…wirksamer bzw. nicht im Rechtsbestand befindlicher Löschungsbescheid kann logischerweise auch nicht widerrufen werden, sodass es dem gegenständlichen Bescheid an einem Widerrufsgegenstand fehlt und dieser somit ersatzlos aufzuheben war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133…
…befindlicher Löschungsbescheid kann logischerweise auch nicht widerrufen werden, sodass es dem gegenständlichen Bescheid an einem Widerrufsgegenstand fehlt und dieser somit ersatzlos aufzuheben war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…der Erfüllung von Quotenzahlungen und enthält einen sogenannten Widerrufsvorbehalt im Sinne des § 294 Abs. 1 BAO, d.h. dass die Löschung durch Abschreibung nur gegen jederzeitigen Widerruf erfolgen sollte. Liegt die Zuerkennung einer Begünstigung im freien Ermessen einer Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes…
…der Löschung des Abgabenrückstandes) ausschließlich - unpfändbare - Notstandshilfe, jedoch seit 1. August 2010 stattdessen eine Pension in Höhe von € 1.147,64 (ohne Einrechnung der Sonderzahlungen) monatlich netto bezieht, die somit über dem Existenzminimum von € 897,10 liegt, lagen im Zeitpunkt des Widerrufes der…
…aus dieser Mangelhaftigkeit der Bescheid rechtswidrig und aufzuheben. Abschließend beantragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Berufungssenat. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Juli 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass ein Widerruf der Löschung gemäß …
…angefochtenen Bescheide aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. April 2009 verfügte das Finanzamt die Löschung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 40.240,31 gemäß § 235 Abs. 1 BAO gegen jederzeitigen Widerruf mit der Begründung, dass keine Pfändungsmöglichkeiten bestünden und auch zukünftig mit keiner Einbringung…
…Widerrufs einer Löschung relevante - Verjährung fälliger Abgaben. Nach § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der…
…StNr. 02, zu einer Gutschrift in der Höhe von 463 €. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 16.12.2022 widerrief das Finanzamt die Löschung der Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 463 €, überrechnete den Gutschriftsbetrag von 463 € auf das Abgabenkonto StNr. s und verrechnete…
…Bf. brachte gegen den Widerruf der Löschung Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde = kurz Beschwerde) ein und begründete diese wie folgt: führte darin aus: Das Finanzamt habe nicht dargelegt, inwiefern sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Löschungsbescheides vom 27.01.2009 maßgebend gewesen waren…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und SteuerberatungsgesmbH, 1180 Wien, Ferrogasse 37, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 11. Mai 2009 betreffend Widerruf des außergerichtlichen Ausgleiches und der Löschung…
…die Berufung der D.E., (Bw.) vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 18. November 2008 betreffend Abweisung einer Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO), sowie gegen den Bescheid über den Widerruf der Löschung vom 17…
…Annahme der angebotenen Abschlagszahlung vorteilhaft erschiene. Mit Bescheid vom 2.3.2006 zu StNr. XXX wurden daraufhin näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten des Berufungswerbers auf seinem persönlichen Abgabenkonto in Höhe von 82.087,05 € gemäß § 235 Abs. 1 BAO durch Abschreibung gelöscht. Ein Widerruf der Löschung…
…1. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den zitierten Aktenteilen, dem Vorbringen des Beschwerdeführers sowie den im AIS und im AJ-WEB gespeicherten Daten und ist unstrittig. Zu klären ist im gegenständlichen Fall die Rechtsfrage, ob die Voraussetzungen für den Widerruf der Löschung vorliegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rein & Schreck Steuerberatung GmbH, Grazer Straße 13, 8230 Hartberg, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 24. Februar 2010 über den Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten entschieden: Der angefochtene…
…Löschung erlischt der Abgabenanspruch. Für gelöschte Abgabenansprüche kann somit auch keine Haftung geltend gemacht werden (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 235, Tz. 4). Zwar wurde laut Aktenvermerk vom 29. November 2002 der Widerruf der Löschung - unter Bezugnahme auf Vorgespräche - zumindest am Abgabenkonto durch erneute Lastschrift der…
…Mit Bescheid vom 17. Februar 2010 verfügte das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt die Löschung von Abgabenschuldigkeiten von Herrn A.B. (in weiterer Folge: Bw.) in Höhe von € 62.999,65 gemäß § 235 Abs. 1 BAO gegen jederzeitigen Widerruf mit der Begründung, dass die vereinbarte…
…über die Berufung der Bw., vertreten durch Liquidator, vom 4. März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 30. Jänner 2013 betreffend Widerruf der Löschung (§ 235 BAO iVm § 294 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. W, G, K 24, vom 17. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes L, vertreten durch HR Dr. Manfred Pressler, vom 11. März 2011 betreffend Widerruf der Löschung gemäß § 235 entschieden: Die Berufung wird als…
…sei daher in jedem Fall vom Widerruf der Löschung auszunehmen und dem Steuerkonto wieder gutzuschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen…
…in Wahrheit noch alle zum Zeitpunkt der unrichtigen Verbuchung aushaftenden Abgabenschuldigkeiten enthalten und wird das Abgabenkonto vom Finanzamt richtig zu stellen sein. Da keine rechtswirksame Löschung erfolgt war, konnte diese auch nicht gemäß § 294 Abs. 1 BAO widerrufen werden. Der angefochtene Bescheid ist daher ohne…