…erhob die Berufungswerberin fristgerecht Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig, wenn der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Oktober 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 lit b BAO v. 04.10.2021, eingebracht am 08.10.2021, betreffend Einkommensteuer 2019 ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Abweisungsbescheid v. 14.12.2022(Ablehnung des Neuerungstatbestandes…
…einen Antrag auf Wiederaufnahme erforderlich, dass für den Antragsteller Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände, allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (Neuerungstatbestand). Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag…
…wegen verfügten Wiederaufnahme, wurden die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen für Unterhaltsleistungen für ein Kind, das sich ständig im Ausland aufhält nicht anerkannt, da sich das Kind nicht im Ausland aufhält. Es ergingen der Einkommensteuerbescheid 2014 bzw. der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
…Anlass zum Einschreiten. Gegebenenfalls kann die Zuständigkeit mit Delegierungsbescheid (§ 3 AVOG 2010) an das andere Finanzamt übertragen werden. 19. Wiederaufnahme des Verfahrens - Neuerungstatbestand 19.1. Sachverhalt Im Erstverfahren wurden geltend gemachte Umschulungskosten nicht berücksichtigt, weil die Voraussetzungen der umfassenden Umschulung und Aufnahme einer Haupttätigkeit fehlten.…
…bestritten werden, ohne auf die Feststellungen der Betriebsprüfung näher einzugehen. Darüber hinaus hat er ein rechtlich unzusammenhängendes und auf den gegenständlichen Fall nicht zutreffendes Vorbringen zur Mängelbehebung, Wiederaufnahme des Verfahrens (Neuerungstatbestand) und zur Antragsveranlagung erstattet. Dieses Beschwerdevorbringen kann keinesfalls geeignet sein, die unter Tz. 1…
…zu den Voraussetzungen der Wiederaufnahme des Verfahrens im Zusammenhang mit dem Neuerungstatbestand und zur Ausnahme von dem Grundsatz, dass Bestand und Höhe eines entstandenen Abgabenanspruchs rückwirkend nicht beeinflusst werden kann und daher keinen Wiederaufnahmegrund darstellt. In diesem Zusammenhang wird auf zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen.…
…als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Strittig ist: a) Liegt hinsichtlich des im BP-Bericht genannten Neuerungstatbestandes (fiktive Betriebsausgaben) tatsächlich eine Neuerung vor, die im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt? b) Ist der angefochtene Bescheid im…
…auf dem Prüfungsbericht in der Begründung des Wiederaufnahmebescheides zulässig ist und überdies der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht (vgl. VwGH 22.11.2012, 2012/15/0172). Für die Frage des Vorliegens des zur Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen Verfahrens führenden Neuerungstatbestand ist bei einem Verweis auf…
…Wiederaufnahme des Verfahrens der Neuerungstatbestand nicht hinreichend konkret benannt und unter Anführung des nicht mehr existenten Abs.4 im § 303 BAO veranlasst worden sei. Fest steht, dass im Vorlageantrag betr. ESt 2013 die Wiederaufneahme des Verfahrens nicht angeführt wurde und somit die Beschwerdevorentscheidung (BVE) diesbezüglich…
…Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S. d. § 303 BAO dar (vgl. etwa VwGH 27. 8. 1998, 93/13/0023). Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient beim Neuerungstatbestand nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung…
…Die erklärten Speiseumsätze hätten nur 1-2% des Gesamtumsatzes betragen. Aufgrund der im Zuge des Prüfungsverfahrens festgestellten Tatsachen hinsichtlich des Speisenangebotes und der Küchenausstattung (festgestellt anlässlich der im Zuge der Betriebsprüfung durchgeführten Betriebsbesichtigung) seien die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Neuerungstatbestand erfüllt…
…kann im Zusammenhang mit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO gefolgert werden, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme auf den Neuerungstatbestand gestützt hat und die in den einzelnen Textziffern getroffenen Prüfungsfeststellungen jenen Tatsachenkomplex bilden, der nach Ansicht des Finanzamtes neu hervorgekommen ist …
…Wiederaufnahmsantrag die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird und die Bezeichnung der Umstände (Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird, zu enthalten. Der Wiederaufnahmeantrag der Bf. zieht den Neuerungstatbestand bzw. den Vorfragentatbestand des § 303 BAO heran und weist auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts…
…einer Familienbeihilfenangelegenheit mit den Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens unter dem Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 lit. b BAO auseinandergesetzt. Demnach komme es zu dem mit § 303 Abs. 1 lit. b BAO in Bezug auf die im vorliegenden Fall strittige Frage vergleichbaren Neuerungstatbestand des …
…Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S. d. § 303 BAO dar (vgl. etwa VwGH 27. 8. 1998, 93/13/0023). Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient beim Neuerungstatbestand nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung…
…den vorgelegten Akten des Finanzamtes nicht enthalten. Mit Bescheid vom 24. November 2010 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2008 ab. Begründend führte es aus, ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens setze beim Neuerungstatbestand voraus, dass Umstände im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes…
…Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S. d. § 303 BAO dar (vgl. etwa VwGH 27. 8. 1998, 93/13/0023). Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient beim Neuerungstatbestand nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung…
…Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S. d. § 303 BAO dar (vgl. etwa VwGH 27. 8. 1998, 93/13/0023). Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient beim Neuerungstatbestand nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung…