…enthielt folgende Ausführungen: Keine Steuerpflicht in Österreich ab 1.10. 2004, da ab diesem Datum Wohnsitzverlegung nach der Schweiz, Steuerpflicht in der Schweiz, In Österreich relevante Einkünfte aus 2004 beliefen sich auf Null, nicht wie im angefochtenen Bescheid in Ansatz gebracht 5.528 €, Die…
…Finanzamtes wurde in der Folge mittels Ergänzungsersuchens eine Reihe von Fragen an ihn gestellt, die er wie nachstehend beantwortete: Die Wohnsitzverlegung sei ab 1.1.2010 erfolgt, er habe auch einen Wohnsitz in Österreich, Adr1, er sei verheiratet und seine Ehegattin habe ihren Wohnsitz vorerst…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten Stb, vom 3. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 24. Oktober 2012 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…jedoch Ausschlag gebend; dass der Sohn Übernehmer des Hauses der Schwiegermutter ist, spielt bei dieser Sachlage keine Rolle. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats sind durch die Pflegebedürftigkeit der Schwiegermutter gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung des Bw. an seinen Beschäftigungsort gegeben. Die Voraussetzungen für…
…berufliche Tätigkeit an einem neuen Ort angetreten und der bisherige Familienwohnsitz in unüblicher Entfernung beibehalten, gelten die Aufwendungen für die zweite Haushaltsführung und für Familienheimfahrten solange durch die Erwerbstätigkeit veranlasst, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III B, …
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 2. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am…
…der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (z.B. VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038; VwGH 28…
…der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (z.B. VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038; VwGH 28…
…schon alle Voraussetzungen gegeben seien- mit 62 Jahren in Pension gehen. Er falle daher in die 5- Jahres Frist. Außerdem sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar. Der Bw. wohne in Ungarn in V…
…im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass der Bw bereits zu Beginn ihres Dienstverhältnisses nach einer angemessenen Übergangsfrist die Wohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort zumutbar gewesen wäre. Die anlässlich der Eheschließung erfolgte Verlegung ihres Hauptwohnsitzes von L in das nahe gelegene A stelle keinen in der…
…wiederum) zu berücksichtigungswürdigen Werbungskosten werden lasse. Wäre die Bw bereits zu Beginn ihres Dienstverhältnisses nach einer angemessenen Übergangsfrist ihrer zumutbaren Wohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort nachgekommen und hätte sie anlässlich ihrer Verehelichung ihren Hauptwohnsitz von H nach U verlegt, läge eine Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort…
…dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen entweder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten haben…
…dass der Berufungswerber seit 13. Juni 1985 in G beschäftigt sei und sich daher an diesem Ort seine Arbeitsstätte (Sta) befinde. Es sei ihm daher eine Wohnsitzverlegung in den Einzugsbereich des Arbeitsortes längst zumutbar gewesen. Daran vermöge auch der Umstand, dass die nunmehrige Ehegattin in…
Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann auch darin begründet sein, dass der Steuerpflichtige jederzeit mit der Abberufung von seiner Arbeitsstelle rechnen musste. Es reicht aber nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, aus, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom…
…eine Lehre in I.. Danach hätte er Zivildienst geleistet. Der doppelte Wohnsitz sei erst 2004 gegründet worden, zuvor sei das Pendeln möglich gewesen und daher sei kein Grund für eine Wohnsitzverlegung gegeben gewesen. Der Sohn habe - wie er in S. in die Schule gegangen sei…
…Lebensinteressen dieser Personen bildet. Aufwendungen für Familienheimfahrten können dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann und daher derartige Aufwendungen als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse1, vertreten durch Vertreter, Adresse2, vom 8. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 27. April 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 22. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 6. Dezember 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seiner Berufung gegen…