…Damit kann von einer Wiedererlangung des freien Verfügungsrechtes und somit von einer Rückgängigmachung iSd § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 nicht gesprochen werden. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Berufung…
…Der Abschluss des Kaufvertrags zwischen Veräußerer und Erwerberin neu über dieselbe Liegenschaft sei am 30. September 2002 erfolgt. Die im Bescheid relevierte mangelnde Rückerlangung des Verfügungsrechtes durch den Veräußerer baue auf dem Erkenntnis des verstärkten Senates vom 2.4.1984, 82/16/165, und der…
…die Abgabenbehörde II. Instanz. Über Vorhalt der Rechtslage durch den UFS hat der Bw zur Frage der Wiedererlangung der Verfügungsmacht durch den Verkäufer ergänzend ausgeführt, WW sei nicht bereit eine Stellungnahme abzugeben, da er bereits genug Scherereien mit der Angelegenheit gehabt hätte. Er habe ihm…
…82/16/0165, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor Vertragsabschluss hatte. Eine Rückgängigmachung liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer hiedurch wiederum jene (freie) Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt, die er vor Abschluss des Kaufvertrages…
…mit Abs. 4 GrEStG für die beantragte Nullfestsetzung ("Rückerstattung") der Grunderwerbsteuer vorliegt, ist von folgender Rechtslage auszugehen. Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.4.1984, 82/16/0165 vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die…
…Einigung mit F.F. bestanden hat. Es kann daher nicht von der Rückgängigmachung des gegenständlichen Erwerbsvorganges ausgegangen werden. Die von der Bw. zitierten Erkenntnisse des VwGH gehen von der Voraussetzung der Wiedererlangung der Verfügungsmacht und der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges aus. Detaillierte, für die gegenständliche Berufung…
…weitere Einigung mit dem Bw. bestanden hat. Es kann daher nicht von der Rückgängigmachung des gegenständlichen Erwerbsvorganges ausgegangen werden. Die vom Bw. zitierten Erkenntnisse des VwGH gehen von der Voraussetzung der Wiedererlangung der Verfügungsmacht und der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges aus. Detaillierte, für die gegenständliche Berufung…
…Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges mit völliger Wiedererlangung der Verfügungsmacht über die gegenständliche Liegenschaft durch die Verkäufer, wie sie im § 17 GrEStG gefordert wird, erscheint dem Finanzamt aus folgenden Gründen nicht gegeben: Die Veräusserer haben sich erst nach Feststehen eines neuen Erwerbers zur "Rücknahme"der Liegenschaft bereiterklärt…
…und der A zum Bauträgervertrag kam, mittels welchem S.B. die Wohnungseigentumsobjekte Top W 9 und Top W 6 sowie die Autoabstellplätze AP 8 und AP 9 zum Gesamtkaufpreis von brutto € 374.400,-- erwarb". Die Berufung führt letztlich zur Frage der Wiedererlangung der Verfügungsmacht…
…lassen. Der Bw habe ausschließlich seinen Kauf rückgängig machen wollen, zu dem nachfolgenden Kauf habe er nichts beigetragen. Im Vertrauen auf die Rechtsordnung habe er auf die von einem öffentlichen Notar festgesetzte Disposition bezüglich der Wiedererlangung der Verfügungsmacht vertraut. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…sich im Übrigen die Wiedererlangung der Verfügungsmacht durch die Verkäuferin. Außerdem sprechen die eingewendeten Auffassungsunterschiede über die Vertragsabwicklung, die im Ergebnis ursächlich für die Nichtbezahlung des Kaufpreises waren und außerdem der Umstand, dass zweifelsfrei der nunmehrige Grundstücksankauf durch den Leasingnehmer den wirtschaftlichen Interessen der Bw…
…freie Verfügungsmacht inne gehabt. Abgesehen davon, dass sich die Bw. mit diesem Schreiben bloß auf beweislos vorgebrachte Behauptungen stützt, sind dem Schriftsatz keine konkreten Angaben zu entnehmen, die auch nur als Indiz für die geltend gemachte Wiedererlangung der alleinigen und freien Verfügungsmacht an der Liegenschaft…
…Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor Vertragsabschluss innehatte. Diese Voraussetzung ist jedoch nicht erfüllt, wenn die Rückgängigmachung zwecks Ermöglichung des Verkaufes an einen im Voraus bestimmten neuen Käufer erfolgt und Auflösung des alten und Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu vollzogen werden, da der…
…der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die EAG gesprochen werden. Im Übrigen muss dem Berufungsvorbringen entgegengehalten werden: Darauf, ob die Vertragsaufhebung formell ex tunc vereinbart wurde kommt es nicht an, maßgeblich ist alleine, ob die Verkäuferin durch die Rückgängigmachung des Kauvertrages tatsächlich die freie Verfügungsmacht…
…Das veräußerte und das rückerworbene Grundstück müssen identisch sein, sodass eine Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht der Berufungswerberin über den gesamten ursprünglichen Kaufgegenstand möglich ist. Im vorliegenden Fall wurde aber nur ein Teil des Erwerbsvorganges rückgängig gemacht, die Berufungswerberin kaufte nicht die gesamte Liegenschaft des Herrn…
…R. ihre vor dem Kaufvertragsabschluss innegehabte Rechtsstellung und damit ihre (freie) Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangt hatten und damit eine tatsächliche Rückgängigmachung des in Frage stehenden Erwerbsvorganges vorliegt. Das Finanzamt verneinte die Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht im Wesentlichen mit dem Argument, die…
…kann der Verkäufer durch Rückabwicklung jene (freie) Verfügungsmacht über das Grundstück wiedererlangen, die er vor Vertragsabschluss hatte. Eine Rückgängigmachung im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 GrEStG des ersten Erwerbsvorganges setzt daher schlichtweg die vorherige Auflösung des ersten Kaufvertrages voraus. Bei der…
…ursprünglich volle Verfügungsmacht nicht wiedererlangt; eine Rückgängigmachung iSd § 17 Abs. 1 Z 2 GrEStG lag somit nicht vor. Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung der Beendigung des Baurechts kann nämlich nicht gesprochen werden, wenn in dieser Vereinbarung gleichzeitig der Verkauf der vom…
…Nach der Rechtsprechung (s. zB die VwGH-Erkenntnisse vom 26. Jänner 1995, 89/16/0186, und vom 28. September 2000, 2000/16/0331) steht es der Annahme einer Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht des Verkäufers im oa. Sinne ua. entgegen, wenn -- die Stornovereinbarung und der zweite…
…zu verkaufen, hat die a nicht mehr die freie Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt. Da, wie bereits im Sachverhalt festgestellt wurde, Zweck der Dissolutionsvereinbarung nicht die Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht der a an der berufungsgegenständlichen Liegenschaft war, sondern lediglich die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17…