BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001 entschieden: Eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung findet nicht statt. Hinweis Diese Berufungsentscheidung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die im Kalender 2001 erzielten Einkünfte werden gemäß § 188 BAO festgestellt (in…
…Somit ist davon auszugehen, dass auch die Vermietung umsatzsteuerpflichtig (10 % USt auf Entgelte für Wohnraumvermietung nach § 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994) ist und damit steht der Vorsteuerabzug nach § 12 UStG 1994 im Falle einer marktkonformen Wohnraumvermietung zu (vgl. auch Beiser in…
…Vermietung einzuschränken. Im Falle einer marktkonformen Vermietung würde der Vorsteuerabzug daher zwingend zustehen. Bei der Vermietung des verfügungsgegenständlichen Objektes sei von einem durchschnittlichen Jahresmieterlös in den letzten Jahren von € 7.000,00 auszugehen. Die gewinn- und verlustbringende Wohnraumvermietung wäre umsatzsteuerlich gleich zu behandeln. Die…
…gewerblich genutzten Bereich bzw. zum Bereich der Wohnraumvermietung) und die daraus abgeleiteten Änderungen bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) und der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages (IFB) sowie gegen eine Nichtanerkennung eines Teilbetrages einer an seine Gattin anlässlich deren Pensionierung gewährten Abfertigung, welcher von der…
…Hinweis auf VwGH 7.7.2011, 2007/15/0255 und VwGH 19.10.2011, 2008/13/0046; Mayr, Wohnraumvermietung zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern, SWK 14/2012, 719). Erfolgt die Überlassung der Nutzung nicht deshalb, um Einnahmen zu erzielen, sondern um dem Gesellschafter einen nicht…
…Vorsteuern eliminierte und einkommensteuerlich den Ausgleich der aus dieser Tätigkeit entstandenen Verluste mit anderen positiven Einkünften versagte. Die Bw erhob durch ihren steuerlichen Vertreter innerhalb erstreckter Frist Berufung. Sie beantragte die Anerkennung ihrer Wohnraumvermietung als Einkunftsquelle und unternehmerische Tätigkeit, eine Neuberechnung der Einkünfte aus Weingartenverpachtung…
…Privatwohnung aus betrieben wird. Dazu führt der Teamleiter des Finanzamtes aus, dass davon ausgegangen worden sei, dass ab 2008 eine Wohnraumvermietung erfolgt sei, weswegen diese Vermietung mit 10 % USt erfasst worden ist. Die Umsätze des Einzelunternehmens wurden nach den Umsätzen der GmbH der Vorjahre auch…
…Sachgerecht in diesem Zusammenhang ist, dass es auch zu keiner Besteuerung der Mietzahlungen kommt (vgl. Mayr, Wohnraumvermietung zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern, SWK 14/2012, S. 718ff). In der Verwaltungspraxis erfolgt - gestützt auf die Rspr des VwGH - die Herleitung fremdüblicher Mieten durch Umkehrung des Ertragswertverfahrens…
…und § 6 LVO 1993 nicht der Umsatzsteuer und ein Vorsteuerabzug steht nicht zu. In unionsrechtskonformer Interpretation ist eine als Liebhaberei beurteilte verlustträchtige Wohnraumvermietung nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes zwingend unecht steuerbefreit. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 16. Juli 2012
…wird. Wenn auch das Gemeinschaftsrecht für die Vermietung eine unechte Steuerbefreiung vorsehe, stehe den Mitgliedstaaten eine Option zur Steuerpflicht offen. In Österreich sei eine Wohnraumvermietung allgemein nicht steuerbefreit. Daher sei es nicht zulässig, die Umsatzsteuerpflicht einer "kleinen Vermietung" vom ertragsteuerlichen Totalerfolg abhängig zu machen. Für…
…Unter der Annahme des Vorliegens einer marktkonformen Wohnraumvermietung würde eine Versagung des Vorsteuerabzuges mit den Begründungen der Liebhabereiverordnung zu einer Teilung der Wohnraumvermieter führen und zwar zu einer a) marktkonformen Wohnraumvermietung mit Gesamtüberschuss und Vorsteuerabzug und b) marktkonformen Wohnraumvermietung mit Gesamtverlust ohne Vorsteuerabzug In diesem…
… 6 LVO. Der Vorsteuerabzug steht in allen Fällen einer marktkonformen Wohnraumvermietung zu. Die Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn ist auf nicht marktkonforme wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinn der "Enkler- Rechtssprechung" einzugrenzen. Da in diesem Fall sehr wohl eine marktkonforme Wohnraumvermietung vorliegt, ist eine unternehmerische Tätigkeit anzunehmen." Über…
…Ebenso spreche der Grundsatz der Kostenneutralität der Mehrwertsteuer in der Unternehmerkette kraft Vorsteuerabzuges für eine erklärungsgemäße Veranlagung, da eine Umsatzsteuerpflicht (Wohnraumvermietung mit 10%) ohne Vorsteuerabzug gemeinschaftsrechtswidrig und verfassungswidrig sei. Aufgrund des verkürzten Prognosezeitraumes von 20/23 Jahren sei ertragsteuerlich eine Nichterfassung von Verlusten in der…
…Seite 666ff) zum Schluss, dass die Regelungen der Liebhabereiverordnung über die "kleine Vermietung" gemeinschaftsrechtswidrig und verfassungswidrig seien. Eine nachhaltige marktkonforme Wohnraumvermietung berechtige zum Vorsteuerabzug, gleichgültig, ob ein positiver oder negativer Totalerfolg erzielt werde. Wer einen marktüblichen Mietzins verrechne - was im berufungsgegenständlichen Fall gegeben sei - sei…
…dass damit auch Nebenleistungen honoriert wurden. Auch aus den Mietverträgen, bei denen es sich um übliche Standardmietverträge für Wohnraumvermietung handelt, sind keinerlei Vereinbarungen hinsichtlich der dargestellten zusätzlich erbrachten Leistungen - ausgenommen der Pflicht zur Instandhaltung des Bestandobjektes durch den Vermieter - enthalten. Im Gegenteil - die Mietverträge enthalten…
…Vermieters bzw. dessen Hausverwaltung bedurft hätte. In weiterer Folge wäre hinsichtlich der Wohnungen Top 4 und 5 keine Wohnraumvermietung, sondern eine zumindest teilweise dem Normalsteuersatz von 20% unterliegende Geschäftsraumvermietung vorgelegen. 2.3 Eingangsrechnung der C-KEG: Im vorliegenden Fall hat sich P.B. nach der…
…zulässig, die Wohnraumvermietung insgesamt unecht steuerfrei zu stellen und so vom Vorsteuerabzug auszuschließen. Es sei jedoch nicht mit der 6. MWSt-RL zu vereinbaren, den Vorsteuerabzug im Bereich der Wohnraumvermietung vom ertragsteuerlichen Ergebnis (Totalüberschuss oder Totalverlust) abhängig zu machen. Es stellt sich also die Frage…
…Beginn der Mietverhältnisse sei der 1. April 2004 vereinbart worden. Mit April 2004 seien die vereinbarten Mietzinse (Geschäftsraummiete zuzüglich 20% Umsatzsteuer betreffend die Vermietung an die I.-AG sowie Wohnraummiete zuzüglich 10% Umsatzsteuer betreffend die Wohnraumvermietung an Herrn Mag. A.P. und Frau Al.P.…
…hatte. Daraus war ein Nutzflächnanteil von 29,19% für die Geschäftsraumvermietung im EG bzw. von 79,81% für die Wohnraumvermietung in den beiden OG errechnet worden. Der Bw. hat dieser Flächenermittlung im weiteren Verfahren nichts mehr entgegengesetzt. Aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates fehlten hier allerdings…