…und freie Verfügungsmacht inne gehabt. Abgesehen davon, dass sich die Bw. mit diesem Schreiben bloß auf beweislos vorgebrachte Behauptungen stützt, sind dem Schriftsatz keine konkreten Angaben zu entnehmen, die auch nur als Indiz für die geltend gemachte Wiedererlangung der alleinigen und freien Verfügungsmacht an der…
…April 1984, 82/16/0165, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass für eine steuerlich anzuerkennende Rückgängigmachung der Verkäufer jene (freie) Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor Vertragsabschluss innehatte. Diese Voraussetzung ist jedoch nicht erfüllt, wenn die Rückgängigmachung zwecks Ermöglichung des Verkaufes an…
…der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die EAG gesprochen werden. Im Übrigen muss dem Berufungsvorbringen entgegengehalten werden: Darauf, ob die Vertragsaufhebung formell ex tunc vereinbart wurde kommt es nicht an, maßgeblich ist alleine, ob die Verkäuferin durch die Rückgängigmachung des Kauvertrages tatsächlich die freie Verfügungsmacht…
…Das veräußerte und das rückerworbene Grundstück müssen identisch sein, sodass eine Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht der Berufungswerberin über den gesamten ursprünglichen Kaufgegenstand möglich ist. Im vorliegenden Fall wurde aber nur ein Teil des Erwerbsvorganges rückgängig gemacht, die Berufungswerberin kaufte nicht die gesamte Liegenschaft des Herrn…
…die Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht im Wesentlichen mit dem Argument, die Aufhebungsvereinbarung sei am 17.4.2001 und damit erst nach Abschluss des neuen Kaufvertrages (22.3.2001) unterfertigt worden. Die Berufungswerberin replizierte im Vorlageantrag letztlich damit, sie habe das ihr vom Rechtsanwalt der Verkäufer…
…kann der Verkäufer durch Rückabwicklung jene (freie) Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangen, die er vor Vertragsabschluss hatte. Eine Rückgängigmachung im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 GrEStG des ersten Erwerbsvorganges setzt daher schlichtweg die vorherige Auflösung des ersten Kaufvertrages voraus. Bei der…
…bei der vorliegenden Sachlage die unbedenkliche Schlussfolgerung ableiten, dass von einer Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durch die Aufhebungsvereinbarung vom 18. Mai 2006 angesichts des Umstandes nicht ernsthaft gesprochen werden kann, dass die formelle Aufhebung des Vertrages mit der…
…Nach der Rechtsprechung (s. zB die VwGH-Erkenntnisse vom 26. Jänner 1995, 89/16/0186, und vom 28. September 2000, 2000/16/0331) steht es der Annahme einer Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht des Verkäufers im oa. Sinne ua. entgegen, wenn -- die Stornovereinbarung und der zweite…
…wenn der Verkäufer darüber hinaus kein finanzielles Risiko bei der Stornierung des ersten Kaufvertrages und dem kurz darauf erfolgten Abschluss des zweiten Kaufvertrages zu tragen gehabt habe (VwGH vom 30. April 2003, 2000/16/0094). Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht kann angesichts des Umstandes…
…zu verkaufen, hat die a nicht mehr die freie Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt. Da, wie bereits im Sachverhalt festgestellt wurde, Zweck der Dissolutionsvereinbarung nicht die Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht der a an der berufungsgegenständlichen Liegenschaft war, sondern lediglich die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17…
…verwirklicht, auf die Erfüllung bzw. grundbücherliche Eintragung kam es (steuerlich) nicht mehr an. Von einer für die Inanspruchnahme der Begünstigung des § 17 GrEStG erforderlichen Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht über die Hälfteanteile der Bw. durch die I-GmbH kann somit im Berufungsfall keine Rede sein, weshalb…
…Herrn EH gerichteter - Berufungsvorentscheidung vom 5. Jänner 2006 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass bei der gegebenen Sachlage nicht von einer Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht der Veräußerer gesprochen werden könne und daher der mit Vertrag vom 29. Dezember 2003 vereinbarte Erwerbsvorgang nicht im Sinne…
…Vorschreibung der Grunderwerbsteuer für den Teilaufhebungs- und Kaufvertrag vom 31. März 2005 Abstand genommen werde. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Jänner 2006 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass bei der gegebenen Sachlage nicht von einer Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht der…
…des Vertrages mit der Bw. und RK lediglich zu dem Zweck erfolgte, das Grundstück postwendend zu denselben Konditionen an RK alleine zu verkaufen, kann nicht ernsthaft von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch IB gesprochen werden. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes und der Rechtsprechung des…
…Damit kann von einer Wiedererlangung des freien Verfügungsrechtes und somit von einer Rückgängigmachung iSd § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 nicht gesprochen werden. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Berufung…
…wäre es wohl zweifelsfrei zu einer entsprechenden zeitliche Festlegung des genauen Rückzahlungstermines gekommen. In freier Beweiswürdigung lässt sich bei der vorliegenden Sachlage die unbedenkliche Schlussfolgerung ableiten, dass von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht im Sinne der ständigen Rechtsprechung des VwGH durch die Aufhebungsvereinbarung vom 11…
…ursprünglich volle Verfügungsmacht nicht wiedererlangt; eine Rückgängigmachung iSd § 17 Abs. 1 Z 2 GrEStG lag somit nicht vor. Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung der Beendigung des Baurechts kann nämlich nicht gesprochen werden, wenn in dieser Vereinbarung gleichzeitig der Verkauf der vom…
…völlig unbeteiligte dritte Personen - bestimmen zu können. Damit kann von einer Wiedererlangung des freien Verfügungsrechtes und somit von einer Rückgängigmachung iSd § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 nicht gesprochen werden, weshalb diese Begünstigungsbestimmung nicht zur Anwendung gelangen konnte. Darüber hinaus brachte der Bw. vor…
…0094 hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Begünstigung des § 17 GrEStG eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraussetzt. Eine solche findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung, die der erste Erwerber dem Rückerwerber geleistet hat, durch diesen ihren Niederschlag. Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch…
…Diesem lag der Sachverhalt zu Grunde, dass der Verkäufer zur Auflösung des ursprünglichen Kaufvertrages erst bereit war, als die vom ursprünglichen Erwerber beherrschte GmbH als Käuferin zu unveränderten Bedingungen auftrat. Ebenso kann aus Sicht des VwGH nicht von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht nicht gesprochen…