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UFSW RV/1863-W/13Widerruf des Verzichtes auf die Kleinunternehmerregelung muss schriftlich erfolgen und tritt erst mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2013

…verzichtete gemäß § 6a UStG 1972 auf die Kleinunternehmerregelung und wurde in der Folge auch in den Streitjahren zur Umsatzsteuer veranlagt. Sie reichte den schriftlichen Widerruf des Verzichtes auf die Kleinunternehmerregelung persönlich am 25.10.2012 beim Finanzamt ein. Das Finanzamt erließ für die Jahre 2010…

UFSW RV/0724-W/06Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2006

…das Kalenderjahr 2004 eingebracht. Sie bindet den Bw. für das Kalenderjahr 2004 sowie für vier weitere Jahre. Sofern die Formulierung des Bw. in seiner Berufung vom 9.3.2006 als Widerruf der Verzichtserklärung für das Jahr 2004 interpretiert werden kann, wäre ein solcher unzulässig, da -…

UFSW RV/0783-W/04Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…6 Abs. 3 UStG 1994 nach den allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994 zu versteuern seien, da er mit Wirkung ab dem Jahr 1994 auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet und diesen Verzicht bis dato nicht widerrufen habe. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung vom 30. Juni…

UFSL RV/0581-L/09Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung: bedarf der Schriftlichkeit gemäß § 6 Abs. 3 UStG iVm § 85 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011

…Der steuerliche Vertreter führte ergänzend zu dem bereits in den Schriftsätzen Vorgebrachten aus, dass er zwar grundsätzlich bestreite, dass der Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung der Schriftlichkeit bedürfe, dass jedoch die Schriftlichkeit der Erklärung ohnehin gegeben wäre. Um dies zu bekräftigen brachte er vor…

UFSI RV/0583-I/02Einlangen des Widerrufs der Verzichtserklärung nach § 6 Abs. 3 UStG 1994 bei der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…der Behörde. Die Gefahren des Verlustes einer zur Post gegebenen Eingabe auf dem Postweg hat der Absender zu tragen. Mit Vorhalt der Referentin vom 5. Februar 2003 wurde die Bw. ersucht, den Nachweis zu erbringen, dass der Widerruf des Verzichtes auf die Steuerbefreiung gemäß § 6…

UFSW RV/1930-W/04Widerruf der Erklärung auf Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…als unbegründet ab und begründet dies wie folgt: Gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994 habe der Widerruf des Verzichtes auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erfolgen. Entsprechend den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), § 85 Abs…

UFSW RV/0221-W/05Liegt ein getrennter Haushalt des Kindes vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2005

…Nachweis des Gegenteiles wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Gemäß § 2a (2) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 kann in den Fällen des Abs. 1 der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann widerrufen werden. Die Antragstellung des nach…

UFSG RV/0128-G/101. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Arbeitszimmer eines Sängers (Klassik) und Universitätsprofessors für Gesang 3. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Einkünften (Auslandsauftritten)? 4. Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (hier: Änderung der Bewirtschaftungsart; kein Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011Teil 2/2

…Bw. seinem Mieter gegenüber offenbar vor, die vorgeschriebenen Mieterlöse ab 2009 weiterhin der 10%-igen Umsatzsteuer zu unterwerfen, obwohl er ab diesem Jahr infolge Widerrufs des Verzichtes wieder von der Steuerfreiheit für Kleinunternehmer Gebrauch zu machen intendiert, wodurch sich seine Nettomieterlöse erhöhen würden. Nach ha…

UFSF RV/0265-F/03Strittig ist die Bindungswirkung einer Optionserklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2005

…Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. Im vorliegenden Fall hat die Berufungswerberin am 20. Oktober 1995 mit der "Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG)", Formular U 12, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet…

UFSW RV/0906-W/04In Umsatzsteuererklärung und -bescheid nicht berücksichtigter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2004

…habe doch das Finanzamt über Jahre hinweg die Kleinunternehmerregelung gebilligt, weshalb davon ausgegangen werden durfte, dass ein weiterer Widerruf des Verzichts nicht notwendig sei. Es wurde deshalb die Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für 1998 bis 2002, mit denen Umsatzsteuer in Höhe von 484,22 €, 153…

UFSG RV/0151-G/04Entgeltsbegriff - Forderungsverzicht des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat in den angefochtenen Bescheiden unter Bedachtnahme auf die Feststellungen einer USt-Sonderprüfung die Erfüllung einer Schadenersatzverpflichtung in Form des Verzichtes auf die monatlichen Mieteinnahmen in Höhe von € 10.719,68…

UFSF RV/0474-F/07Beweislast für den tatsächlichen Eingang eines Schriftstücks bei der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2008

…sei ein Einzelfall, denn sonst dürften die Briefkästen des Finanzamtes wegen "Aufgabebeweisnot" nicht mehr benützt werden. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht, ob der Umstand, dass für das Streitjahr keine zeitgerechte Erklärung des Widerrufes des Verzichtes auf eine Steuerbefreiung aktenkundig ist, dem Einbringer…

UFSW RV/0616-W/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.08.2006

…Vorsprachen beim Finanzamt N, als Erkärung gemäß § 22 Abs 6 UStG mit Wirkung ab 2003 anzuerkennen" ist eindeutig auf die Anerkennung des Verzichtes auf die Umsatzsteuerpauschalierung ab dem Kalenderjahr 2003 gerichtet. Formal steht zwar nicht "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", aber die Zielrichtung…

UFSW RV/2067-W/04Verzicht auf die Umsatzsteuerpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.08.2006

…beim Finanzamt L , als Erkärung gemäß § 22 Abs 6 UStG mit Wirkung ab 2003 anzuerkennen" ist eindeutig auf die Anerkennung des Verzichtes auf die Umsatzsteuerpauschalierung ab dem Kalenderjahr 2003 gerichtet. Formal steht zwar nicht "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", aber die Zielrichtung und…

UFSW FSRV/0136-W/03Rechtswirksamkeit eines ohne gerichtlich beeideten Dolmetschers und ohne Beisein eines Verteidigers abgegeben Rechtsmittelverzichtes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)10.02.2004

…höchst nachteiligen Umstand nach sich gezogen habe, dass die Verhängung einer Geldstrafe im tatsächlichen Betrag von € 150.000,00 in Rechtskraft erwachsen sei, was vom Verzichtswillen des Bf. nicht umfasst gewesen wäre, zumal das Ausmaß dieser Geldstrafe mit der vom Landesgericht für Strafsachen Wien…

UFSF RV/0401-F/11Mehrkindzuschlag wurde ohne Verzichtserklärung an den Kindesvater ausbezahlt, Wiederaufnahmegrund;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011

…aus, dass in letzter Konsequenz auch ein Widerruf auf einen Verzicht nur dann möglich sei, wenn die Familienbeihilfe bzw. der Mehrkinderzuschlag noch nicht bezogen wurde, wird wie folgt entgegnet: Für die Mehrkindzuschläge 2010 und 2011 liegt keine Verzichtserklärung der ehemaligen Gattin des Bw vor, auch…

UFSL RV/0512-L/05Antrag auf Vergabe einer UID-Nummer - keine Option auf Regelbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…53). Danach gilt: - Erforderlich ist eine ausdrückliche Erklärung; es genügt nicht, wenn aus anderen Angaben die Absicht des Verzichtes hervorgeht (VwGH 22.4.1985, 84/15/0231); - Nicht als Erklärung sind (für sich allein) zu werten: die Abgabe einer Voranmeldung (VwGH 23.10.1981, 81…

UFSG RV/0539-G/02Verzicht auf Weiterzahlung einer lebenslänglichen Rente gegen Abschlagszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…wie der Vorliegende nicht behandelt. Die Bw. hat ja nicht allgemein auf die Weiterzahlung der Rente verzichtet, sondern ist ihr der gesamte Kauferlös aus der Veräußerung des Betriebes zugeflossen.   Eindeutig ist, dass ein Widerruf der abgegebenen Erklärung, die Steuer jährlich vom Jahreswert zu entrichten…

UFSG RV/0303-G/11Verzicht des Leistungsempfängers auf Forderung gegen den leistenden Unternehmer (Aufrechnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.11.2013

…Bezüglich der Option zur Steuerpflicht hinsichtlich der strittigen Mieteinnahmen finden sich in der vorhin zitierten Berufungsentscheidung folgende Ausführungen: Im Rechtsgutachten "vertritt der Gutachter die Rechtsmeinung, dass durch entsprechenden Widerruf bis zur (materiellen) Rechtskraft des Jahresumsatzsteuerbescheides die bisherige steuerpflichtige Behandlung der Vermietungsleistungen an die Fa. X…

UFSW RV/2033-W/05Bindungswirkung des § 289 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2006

…dass er auf die Anwendung des § 6 Abs. 1 Z 27 verzichtet. Die Erklärung bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn…