…6.2.2004 nur 2.700,81 € betragen habe, und die am 6.2.2004 vorgenommene Verbuchung eines Widerrufes einer Löschung von Abgaben im Ausmaß von insgesamt 183.449,12 € rechtswidrig gewesen sei. Aufgrund dieser rechtswidrigen Verbuchung sei auch die Verrechnung der Gutschriften…
…2000 ausgesprochene Löschung (gebucht am 6. Oktober 2000) hinsichtlich der Einkommensteuer 1996 in Höhe von S 8,129.565,91 widerrufen werde. Zur Begründung wird ausgeführt, die Erledigung des Finanzamtes vom 19. April 2000, mit welcher dem Ausgleichsvorschlag zugestimmt worden sei, stelle einen Löschungsbescheid im…
…nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Eine Löschung…
…eine Änderung der Verhältnisse oder Unkenntnis auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben der Bw. nicht vorgelegen wären. Daraufhin wurde mit Bescheid vom 24. Jänner 2013 die am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung von Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft in Höhe von € 40.980,12 erneut widerrufen…
…weil die Löschung der Abgabenschulden im Jahr 2010 ausdrücklich gegen jederzeitigen Widerruf verfügt worden ist. Der Umstand, dass der Berufungswerber das Geld zur Anschaffung einer Sehhilfe benötigen würde, vermag daran nichts zu ändern. Schließlich konnte der Berufungswerber infolge des Vorbehaltes eines Widerrufes nicht darauf vertrauen…
…€ und 14.632,71 € träfen diese Voraussetzungen zu. Die Löschung sei daher im Ausmaß dieser Gutschriften zu widerrufen gewesen. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung wurden die für November und Dezember 2009 eingereichten Voranmeldungen überprüft. Hinsichtlich der Voranmeldung 12/2009 erging am 11.3.2010…
…Wien 2/20/21/22 vom 9. Juni 2008 betreffend Widerruf der Löschung § 235 BAO entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 9. Juni 2008 erging ein Bescheid über den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten. Es wurde ein am 10…
… 294 Abs. 1 lit. b BAO. Der Widerruf einer Löschung von Abgabenschulden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (Ritz, BAO³, § 294 Tz 7). Die gegenständliche Löschung war dem Berufungswerber wie oben eingehend dargelegt wurde, aufgrund seiner unvollständigen Angaben gewährt worden. Es liegt daher kein berechtigtes Interesse…
…die Zustimmung des Finanzamtes vom 21. Februar 2007 betreffend den Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Ausgleiches vom 16. Mai 2006 sei an die auflösende Bedingung geknüpft gewesen, dass künftigen Abgabenverpflichtungen voll entsprochen werde. Die Löschung sei zu widerrufen, da der Bedingung nicht entsprochen worden sei…
…August 2005 betreffend Widerruf einer Löschung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert, als die mit Bescheid vom 24. August 2005 erfolgte Löschung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 610.322,78 im Ausmaß von € 21.987,42…
…Im Rahmen der Ermessensübung war somit unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass der Widerruf der Löschung - mangels aktenkundigen Antrages auf Abschluss eines Zwangsausgleiches - lediglich eine Minderung der an die Konkursgläubiger zu zahlenden Quote bewirkt, den Erwägungen der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorrang einzuräumen…
…die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und gemäß § 284 BAO die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. In der am 8. Juni 2006 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, dass von dem vom Widerruf der Löschung betroffenen Betrag ca. € 32.000,00 auf Zeiträume nach dem…
…Rechtsgrundlage. Da mit dieser Maßnahme eine rechtswirksame Löschung im Sinn des § 235 BAO nicht erfolgt ist, bestanden die Abgabenverbindlichkeiten auch noch am 24. Februar 2010, weshalb sich der an diesem Tag vom Finanzamt erlassene Bescheid über den Widerruf der Löschung als ins Leere gegangen erweist…
…über den Widerruf des außergerichtlichen Ausgleiches und der Löschung vom 28. Jänner 2008 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheid bleibt unverändert. 2.) Der Berufung gegen den Vollstreckungsbescheid wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) schuldete auf Grund eines Haftungsbescheides vom…
…erging ein Bescheid über den Widerruf einer Löschung in der Höhe eines Teilbetrages der 2005 gelöschten Abgabenschuldigkeiten, nämlich € 34,28. Dagegen richtet sich die Berufung vom 11. Dezember 2008, in der ausgeführt wird, dass der Antrag auf Auszahlung auf Grund einer Empfehlung des Finanzministers…
…die alleinige Stellung eines Konkursantrages noch keine Folge des Konkurses, sondern erst durch seine Eröffnung, welche aber nicht stattgefunden hätte, sodass die vom Finanzamt in Aussicht gestellte Quotenausschüttung im Konkurs nicht eintreten könne. Insgesamt würden daher die Voraussetzungen der Widerruf einer Löschung als nicht gegeben…
…Abgabenrückstand am 6.2.2004 nur 2.700,81 € betrug. Die am 6.2.2004 vorgenommen Verbuchung eines Widerrufes einer Löschung von Abgaben im Ausmaß von insgesamt 183.449,12 € war rechtswidrig. Aufgrund dieser rechtswidrigen Verbuchung war auch die Verrechnung der Gutschriften aus…
…Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24. Jänner 2011 betreffend Widerruf einer Löschung (§ 235 BAO iVm § 294 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleichs wurden mit Bescheid vom 11. August 2010 Abgabenschuldigkeiten der X…
…616.122,00 und 28. Juli 1998 in Höhe von S 385.714,00 sei jeweils der Ausweis einer Buchung "Widerruf einer Löschung Umsatzsteuer 10/92" erfolgt. Laut Aktenlage führten in den Jahren 1994 bis 1996 eingetretene Forderungsausfälle der Bw. zur Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß…
…Widerruf einer Löschung widerspreche den Rechtsfolgen des Insolvenzrechts, wonach nach rechtskräftig bestätigtem Ausgleich der Schuldner von der Verbindlichkeit befreit werde, seinen Gläubigern den Ausfall, den sie erlitten, nachträglich zu ersetzen oder für die sonst gewährten Begünstigungen nachträglich aufzukommen. Nach Ansicht der Bw sei der Widerruf…