…der Erfüllung von Quotenzahlungen und enthält einen sogenannten Widerrufsvorbehalt im Sinne des § 294 Abs. 1 BAO, d.h. dass die Löschung durch Abschreibung nur gegen jederzeitigen Widerruf erfolgen sollte. Liegt die Zuerkennung einer Begünstigung im freien Ermessen einer Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes…
…der Löschung des Abgabenrückstandes) ausschließlich - unpfändbare - Notstandshilfe, jedoch seit 1. August 2010 stattdessen eine Pension in Höhe von € 1.147,64 (ohne Einrechnung der Sonderzahlungen) monatlich netto bezieht, die somit über dem Existenzminimum von € 897,10 liegt, lagen im Zeitpunkt des Widerrufes der…
…aus dieser Mangelhaftigkeit der Bescheid rechtswidrig und aufzuheben. Abschließend beantragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Berufungssenat. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Juli 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass ein Widerruf der Löschung gemäß …
…angefochtenen Bescheide aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. April 2009 verfügte das Finanzamt die Löschung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 40.240,31 gemäß § 235 Abs. 1 BAO gegen jederzeitigen Widerruf mit der Begründung, dass keine Pfändungsmöglichkeiten bestünden und auch zukünftig mit keiner Einbringung…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und SteuerberatungsgesmbH, 1180 Wien, Ferrogasse 37, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 11. Mai 2009 betreffend Widerruf des außergerichtlichen Ausgleiches und der Löschung…
…die Berufung der D.E., (Bw.) vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 18. November 2008 betreffend Abweisung einer Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO), sowie gegen den Bescheid über den Widerruf der Löschung vom 17…
…Annahme der angebotenen Abschlagszahlung vorteilhaft erschiene. Mit Bescheid vom 2.3.2006 zu StNr. XXX wurden daraufhin näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten des Berufungswerbers auf seinem persönlichen Abgabenkonto in Höhe von 82.087,05 € gemäß § 235 Abs. 1 BAO durch Abschreibung gelöscht. Ein Widerruf der Löschung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rein & Schreck Steuerberatung GmbH, Grazer Straße 13, 8230 Hartberg, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 24. Februar 2010 über den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten entschieden: Der angefochtene…
…Löschung erlischt der Abgabenanspruch. Für gelöschte Abgabenansprüche kann somit auch keine Haftung geltend gemacht werden (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 235, Tz. 4). Zwar wurde laut Aktenvermerk vom 29. November 2002 der Widerruf der Löschung - unter Bezugnahme auf Vorgespräche - zumindest am Abgabenkonto durch erneute Lastschrift der…
…Mit Bescheid vom 17. Februar 2010 verfügte das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt die Löschung von Abgabenschuldigkeiten von Herrn A.B. (in weiterer Folge: Bw.) in Höhe von € 62.999,65 gemäß § 235 Abs. 1 BAO gegen jederzeitigen Widerruf mit der Begründung, dass die vereinbarte…
…über die Berufung der Bw., vertreten durch Liquidator, vom 4. März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 30. Jänner 2013 betreffend Widerruf der Löschung (§ 235 BAO iVm § 294 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. W, G, K 24, vom 17. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes L, vertreten durch HR Dr. Manfred Pressler, vom 11. März 2011 betreffend Widerruf der Löschung gemäß § 235 entschieden: Die Berufung wird als…
…sei daher in jedem Fall vom Widerruf der Löschung auszunehmen und dem Steuerkonto wieder gutzuschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen…
…in Wahrheit noch alle zum Zeitpunkt der unrichtigen Verbuchung aushaftenden Abgabenschuldigkeiten enthalten und wird das Abgabenkonto vom Finanzamt richtig zu stellen sein. Da keine rechtswirksame Löschung erfolgt war, konnte diese auch nicht gemäß § 294 Abs. 1 BAO widerrufen werden. Der angefochtene Bescheid ist daher ohne…
…Ausgleich als zurückgenommen gilt und den Widerrufsvorbehalt damit ausreichend determiniert. Für die H.GmbH war daher auf Grund des eindeutigen Wortlautes der Vereinbarung klar erkennbar, unter welchen Umständen das Finanzamt die Löschung der Abgabenverbindlichkeiten widerrufen würde. Dass die GmbH unter diesen Umständen den außergerichtlichen Ausgleich…
…aus der Veranlagung der Einkommensteuer 2003 in Höhe von € 29.316,56 vom 24. Jänner 2005 betraf somit zu drei Viertel Zeiträume vor dem Ausgleichsstichtag und zu einem Viertel den Zeitraum danach, daher war das Finanzamt auf Grund des vorbehaltenen Widerrufs berechtigt, die Löschung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Heribert Wellner, Steuerberater, 4020 Linz, Volksfeststraße 13a, vom 8. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch HR Gottfried Buchroithner, vom 10. Juli 2001 betreffend Widerruf der Löschung der Einkommensteuer…
…November 2004 betreffend Widerruf der Löschung (§ 235 BAO) nach der am 29. November 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 25. November 2004 widerrief das Finanzamt…
…mit der nächsten Überweisung Anfang 2008 zu rechnen. Diese Beträge müssten mit den zum Schuldenregulierungsverfahren angemeldeten Forderungen gegenverrechnet werden. Um diese Gegenverrechnung vornehmen zu können, wäre mit Bescheid vom 23. März 2007 die erfolgte Löschung mit einem Teilbetrag von € 1.000,00 widerrufen worden…
…Aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung kommt hinsichtlich dieser Abgaben vor allem eine Haftungsinanspruchnahme gemäß § 11 BAO in Betracht. Daneben ist die Geschäftsführerin auch potenzielle Haftungsschuldnerin im Sinne des § 9 BAO. Billigkeitsgründe, die diese Zweckmäßigkeitsgründe überwiegen würden und eine Abstandnahme vom Widerruf der Löschung rechtfertigen…