichen Dienstortes (VwGH 9.12.2004, 2000/14/0048). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B…
…| Jährlich | 40 km bis 60 km | 891 Euro | Jährlich | über 60 km | 1.332 Euro | Jährlich c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…