…Damit kann von einer Wiedererlangung des freien Verfügungsrechtes und somit von einer Rückgängigmachung iSd § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 nicht gesprochen werden. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Berufung…
…Der Abschluss des Kaufvertrags zwischen Veräußerer und Erwerberin neu über dieselbe Liegenschaft sei am 30. September 2002 erfolgt. Die im Bescheid relevierte mangelnde Rückerlangung des Verfügungsrechtes durch den Veräußerer baue auf dem Erkenntnis des verstärkten Senates vom 2.4.1984, 82/16/165, und der…
…0034). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung über die Aufhebung des ersten Kaufvertrages konnte angesichts des Umstandes, dass die Aufhebung des Vertrages mit der BF lediglich zu dem Zweck erfolgte, um das Grundstück postwendend zu denselben Konditionen an die Mutter der Bf…
…die Abgabenbehörde II. Instanz. Über Vorhalt der Rechtslage durch den UFS hat der Bw zur Frage der Wiedererlangung der Verfügungsmacht durch den Verkäufer ergänzend ausgeführt, WW sei nicht bereit eine Stellungnahme abzugeben, da er bereits genug Scherereien mit der Angelegenheit gehabt hätte. Er habe ihm…
…82/16/0165, vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die er vor Vertragsabschluss hatte. Eine Rückgängigmachung liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer hiedurch wiederum jene (freie) Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt, die er vor Abschluss des Kaufvertrages…
…eingewendete - „Wiedererlangung der Verfügungsmacht“ des Veräußerers kann nicht erkannt werden. Der Verkäufer hatte bei dieser Konstellation in keinster Weise und zu keinem Zeitpunkt seine ursprüngliche freie Rechtsstellung jemals wiedererlangt, etwa nach erfolgter Aufhebung nach seinem Belieben über die Liegenschaft zu verfügen, wenn gleichzeitig der Erwerb…
…hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig zu verfügen und an einen Dritten zu verkaufen (vgl. VwGH 18.9.2007, 2007/16/0066; VwGH 8.9.2010, 2008/16/0141 u.v.a.). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht…
…hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig zu verfügen und an einen Dritten zu verkaufen (vgl. VwGH 18.9.2007, 2007/16/0066; VwGH 8.9.2010, 2008/16/0141 u.v.a.). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht…
…behalten oder Dritten zu übergeben. Die belangte Behörde habe diesbezügliche Ermittlungen unterlassen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.11.2016 wies die belangte Behörde die Beschwerde ab und wies erneut in der Begründung auf den Fehlende Wiedererlangung der Verfügungsmacht des bisherigen Eigentümers. Darüber hinaus wurde auf den…
…mit Abs. 4 GrEStG für die beantragte Nullfestsetzung ("Rückerstattung") der Grunderwerbsteuer vorliegt, ist von folgender Rechtslage auszugehen. Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.4.1984, 82/16/0165 vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangen muss, die…
…Unterlagen lässt sich auch keine Wiedererlangung der Verfügungsmacht durch die Verkäuferin ableiten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden." Die Beschwerde gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 07.03.2021 wurde vom Finanzamt mittels Beschwerdevorentscheidung vom 23.06.2021 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt…
…Vorbringen der Bf. und den beigebrachten Unterlagen lässt sich auch keine Wiedererlangung der Verfügungsmacht durch die Verkäuferin ableiten. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass es sich bei § 17 GrEStG 1987 um eine Begünstigungsbestimmung handelt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht…
…dass der Stifter durch den Widerrufsvorbehalt zivilrechtlich nach wie vor als Eigentümer des Vermögens angesehen werden kann. Wird die Aufnahme des Widerrufsvorbehalts in die Stiftungsurkunde unterlassen, hat sich der Stifter endgültig dieses Gestaltungsrechtes und damit auch der Wiedererlangung der Verfügungsmacht über das gestiftete Vermögen begeben…
…Die volle Verfügungsmacht über das Grundstück hat der seinerzeitige Verkäufer dann zurückerlangt, wenn er das Grundstück an einen Dritten veräußern kann und nicht – wie im gegenständlichen Fall – wiederum nur an einen bestimmten (den bisherigen) Erwerber. Die Wiedererlangung der Verfügungsmacht über das Grundstück durch den seinerzeitigen…
…der Stifter im Fall des Widerrufsvorbehalts nicht völlig von seiner Eigentümerstellung trennt, bleiben aber auch etwaige Pflichtteilsansprüche trotz Zuwendung des Vermögens aufrecht. Wird die Aufnahme des Widerrufsvorbehalts in die Stiftungsurkunde unterlassen, hat sich der Stifter endgültig dieses Gestaltungsrechtes und damit auch der Wiedererlangung der Verfügungsmacht…
…2.2013 hat das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel den Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer als unbegründet abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt aus: „Die Abweisung erfolgt, da eine wichtige Voraussetzung - Wiedererlangung der Verfügungsmacht- nicht erfüllt wird, wenn die Rückgängigmachung des Vertrages nur…
…Einigung mit F.F. bestanden hat. Es kann daher nicht von der Rückgängigmachung des gegenständlichen Erwerbsvorganges ausgegangen werden. Die von der Bw. zitierten Erkenntnisse des VwGH gehen von der Voraussetzung der Wiedererlangung der Verfügungsmacht und der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges aus. Detaillierte, für die gegenständliche Berufung…
…weitere Einigung mit dem Bw. bestanden hat. Es kann daher nicht von der Rückgängigmachung des gegenständlichen Erwerbsvorganges ausgegangen werden. Die vom Bw. zitierten Erkenntnisse des VwGH gehen von der Voraussetzung der Wiedererlangung der Verfügungsmacht und der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges aus. Detaillierte, für die gegenständliche Berufung…
…Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges mit völliger Wiedererlangung der Verfügungsmacht über die gegenständliche Liegenschaft durch die Verkäufer, wie sie im § 17 GrEStG gefordert wird, erscheint dem Finanzamt aus folgenden Gründen nicht gegeben: Die Veräusserer haben sich erst nach Feststehen eines neuen Erwerbers zur "Rücknahme"der Liegenschaft bereiterklärt…
…und der A zum Bauträgervertrag kam, mittels welchem S.B. die Wohnungseigentumsobjekte Top W 9 und Top W 6 sowie die Autoabstellplätze AP 8 und AP 9 zum Gesamtkaufpreis von brutto € 374.400,-- erwarb". Die Berufung führt letztlich zur Frage der Wiedererlangung der Verfügungsmacht…