…erhob die Berufungswerberin fristgerecht Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig, wenn der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Oktober 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…den vorgelegten Akten des Finanzamtes nicht enthalten. Mit Bescheid vom 24. November 2010 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2008 ab. Begründend führte es aus, ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens setze beim Neuerungstatbestand voraus, dass Umstände im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes…
…dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes samt Begründung der bestehenden Rechtslage entspricht…
…Berufung gegen den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO betr. Umsatzsteuer 1998 wird Folge gegeben. Dadurch scheidet auch der darauf aufbauende Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1998 vom 10. Oktober 2001 aus dem Rechtsbestand. Das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1998 tritt in…
…dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes samt Begründung der bestehenden Rechtslage entspricht…
…1999 und 2000 betreffenden Berufungsentscheidung GZ RV/815-W/04 zu entnehmen. Für 1998 beantragte der Berufungswerber (Bw.), das Verfahren wiederaufzunehmen, da auch in diesem Jahr zu Unrecht ein Sachbezug angesetzt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…Neuerungstatbestand"), oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde (so genannter "Vorfragentatbestand") und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…
…2010 als einen solchen auf Durchführung der WA des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO iVm Abs. 2 (beantragte WA) dieser gesetzlichen Bestimmung. Wegen Fehlens eines tauglichen Wiederaufnahmegrundes gem. § 303 Abs. 1 lit b BAO (Neuerungstatbestand) wies das Finanzamt den besagten Antrag ab…
…Judikatur des VwGH ist damit auch die Entscheidungskompetenz im zweitinstanzlichen Verfahren vorgegeben (VwGH 10.12.1991, 89/14/0064 u. a.). Der UFS hatte deshalb nur die Voraussetzungen für eine beantragte Wiederaufnahme nach dem Neuerungstatbestand zu prüfen. Überlegungen in Hinblick auf eine amtswegige Wiederaufnahme nach…
…im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (lit. b; Neuerungstatbestand). Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren…
…früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Eine amtswegige Wiederaufnahme nach dem Neuerungstatbestand kann nur auf Tatsachen gestützt…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der letztgenannten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe 1) Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2001 sowie 2) Sachbescheid Der Berufungswerber (Bw.) hat am 30…
…dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes samt Begründung der bestehenden Rechtslage entspricht…
…dass im vorliegenden Fall weder der "Neuerungstatbestand" noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes der bestehenden Rechtslage entspricht und die…
…Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 - 2000 wird Folge gegeben. Die Berufung gegen die Feststellungsbescheide für die Jahre 1998 - 2000 wird gemäß…
…Diese Rechtsansicht werde vom Bundesministerium für Finanzen im Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens führe zu einem im Spruch abgeänderten Einkommensteuerbescheid. Mit Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 seien für das Jahr 1989 anteilige Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich festgestellt und dem Bw…
…des Neuerungstatbestandes gemäß § 303 BAO jedenfalls als verspätet zu werten ist. Der Wiederaufnahmeantrag vom 7. Juli 2008 war daher im Hinblick auf die obigen Ausführungen von der Abgabenbehörde 1. Instanz zu Recht zurückgewiesen worden. Den Ausführungen, die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Da kein geeigneter Wiederaufnahmegrund geltend gemacht wird, erübrigt sich auch das Eingehen auf die Frage hinsichtlich der Rechtszeitigkeit (3 Monatsfrist gem. § 303 Abs 2 BAO) des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Es war daher aus oa Gründen spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Juli 2007
…vorweg zu klärendes rechtliches Element, das für sich allein Gegenstand einer Entscheidung einer anderen Behörde ist. Es ist nicht ersichtlich inwieweit der VfGH über ein Tatbestandselement im gegenst. Fall entschieden hat. Darüber hinaus ist die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO nur dann zu bewilligen…