…RV/2139-W/09 verwiesen. Es wird darauf verwiesen, dass der Berufungsentscheidung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung zu Grunde zu legen war. Sollten in der Folge Gutschriften mit rückwirkender Wirksamkeit verbucht werden, wird auf § 293a BAO verwiesen. Es war daher spruchgemäß zu…
…gemäß § 293a BAO auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen unmittelbar auf einer unrichtigen oder nachträglich unrichtig gewordenen Verbuchung der Gebarung beruhenden Nebengebührenbescheid aufheben oder abändern. Nachträglich unrichtig kann eine Gebarung vor allem in Fällen werden, in denen Gutschriften rückwirkende Wirksamkeit zukommt. Eine…
…würden ebenfalls zum Inhalt der Berufung erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…
…Konkursforderungen in Höhe von S 44.458,00 (€ 3.230,90) ergeben hätten, die im Insolvenzverfahren wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen nicht rechtzeitig angemeldet werden hätten können. Der Berufungswerber möge daher auch die nicht angemeldete Forderung entsprechend dem Zahlungsplan berücksichtigen. Mit Wirksamkeit 29.9.2003…
…Aussetzung der Einhebung sind Aussetzungszinsen vor der Verfügung des Ablaufes oder des Widerrufes der Aussetzung nicht festzusetzen. Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften sowie Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden…
…folgenden Überlegungen: Da die Zustelladresse mit der vom Antragsteller bekannt gegebenen übereinstimmt, und der Antragsteller einerseits die ausgewiesenen Gutschriften nachweislich in Empfang genommen hat und andererseits eine Ratenvereinbarung hinsichtlich der Abgabennachforderung mit dem Finanzamt traf, die von ihm auch eingehalten wurde, ist auch davon auszugehen…
…geführt. Vielmehr wären weitere Zinsenbescheide zu erlassen gewesen, welcher dem Umstand der Abänderung der betreffenden Einkommensteuerbescheide durch Festsetzung von Gutschriften Rechnung zu tragen gehabt hätten. Die Berufung war daher in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Gesamthaft war somit spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 25. Juni…
…Zinsenbescheide führen. Vielmehr wären weitere Zinsenbescheide zu erlassen, welche dem Umstand der Abänderung der betreffenden Einkommensteuerbescheide durch Festsetzung von Gutschriften Rechnung zu tragen hätten. Die Berufung war daher in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Gesamthaft war somit spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 24. Juni 2010
…sich derjenige Unternehmer einer Abgabenhinter-ziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1972 bzw. 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei…
…mit der Tatsache, dass die von den drei Auftragnehmern entwickelte und vertriebene Software Eigentum der XY gewesen ist, auch sieht der Werkvertrag dem entsprechend ausdrücklich vor, dass alle für Dritte bestimmten Schriftstücke zu ihrer Wirksamkeit von einem Prokuristen der XY unterschrieben werden mussten; eine Bindung…
…124b Z.82 EStG beim FA eingereicht. Allerdings bezog sich diese Erklärung nach dem eindeutigen Wortlaut auf eine Rentenvereinbarung mit der B.- Versicherung. Zwar ist für die Wirksamkeit von Prozesserklärungen grundsätzlich das Erklärte und nicht das Gewollte maßgeblich, doch ist auch das Erklärte der Auslegung…
…Guthaben auf dem Abgabenkonto befunden habe. Gemäß § 239 BAO könnten nur Guthaben zurückgezahlt werden. Ein Guthaben ergebe sich aus der Gegenverrechnung von Gutschriften und Lastschriften in laufender Gebarung auf dem Abgabenkonto. Im Übrigen werde auf die Begründung der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 30. November 2001 verwiesen…
…dass sich der Haftungsbetrag aufgrund von Gutschriften aus Veranlagungen der GmbH inzwischen um 7.665,46 € auf 20.183,10 € reduziert hätte. Im Zuge des Aktenstudiums waren sodann folgende entscheidungsrelevanten Sachverhaltsfeststellungen zu treffen: Der Berufungswerber wurde nach Beendigung des Konkursverfahrens der GmbH am…
…der Wirksamkeit dieser Gutschrift bestehenden Abgabenrückstand verrechnet werden. Dieser war jedoch zur Gänze von der Zahlungserleichterungsbewilligung umfasst. Im Ergebnis führte daher die Gutschrift zu einer Verminderung des von der Zahlungserleichterung umfassten Rückstandes, obwohl im Zahlungserleichterungsbescheid vom 24.7.2003 ausdrücklich ausgesprochen worden war, dass Gutschriften…
…oder des Widerrufs der Aussetzung nicht festzusetzen. § 212 a Abs. 6 BAO regelt die Einbeziehung bereits getilgter Abgabenbeträge in die Aussetzung. Die Bestimmung lautet: wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs.1) oder Guthaben (§215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt…
…Bw. als einen Antrag auf Zuerkennung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) gedeutet. Anspruchszinsen nach § 205 BAO sind lediglich solche aus Differenzbeträgen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Eine Verzinsung von Gutschriften aus zu viel entrichteter Erbschaftssteuer findet in den Abgabenvorschriften keine rechtliche Grundlage. Auch steht die Bestimmung des …
…Wer als Lieferant anzuführen war, erschien der Bw alleine für die Gutschriftsausstellung von Bedeutung. Ansonsten waren - wie sich aus mehreren Aussagen der IM und des GVo ergibt - auch nach Ansicht der Bw die zum Schein unter falschem Namen Handelnden die tatsächlichen Lieferanten. Der UFS geht…
…Im Rahmen der Schlussbesprechung habe der Bw die Gültigkeit und Wirksamkeit dieser unterschriebenen Zusatzvereinbarung abgestritten. In rechtlicher Würdigung des Sachverhalts führt der Bericht der Außenprüfung aus, dass der Bw die von ihm behauptete Vermittlungsleistung nicht durch Unterlagen habe untermauern und auch nicht habe nachweisen können…
…adaptieren. 4) Wirksamkeit der Anzahlung von EUR 24.500,00 Wenn die Bw. von "Einkommensteuersondervorauszahlungen" spricht, meint sie damit offenbar Anzahlungen iSd § 205 Abs. 3 BAO. Wie oben dargestellt, sind entrichtete Anzahlungen bei der Berechnung von Nachforderungszinsen zu berücksichtigen. Sie können nicht zu Gutschriftszinsen führen.…
…abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. (6) Wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben (§ 215 Abs…