…des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung gemäß Art. 203 ZK durch die Nichtwiedergestellung des Versandgutes bei der Bestimmungsstelle Wien entstanden. Die Ware wurde aus dem Versandverfahren entnommen und ist in den Wirtschaftskreislauf eingegangen. Gemäß Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK ist auch derjenige Zollschuldner…
…EuGH dazu vor allem festgehalten, das Vorhandensein von vorschriftswidrig verbrachten Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft allein berge eine sehr große Gefahr, dass diese Waren letztlich Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten finden. Haben diese Waren erst einmal die Zone verlassen, in der sich die erste…
…Wissenmüssen um das Entziehen an. Ausreichend sei alleine die Verfahrensinhaberschaft. Der Pflichteninhaber als Zollschuldner habe dafür einzustehen, wenn in seinem Verantwortungsbereich befindliche Waren in den unmittelbaren Wirtschaftskreislauf eingehen. Er sei in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Pflichten eingehalten werden, die sich aus der Inanspruchnahme…
…als Verfahrensinhaber hatte dafür einzustehen, dass Waren, die sich in ihrem Verantwortungsbereich befunden haben, zollunredlich in den unmittelbaren Wirtschaftskreislauf eingegangen sind. Wegen dieser als Erfolgshaftung konzipierten Zollschuldentstehung kann im Einzelfall vielfach offen gelassen werden, wer tatsächlich entzogen hat. Der Rückgriff auf den Pflichteninhaber ist immer…
…Entziehen. Ausreichend ist allein die Pflichteninhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren, die sich in seinem Verantwortungsbereich befinden, in den unmittelbaren Wirtschaftskreislauf eingegangen sind (vgl. Witte, Kommentar zum Zollkodex, Art. 203, Rz 20). Wenn auch die Berufungsbehörde - wie auch Witte in Rz 3 zu Art…
…auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren die sich in seinem Verantwortungsbereich befinden, in den unmittelbaren Wirtschaftskreislauf eingegangen sind (vgl. Witte, Kommentar zum Zollkodex, Art. 203, Rz…
…43 ff ZK abzugeben, um sie einer zulässigen zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen, nach der Wegbringung vom Amtsplatz des Grenzzollamtes ohne Kenntnis und Mitwirkung der Zollbehörden später (nachfolgend) in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft. Dies gilt auch für die in der gemeinsamen Wohnung des Bf. und N.O…
…der Beteiligte nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Das Hauptzollamt Linz stützt seinen Bescheid neben dem Hinweis auf das o.a. Urteil des EuGH auch auf die Feststellung, dass die Waren in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft gelangt sind. Nähere Ausführungen dazu, wodurch dies geschehen sein soll…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 5 Wien als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR MMag. Dr. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Ing. Michael Niedermayer und Ing. Wolfgang Pröglhöf als weitere Mitglieder des…
…und der Mehrwertsteueranspruch hinsichtlich solcher Fälle im Kern die gleichen sind. Beide Regelungen sind insofern hinsichtlich ihrer Hauptmerkmale vergleichbar, als die Tatbestände durch die Einfuhr in die Gemeinschaft und die sich anschließende Überführung in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten entstehen (EuGH vom 29. April 2010, Rs…
…des Steuerpflichtigen. Die Einschränkung der Energieabgabenvergütung ausschließlich auf Produktionsbetriebe führe zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung von sämtlichen anderen Betrieben im Wirtschaftskreislauf und damit zu einer verfassungswidrigen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Der allgemein anerkannte wirtschaftspolitische Leitgedanke der seit über zehn Jahren bestehenden Regelung zur Energieabgabenvergütung bestehe darin, dass…
…des Steuerpflichtigen. Die Einschränkung der Energieabgabenvergütung ausschließlich auf Produktionsbetriebe führe zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung von sämtlichen anderen Betrieben im Wirtschaftskreislauf und damit zu einer verfassungswidrigen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Der allgemein anerkannte wirtschaftspolitische Leitgedanke der seit über zehn Jahren bestehenden Regelung zur Energieabgabenvergütung bestehe darin, dass…
…sollen. Dies sei einzig und allein dadurch verhindert worden, indem die Waren in der Folge von bisher unbekannten Tätern entwendet worden seien. Dadurch seien die Waren nachweislich nicht dem regulären steuerpflichtigen und eingangsabgabenpflichtigen Wirtschaftskreislauf zugeführt worden. Hierbei handle es sich offensichtlich um besondere Umstände, bei…
…Voraussetzungen lägen vor. Die Behörde sei überhaupt nicht auf das Vorliegen allfälliger Ausnahmetatbestände eingegangen. Einfuhrabgaben seien nur für solche Nichtgemeinschaftswaren zu erheben, die endgültig im Zollgebiet der Gemeinschaft verblieben und dadurch dem hiesigen Wirtschaftskreislauf zugeführt würden. Eine Einfuhrabgabenerhebung sei sohin nicht gerechtfertigt, wenn die eingeführte…
…Gedanken eines modernen Wirtschaftszolls, weil die mit Mängeln behafteten Waren keinen Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft gefunden hätten. Im Gegenstande sei die Schadhaftigkeit der Waren erst im Dezember 2000 erkannt und diese nach einer umfangreichen Korrespondenz mit dem ausländischen Lieferer am 21. Dezember 2000…
…bereits im Zeitpunkt der Einbringung aus der Schweiz in die EU für den Verkauf in Österreich bestimmt gewesen. Durch den Verkauf sei dieses Instrument ohne zollrechtliche Behandlung in den unmittelbaren Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft eingegangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Bf…
…werde. Da im vorliegenden Fall die Bf als in der Warenanmeldung genannte Warenempfängerin der Zollschuld am nächsten stehe, weil die betreffende Ware zu ihrem Vorteil in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sei, sei sie im Rahmen des im Art.213 Zollkodex normierten Auswahlermessens als Zollschuldnerin herangezogen worden…
…der Warenanmeldung als Warenempfängerin genannte Bf der Zollschuld allein schon deshalb näher steht als die Anmelderin, weil die betroffene Ware ja zu ihrem (geschäftlichen) Vorteil in den Wirtschaftskreislauf eingegangen ist, braucht dazu seitens des Unabhängigen Finanzsenates nichts mehr weiter ausgeführt zu werden und geht das…
…eingeräumte Auswahlermessen nach Art.213 Zollkodex- der Bf, weil sie als in der Anmeldung genannte Warenempfängerin der Zollschuld am nächsten stehe und die betreffenden Waren zu ihren Gunsten in den Wirtschaftskreislauf eingegangen seien. Gegen diese (oben angeführten 7) Abgabenbescheide erhob die Bf, vertreten durch Dr…
…nachvollziehbar dahingehend begründet, dass diese als in der Warenanmeldung genannte Warenempfängerin der Zollschuld am nächsten steht und die betroffenen Waren zu ihrem (geschäftlichen) Vorteil in den Wirtschaftskreislauf eingegangen sind. Das gesamte übrige von der Bf in deren Beschwerde vom vom 30.11.2003, ihrer ergänzenden…