…Auffassung fielen darunter nicht nur inländische öffentliche Mittel, sondern auch ausländische, insbesondere EU-Mittel (EStR Tz 301 und Artikel Petra Schwarzinger). Das zweite Tatbestandsmerkmal sei die unmittelbar Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Unmittelbarkeit sei auch gegeben, wenn eine Gesellschaft durch ihre Gesellschafter tätig werde…
… 4 Abs. 4 Z 5 lit. b für eine Tätigkeit im Ausland, die der Kunst, der Wissenschaft oder Forschung dient. Wie bereits im Erwägungsteil unter II), 1), begründet, war die Tätigkeit des Bw. im Rahmen des Leonardo-da-Vinci-Projektes als nicht wissenschaftlich im Sinne…
…zumutbar. Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, i. d. F. BGBl. Nr. 616/1995, BGBl. II Nr. 307/1997, BGBl. II Nr. 295/2001 und BGBl. II Nr…
…in Zusammenhang mit ihrer Mitarbeit am Forschungsprojekt hat die Bw. trotz Aufforderung hiezu nicht dargetan. Eine unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung (durch Abgeltung des Sachaufwandes) liegt insoweit nicht vor. Da derartige Aufwendungen nicht angefallen sind, konnte mit dem Forschungsstipendium nur ein Einkommensersatz abgegolten werden…
…oder aus Mitteln der im § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 genannten Institutionen zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben) von der Einkommensteuer befreit. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (siehe auch VwGH 22.1.1992, 91/13/0066) hat…
…befreit sind. Ein Auslandstipendium zur Förderung der Kunst liegt hier aber nicht vor. Eine Befreiung von der Einkommensteuer von postgraduaten Stipendien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung ist somit auch nach den vom BMF erlassenen Richtlinien nicht vorgesehen. Das Gegenteil ist der Fall. Nach den…
…Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Die Stellungnahme des bundesweiten Fachbereiches wurde der Bw zur Kenntnis gebracht. In den Berufungen bringt die Bw im Wesentlichen vor: "Die Abgabenbehörde stützt Ihre Berechnungen und damit die Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie darauf…
…Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht hervor, dass die Berufungswerberin ein von einem inländischen Unternehmen vermitteltes und beworbenes Fernstudium (Bachelorstudiengang für HAK - Absolventen) an einer ausländischen Hochschule betreibt, das mit einem vollwertigen Bachelorabschluss mit…
…ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 ergangen (BGBl. Nr. 605/1993). In § 2 dieser Verordnung sind jene Gemeinden genannt, von denen die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz zeitlich noch…
…Lehre und Forschung, - Organisations- und Personalentwicklung, - Feldarbeit in sozialen Institutionen. Die Ausbildung richtet sich also nicht an Angehörige der unterschiedlichsten Berufe, sondern an Personen, die in Berufen mit einem in einigen Aspekten ähnlichen Anforderungsprofil tätig sind. Dass der Teilnehmerkreis neben Personen aus dem Bildungs- und…
…ist die Förderung von a) Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiete von Lernstörungen, insbesondere der Lese- und Schreibschwäche/Legasthenie; b) Maßnahmen, die die Implikationen von Lernstörungen, insbesondere der Lese- und Schreibschwäche, im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung vorbeugen, lindern und beheben. Die Tätigkeit des Vereins…
…Nach § 3 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. 1993/605, ist die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort Innsbruck von der Wohnsitzgemeinde des Berufungswerbers zeitlich noch zumutbar, weshalb Innsbruck innerhalb des Einzugsbereiches des…
…befreit sind. Ein Auslandstipendium zur Förderung der Kunst liegt hier aber nicht vor. Eine Befreiung von der Einkommensteuer von postgraduaten Stipendien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung ist somit auch nach den vom BMF erlassenen Richtlinien nicht vorgesehen. Das Gegenteil ist der Fall. Nach den…
…verfüge auch auf Grund seiner Studien der Germanistik und Ethnologie sowie auf Grund seiner jahrelangen Tätigkeit als Wissenschaftsredakteur beim ORF über ausreichende Kenntnisse, die ihn befähigten, entsprechende Bücher wissenschaftlichen Inhalts herauszugeben. Er sei Träger mehrerer Auszeichnungen für journalistische Leistungen im Interesse von Wissenschaft und Forschung…
…führen kann, der Abgabenbehörde die Nachweisführung der Erreichbarkeit aber im gegenteiligen Fall 1.2. verwehrt sein sollte. 2. Ist der Ausbildungsort in keiner Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt, ist nach § 2 Abs. 1…
…führen kann, der Abgabenbehörde die Nachweisführung der Erreichbarkeit aber im gegenteiligen Fall 1.2. verwehrt sein sollte. 2. Ist der Ausbildungsort in keiner Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt, ist nach § 2 Abs. 1…
…führen kann, der Abgabenbehörde die Nachweisführung der Erreichbarkeit aber im gegenteiligen Fall 1.2. verwehrt sein sollte. 2. Ist der Ausbildungsort in keiner Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt, ist nach § 2 Abs. 1…
…Fassung während des gesamten Jahres 2001 nicht anwendbar ist, sondern erst ab 2002 gilt. Allerdings ist zu beachten, dass auch die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993 eine Änderung erfahren hat…
…BGBl 624/1995 idgF. innerhalb des Einzugsbereiches des Familienwohnsitzes gelegen sei und anderseits eine tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Ausbildungsort gemäß § 2 der zu § 26 Abs.3 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) ergangenen VO des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF), BGBl 605/1993 idgF…
…wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, i. d. F. BGBl. Nr. 616/1995, BGBl. II Nr. 307/1997, BGBl. II Nr. 295/2001 und BGBl. II Nr…